Pflegereform, Pflegebedürftigkeit, Pflegeevaluation

Wer hätte das gedacht? Es bewegt sich etwas im deutschen Sozialversicherungssystem.

Die im Koalitionsvertrag der GroKo (Seite 83-86) angekündigte Pflegereform wird in ersten Einzelschritten umgesetzt. Gestern stellte Gesundheitsminister Hermann Gröhe der Öffentlichkeit die Eckpunkte vor: Neuer Pflegebefürftigkeitsbegriff, fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen in einem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA), Anhebung der Beiträge um zunächst 0,3% vom Bruttoeinkommen, die später noch einmal um 0,2% angehoben werden.

Das addiert sich zu einem Beitragssatz von 2,55% für Menschen mit Kindern und von 2,8% für Menschen ohne Kinder – mit dem ab 2017 eine Steigerung des Leistungsumfangs von 20% erbracht werden soll. Nominell mag der Minister zurecht von 20% mehr Leistungskraft sprechen. Doch da die Zeitbemessung (Minuten-Pflege) wegfallen und menschliche Zuwendung im System berücksichtigt werden soll, wird diese Reform allenfalls als Anschubfinanzierung für einen weiteren Reformschritt dienen (können).

Ein Fünftel der Beitragssatzerhöhung (0,1%) wird zunächst einmal 20 Jahre lang in einen Vorsorgefonds eingezahlt werden, den die Bundesbank verwalten und am besten auch mehren soll. Dieser Fonds fungiert als eine Art wachsender Sparstrumpf, der die Pflegekassen entlasten soll, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (geboren Mitte der 1950er bis Mitte der 1960er Jahre) diejenigen sind, die pflegebedürftig werden.

Der Clou an der ganzen Reform ist jedoch die gezielte Evaluation einzelner Maßnahmen vor ihrer Einführung. Das heißt, erstmals (soweit mir bekannt ist) wird eine anstehende Gesetzesreform durch wissenschaftliche Begleitforschung vorbereitet. Die Ergebnisse sollen dann in die anstehenden Novellierungen der verschiedenen Sozialgesetzbücher einfließen.

Über ein Jahrzehnt nach Einführung der Disease Manangement Programme (DMP) und anderer Innovationen in der ambulanten Versorgung (Integrierte Versorgung, Hausarztzentrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren), bei denen es die Politik sträflich versäumt hat, wissenschaftliche Evaluation vor und mit der Einführung zu veranlassen, haben Regierung und Gesetzgeber offenbar dazu gelernt.

Bisher waren die politischen Mehrheiten, egal ob die rot-grüne (1998-2005), schwarz-rot, die 1. (2005-2009), oder die schwarz-gelbe (2009-2013), zwar immer reformbemüht, aber an einer Bewertung des Reformgeschehens hatte niemand wirklich Interesse. Erfreulicherweise wird das jetzt anders. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hat zwei Forschungsaufträge vergeben. Zum einen sollen die Auswirkungen des NBA in der stationären Versorgung erforscht werden: Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) – Erfassung von Versorgungsaufwänden in stationären Einrichtungen. Zum anderen wurde der Medizinische Dienst der Krankenkassen beauftragt, eine „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ durchzuführen.

Diese Evaluierungs-Revolution verdanken wir dem Expertenbeirat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der genau das in seinem Gutachten empfohlen hat. Ich bin gespannt, ob und wenn ja, wie die Evaluation zukünftige Gesetzgebung beeinflusst.