Wahlpflichttarife der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit dem 01.04.2007 verpflichtet, ihren Versicherten Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen anzubieten:

  • Integrierte Versorgung (IV)
  • Disease-Management-Programme (DMP)
  • besondere ambulante ärztliche Versorgung
  • Modellvorhaben
  • Hausarzt-zentrierte Versorgung

Bestimmte Angebote, bei denen die Patienten bspw. die Praxisgebühr rückerstattet bekommen, haben die Krankenkassen bereits im Angebot. Gerade die Chroniker-Programme (DMP) sind für die Kassen attraktiv, da sie über den so genannten Risikostrukturausgleich und damit verbundene Ausgleichszahlungen im Pool der Kassen davon profitieren.

Einen Tarif zur Hausarzt-zentrierten Versorgung ist gegenwärtig jedoch kaum zu bekommen. Zwar bietet die Barmer Ersatzkasse ihren Versicherten einen Hausarztvertrag. Allerdings erfüllt der (eventuell) nicht die Vorgaben des Gesetzgebers. Ein Verfahren gegen diese Verträge ist vor dem Bundessozialgericht in Kassel anhängig. (update)
Aus Kostengründen ist seitens der Versicherer gegenwärtig kaum mit einem flächendeckenden Hausarzt-Tarif zu rechnen – zumal der Gesetzgeber versäumt hat, ein Datum ins Gesetz zu schreiben, bis wann die neuen Pflichttarife einzuführen sind. Wer einen Hausarzttarif von seiner Kasse will, diese aber abwiegelt oder auf später vertröstet, meldet sich am besten bei der Dienstaufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, Tel.: 0228 619-0.