Überwachen, Daten sammeln, Ausspähen – die neue Wissenskultur

Meine Erregungskurve über die Informationsbeschaffung á la Telekom bleibt eher flach. Was soll ich mich auch aufregen, wenn doch Lidl und andere Einzelhandelsketten sogar Kameras nicht nur auf Kunden, sondern auch auf die eigenen Mitarbeiter richten?

Was soll mich noch aufregen, wenn der Staat selber Daten auf Vorrat speichert bzw. speichern lässt, nur weil sie vielleicht zukünftig einmal nützlich werden könnten.

Was soll ich mich aufregen, wenn die Verletzung der Privatsphäre so weit gediehen ist, dass mein Staat mich zwingt, eine biometrische Eigenschaft wie meinen Fingerabdruck in den Reisepass aufzunehmen?

Was soll mich aufregen, wenn selbst meine Nachbarin ihre Nachbarschaftsstreitigkeiten mit einer Überwachungsmaßnahme im öffentlichen Raum klärt: Flink eine Kamera in unserem Treppenhaus installiert, dann – angeblich mit Duldung der Polizei und deren Rat – unsere Briefkästen beobachten, um einen Verdacht gegen eine andere Nachbarin mit einem in-flagranti-Video zu belegen.

Wenn es also in diesen Tagen in dieser Republik möglich ist, einen informationellen Vorteil gegenüber einem Dritten zu erlangen, wird kaum eine Maßnahme gescheut, diesen Vorteil auch zu erlangen – egal ob es sich beim Vorteilsnehmer um den Staat, ein Unternehmen oder den einzelnen Bürger handelt. Die Techniken (kleine, überschaubare Hardware oder auch Data-Mining-Software, die Hundertausende von Datensätzen abgleichen kann) stehen zur Verfügung. Also werden sie genutzt.

Kein Grund also, sich nun staatstragend ausgerechnet über die Telekom aufzuregen.

PS.: Wen es interessiert, kann sich meine Stasi-Akte anschauen! Vielleicht trägt die DDR-Erfahrung ja auch dazu bei, dass die Erregungskurve nicht allzusehr in die Höhe schießt.

Schäuble lehrt Telekom Datenschutz

Dass nun ausgerechnet der oberste Vorratsdatenspeicherer der Republik, Innenminister Schäuble, die Telekommunikationsbranche zum Gespräch nach Berlin einlädt, um sie über den Umgang mit sensiblen (Kunden)-Daten zu belehren, ist an Ironie kaum zu überbieten.

Was wird er der Branche mit auf den Weg geben? Eventuell die Beachtung des auch im Fall Telekom verletzten, elften Gebots: Du sollst dich nicht erwischen lassen!

Hausarztmodelle teuer und ohne Nutzen?

Im Augenblick ist die Stimmung für Hausarztmodelle bzw. hausarztzentrierte Versorgung in Deutschland nicht sonderlich gut: Anfang des Jahres stellte die Bertelsmann-Stiftung die Wirkung solcher Versorgungskonzepte in Frage. Dieser Tage verweisen die großen Kassentanker DAK und TK auf die zusätzlichen Kosten, die keineswegs verbesserte Versorgungsqualität und damit den fehlenden Nutzen für die Patienten.

Auch das (hausarztnahe) AQUA-Institut hat Hausarztmodelle untersucht. Einige Ersatzkassen (bspw. TK, DAK, KKH, HMK) stellten Routinedaten aus den Jahren 2005 und 2006 zur Verfügung. AQUA teilt die allgemeine Miesepetrigkeit nicht (nützt nix, teuer, Versorgung nicht verbessert) und findet einige Hinweise, die für Hausarztmodelle sprechen: Die Ausgaben für stationäre Versorgung, Heil- und Arzneimittel waren bei Versicherten im Hausarztmodell geringer als in der Vergleichsgruppe ohne Hausarztmodell. Dem stehen allerdings die ärztlichen Betreuungspauschalen gegenüber.

Eine wirklich fundierte Entscheidung, ob Hausarztmodelle sinnvoll und nützlich sind, lässt sich aus mehreren Gründen heute noch gar nicht treffen:

Bisher werden die Modelle von den Krankenkassen so umgesetzt, das am Ende nur Mehrkosten entstehen können und nur wenig Gutes zu berichten bleibt. An der Versorgung selbst verändert sich ja nichts. Die Hausärzte bekommen nicht mehr (vergütete) Zeit, sich um die Belange der Patienten zu kümmern. Die Betreuungspauschalen sind lachhaft. Eine echte Begleitung und Führung durch das System ist auf diese Weise nicht zu bewerkstelligen.

Deswegen sind die Patienten auch nicht zufriedener. Ja, so lässt sich auch der Bertelsmann-Befund erklären, dass Patienten im Programm weniger zufrieden sind als diejenigen außerhalb des Programms: Diese Patienten haben höhere Erwartungen an die Versorgung. Da sich aber nichts ändert, sind sie unzufriedener. Hoffnung macht der innovative Vertrag zwischen der AOK-Baden-Württemberg und dem dortigen Hausärzteverband. Neue Vergütungsideen, verbesserte Versorgungsangebote, eine echte Lotsenfunktion der Ärzte.

Ich warte gespannt auf den Start am 01.07.08 und den weiteren Verlauf.

Patientenautonomie und Wahlfreiheit

Schon lange vertrete ich die Auffassung, die freie Arztwahl von gesetzlich Versicherten solle eingeschränkt werden. Einen solchen empfindlichen Eingriff in Autonomie und Selbstbestimmungsrecht öffentlich zu fordern, steigert nicht gerade die eigene Beliebtheit. Gerade auch nicht in einem gesellschaftlichen Klima, das die Freiheitsrechte immer nur ausweiten und Fremdeingriffe (Staatsmedizin!) zurückdrängen möchte.

Deswegen werde ich in loser Reihenfolge ein paar Fragen beantworten, die in diesem Kontext unbedingt beantwortet werden müssen:

1. Ist die Einschränkung der Patientenautonomie und der Wahlfreiheit überhaupt zu rechtfertigen?

Zum Wohle des Patienten in einem intransparenten Gesundheitssystem durchaus! Aber warum?

Persönliche Freiheitsrechte sind nicht nur ein hohes Gut unserer Gesellschaft. Sie machen diese Gesellschaft überhaupt erst attraktiv. Dennoch sind Zweifel erlaubt, ob wir immer und zu jeder Zeit und in jedem gesellschaftlichen Subsystem in der Lage sind, unsere Freiheitsrechte auszuüben. An die Ausübung der Freiheitsrechte ist nämlich unbedingt gebunden, dass sich das System, in dem sie angewendet werden, offen und durchschaubar verfasst ist. Das System muss die Rahmenbedingungen liefern, um eine selbstbestimmte Entscheidung überhaupt treffen zu können. Und das ist beim Gesundheitssystem – zum Teil gewollt, zum Teil ungewollt – nicht der Fall.

Freiheitsrechte wie die freie Arztwahl führen in einem intransparenten System dazu, dass Patienten alleine gelassen werden, einsame, falsche und deswegen krankeitsverlängernde Entscheidungen treffen. Ich habe das hinsichtlich funktioneller Beschwerden bereits ausführlich belegt.

Ein viel gewichtigerer Aspekt ist jedoch die Ausgangslage eines Patienten: Die Not, der Schmerz, die Beschwerden, die dazu führen, einen Arzt in Anspruch zu nehmen. Das Gesundheitssystem ist für den Patienten in weiten Teilen intransparent und alles andere als ein Markt. Weder verfügt ein Nachfrager von Gesundheitsleistungen (Patient) über alle Informationen, noch sind die Anbieter (Ärzte) dem freien Spiel der Kräfte unterworfen (Stichworte: Sicherstellung der Versorgung, Behandlungspflicht). Darüber hinaus ist es für den Arzt aus behandlungsstrategischen Gründen (Placebo, finanzielles Eigeninteresse) häufig gar nicht wünschenswert, dem Patienten sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Zudem handelt es sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um ein System, das auf solidarischem Ausgleich basiert: Leute, die wenig in Anspruch nehmen, finanzieren jene, die mehr Leistung bekommen. Auch deswegen ist es sinnvoll und zwingend, den Zugang zu kontrollieren. Wer die GKV als solidarisches System will und sie auch in Zukunft will, darf Wahlfreiheit einschränken. Die Patientenautonomie wird am Ende gestärkt, denn eine intelligente, transparente Begleitung durch das System führt auch zu besser fundierten Entscheidungen.

PS.: Wer unbedingt seinen Kardiologen zu seinem Hausarzt machen möchte, der sei in dieser Wahl zukünftig nicht mehr eingeschränkt. Egal wer, einer im System sollte der erste Ansprechpartner sein.

Kindliches Sprachspiel 12

Beispiele für die Fragen, denen ich mich täglich dutzendfach zu stellen habe, wenn ich mit meinem Sohn (2 Jahre, 4 Monate) durch die Straßen laufe oder fahre – oder an der Fensterbank stehe, um Zähne zu putzen:

Was macht der Mann/die Frau? (Dabei erkennt er selber, was die Leute tun! Meistens.)
Wie heißt der Mann/die Frau?
Wo wohnt der Mann/die Frau?
Wo fährt das Auto/der Bus/die S-Bahn/die U-Bahn hin?
Wo fliegt das Flugzeug hin?

Auf eine, meist frei erfundene Antwort folgt regelhaft das kindliche Standardfragewort: Warum?

Und dann ist richtig Kreativität gefragt! Was soll ich auch sagen, wenn das Kind wissen will, warum der Bus nach Altona fährt? Immerhin kommen auf diese Weise frei assoziierende, unterhaltsame Dialoge zustande, etwa derart:

Er: “Was macht der Mann?”
Ich: “Das siehst du doch. Er steigt aus dem Auto aus.”
Er: “Warum?”
Ich: “Vielleicht, weil er einkaufen will.”
Er: “Bei Penny?”
Ich: “Oder bei Budni.”
Er: “Warum?”
Ich: “Weil er Poppies kaufen muss.”
Er: “Und Taschentücher.”

Und so kann es endlos weiter gehen. Manchmal bin ich nach einigen Stunden mit dem Kind regelrecht sprecherschöpft.

Kassenärztechef empfiehlt, die freie Arztwahl abzuschaffen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nimmt endlich eine alte Forderung von mir auf die politische Tagesordnung: Begleitung und Überweisung des Patienten zu Spezialisten ausschließlich durch den Hausarzt, damit Abschaffung der freien Arztwahl.

Ich bin entzückt, dass der Chef-Vertreter der ambulanten Ärzteschaft eine solche Debatte eröffnet. Sie ist notwendig, weil alle andere Steuerungsbemühungen innerhalb des Gesundheitssystems bisher fehlgeschlagen sind (Zuzahlungen, Praxisgebühr). So sehr dieser “Zwang”, zuerst einen Hausarzt zu sehen, ein Kulturschock für viele Patienten wäre, 75% aller Patienten gehen sowieso immer zuerst zum Allgemeinmediziner.

Warum also nicht die hausarztzentrierte Versorgung zur Pflicht für alle gesetzlich versicherten Patienten machen? Warum am ideologisch aufgeblasenen, alten Zopf “freie Arztwahl” festhalten?

Ich werde das Thema in den kommenden Tagen vertiefen, mit diesen Fragen:

1. Ist die Einschränkung der Patientenautonomie und der Wahlfreiheit zu rechtfertigen?
2. Welchen Nutzen haben Hausarztmodelle?
3. Gefährden Hausarztmodelle den Wettbewerb in der ambulanten Versorgung?
4. Gibt es Alternativen?

Bayerns Hausärzte bleiben im KV-System

Laut Meldung im Deutschen Ärzteblatt werden die bayerischen Hausärzte in absehbarer Zeit doch nicht kollektiv aus dem System der vertragsärztlichen Versorgung, organisiert durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV), aussteigen.

Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet. Vor allem der Hausarztverbandschef Hoppenthaller, der sein persönliches Schicksal an den Ausstieg aus dem System gekoppelt hat, steht nun blamiert da: Die Hausärzte wollten die Macht der anderen Facharztgruppen brechen, sie wollten den Honorarverteilungsschlüssel zu ihren Gunsten ändern, sie wollten an der KV vorbei die Versorgung der Patienten sicherstellen – nichts davon wird nun eintreten. Stattdessen stehen Bayerns Hausärzte schwächer da als je zuvor.

Womöglich ist der Abbruch der “Aktion Systemausstieg” am Ende doch keine Niederlage, sondern ein Sieg der Vernunft: Die Aussicht, auf diese Weise die eigenen Ziele durchzusetzen, hat wohl nie bestanden. Zu viele bayerische Hausärzte haben am Erfolg der Aktion gezweifelt und waren nicht bereit, die eigene Existenz auf diese Weise aufs Spiel zu setzen. Zu deutlich waren die Signale aus dem Sozialministerium, beim Ruin des KV-Systems eventuell die Krankenkassen mit der ambulanten Versorgung zu beauftragen.

Wie die Geschichte des Systemausstiegs ihren Lauf nahm, ist hier nachzulesen:

Fristverlängerung für GKV-Ausstieg der Hausärzte (07.03.08)
Hausarzt-Harakiri? (31.01.08)
Hausarztversammlung empfiehlt Systemausstieg (12.01.08)
Hausärzte raus aus der GKV?

Kind und Zähne putzen, update 5

Es ist vollbracht. Ich bin am Ziel: Nach Monaten der Qual (siehe Verlauf unten) singt das Kind mein dafür gedichtetes Zahnputzlied von selber. Kein Murren mehr und kaum noch Widerstand, außer in jenen Momenten, in denen ihn seine Müdigkeit ungnädig macht. Manchmal hat er das Liedchen auf den Lippen, obwohl er gar nicht Zähne putzt…

Beharrlichkeit, eiserne Routine, ein spielerischer Zugang, ein Fensterplatz, um auf die Straße zu gucken und das Geschehen zu beobachten – all das im Verbund hat diesen Durchbruch bewirkt.

Bisherige Beiträge:

Kind und Zähne putzen, update 4
Kind und Zähne putzen, update 3
Kind und Zähne putzen, update 2
Kind und Zähne putzen, update
Kind und Zähne putzen

Partei „Die Linke“, Verfassungsschutzangsthasen,

wie öde, dass Ihr Euch nicht vom Verfassungsschutz beobachten lassen wollt!

Irgendwie hätte ich Euch ein wenig mehr Souveränität, ein wenig mehr System-Verachtung zugetraut als Ihr nun zeigt. Gerade Ihr, die Ihr reihenweise in Landtage einzieht, hättet die Möglichkeit, ein bisschen Verfassungsbedrohungspotenzial zu aktivieren. Der Schäuble rüttelt ja selber auch ständig am Grundgesetz.

Aber was tut Ihr? Ihr steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und müsst damit auch für die soziale Marktwirtschaft sein. Aber was Wunder, fallt Ihr doch zusehends der schleichenden Sozialdemokratisierung anheim und werdet am Ende bestimmt von großen Vorsitzenden Lafontaine mit den anderen Sozis wiedervereinigt.

Warum aber sollte Schäuble und sein Verfassungsschutzverein Euch nicht beobachten? Ist doch besser, als gar nicht wahrgenommen zu werden! Die lesen wenigstens noch Eure Papiere und Programme!

Ihr denkt natürlich, die Schützer der Verfassung sollten sich auf die Rechten konzentrieren und Euch in Ruhe lassen. Doch: Seid Ihr inzwischen so zahnlos und Mainstream geworden, dass es Euch nicht mal mehr zur Ehre gereicht, durch den Verfassungsschutz beobachtet zu werden? Mehr Auszeichnung geht doch kaum in einer Welt, die ansonsten alle Kritik aufsaugt wie ein Schwamm.

Oder was wollt Ihr, Partei “Die Linke”?
Wovor habt Ihr Angst?

Neues Pflegegesetz – was ändert sich für Pflegeheime

Ab 01.07.2008 gilt das “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“. In verschiedenen Beiträgen habe ich zusammengefasst, was sich für Angehörige und speziell für Menschen mit Demenz ändert.

Heute trage ich stichwortartig zusammen, was sich für Pflegeeinrichtungen verändert.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Dauer und Kurzzeit) haben einen Anspruch darauf, Personal speziell für Demenz-Kranke bzw. Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf einzustellen. Diese Betreuungsassistenzen sind von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen zu finanzieren.

Pflegeheime können ab Juli 2008 wieder Heimärzte anstellen, wenn die Versorgung nicht mit einer Kooperation von niedergelassenen Ärzten gewährleistet werden kann. Das wird vor allem in Regionen notwendig sein, in denen die niedergelassenen (Haus)-Ärzte gerade mal die ambulante Versorgung der Patienten in ihren Praxen sicherstellen können.

Pflegeeinrichtungen haben sich zukünftig einer Regelprüfung zu unterziehen. Ab 2011 werden sie einmal jährlich unangemeldet geprüft. Bis 2010 müssen alle Pflegeheime mindestens einmal durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet worden sein. Werden aufgrund festgestellter Mängel Wiederholungsprüfungen notwendig, gehen die Kosten dafür zu Lasten der Pflegeeinrichtung.

Die Prüfberichte werden veröffentlicht, verständlich und verbraucherfreundlich. Ein Ampel-Schema (rot-gelb-grün) oder eine Sterne-System, in den Einrichtungen prominent platziert, soll das Bewertungssystem für die Kunden und ihre Angehörigen transparenter machen. Die verantwortlichen Verbänden der gesetzlichen und der privaten Pflegekassen sowie alle anderen Beteiligten sollen bis 31.12.2008 dafür ein Modell entwickeln.

Gerade für die letztgenannten Punkte fehlen die Durchführungsbestimmungen. Auch die entsprechenden Qualitätsstandards, nach denen Einrichtungen zu bewerten sind, müssen in den kommenden Monaten erst erarbeitet werden. Das große Problem dabei: Welche Qualitätskriterien halten einer wissenschaftlichen Überprüfung stand? Wie lässt sich Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen herstellen, wenn deren Ausgangs- und Rahmenbedingungen sehr verschieden sind bspw. durch ganz unterschiedliche Bewohnerstrukturen, mal kränker, mal gesünder?

Oder auch am Beispiel Sturzprophylaxe: Eine Einrichtung hat null Stürze, weil in ihr alle Menschen fixiert werden. Ist die Sturzhäufigkeit ein Qualitätsmerkmal, schneidet die Einrichtung hervorragend ab. Aber wäre dies eine menschenwürdige Art der Betreuung?

All das wird noch für erheblichen Diskussionsstoff sorgen.