Aufstand der Hausärzte

Es steht gerade (wieder einmal) schlecht um den Ruf der Hausärzte in diesem Land: Von TAZ über FAZ bis zum unsäglichen Beitrag von Report Mainz prangern einige Journalisten sie diese Woche als unfähige, gierhalsige Abzocker an, die ihre Patienten instrumentalisieren, um die eigenen Interessen durchzusetzen.

Dabei übersehen die gesundheitspolitischen Kommentatoren, dass sie sich selber von den Lobbyisten der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) instrumentalisieren lassen und dem PR-Gesäusel des FDP-Ministers auf den Leim gehen, wenn sie behaupten, die Hausärzte gehörten doch sowieso zu den besonders Privilegierten, denen man allenfalls die Honorarzuwächse kürzen möchte, der Zuwachs an sich aber gar nicht in Frage gestellt würde.

Wie sehr hier brutaler, gesundheitsökonomischer Verteilungskampf inszeniert wird, bei der ärztliche Standesverbände, Kassenärztlichen Vereinigungen und (vor allen anderen) die Ersatzkassen um die Marktführerin BarmerGEK und die Pleitekandidatin DAK in seltener Eintracht gesundheitspolitisch geisterfahren, um sinnvolle Reformen im System zu blockieren, entgeht den hausarztkritischen Betrachtern in der schreibenden Zunft komplett.

Mit einigem Aufwand proben die Hausärzte nun den Aufstand: Röslerol & co werden in Stellung gebracht – allein die Botschaft ist schwer zu vermitteln.

Röslers bittere Pillen

Die Feinheiten des Versorgungssystems zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag, die Honorarkämpfe zwischen Allgemein- und Gebietsärzten, die ungleichen Machtverhältnisse in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung, die Weigerung der großen Krankenkassen, Ihrer gesetzlichen Pflicht zur hausarztzentrierten Versorgung nachzukommen, der Nachwuchsmangel in der hausärztlichen Medizin, den selbst Herr Rösler einräumt – all das geht unter im Geklingel der Worte um Geld und Angst.

Die Ängste der Allgemeinärzte vor dem Existenz- und Bedeutungsverlust und die mit der jetzigen Kampagne erneuerten Ängste wegen eines möglichen Zusammenbruchs der wohnortnahen Versorgung, dem Wegbrechen der Versorgung insbesondere alter, chronischer kranker Menschen bis hin zur Warnung vor dem Verlust von Menschenleben, die der Geschäftsführer des Hausärzteverbandes, Eberhard Mehl, unter die Leute bringt.

Am Ende bleibt leider der fatale Eindruck: Nicht der Erhalt sinnvoller Reformstrukturen und ein weiterer Ausbau einer neuen Versorgungsqualität ist das Ziel der Allgemeinmediziner, sondern die bloße Besitzstandswahrung. Breite gesellschaftliche Unterstützung für ein womöglich berechtigtes Anliegen kommt auf diese Weise leider nicht zustande.

Versorgung durch den Hausarzt nach §73b SGB 5

Aus den Reihen der CDU-Gesundheitspolitiker (Spahn und Koschorrek) ist in den letzten Tagen zu vernehmen, dass sie für die Abschaffung der geschiedsten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung plädieren. Noch ist diese Idee nicht offiziell im Sparmaßnahmenkatalog gelandet – und vermutlich wird sie das auch nicht, weil die CSU schon Widerstand angekündigt hat.

Dennoch bietet es sich an, darauf hinzuweisen, wie wenig manche Politiker verstanden haben, wie notwendig solche Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem sind, wie sie die Hausärztverträge nach §73b darstellen:

  • Stichwort Einzelleistungsvergütung nach EBM als Steckenpferd und Existenzsicherung der KVen – dagegen stehen die pauschalen Vergütungen in den HA-Verträgen. Das ist ein erster Schritt, die sprechende Medizin zurück in die Praxen zu bringen, denn befreit vom Gedanken an mögliche Abrechnungsziffern, sind womöglich neue Dynamiken zwischen Hausärztin und Patientin möglich.
  • Unterrepräsentanz der Hausärzte in den Vertreterversammlungen der KVen – deswegen haben die Hausärzt/innen angefangen, Ihre Belange in die eigenen Hände zu nehmen.
  • Durch diese andere Art der Vergütung besteht erstmals die Möglichkeit, aus dem Hamsterrad auszusteigen, dass die Hausärzte zwingt, immer mehr Patienten einzubestellen, um für diese immer weniger Vergütung zu erlösen. Die hohe Arztkontaktrate in Deutschland ist doch ein Symptom eines absurden Systems, das wir hinter uns lassen müssen. Diese Verträge sind ein erster Schritt, etwas mehr Vernunft ins Versorgungsspiel zu bringen.
  • Eindämmen der Selbstüberweisung durch die Patienten: Patienten, die meinen, sie wüssten schon selber, welchen Facharzt sie brauchen, liegen damit meist nicht richtig. Zumal Studien (schon vor zehn Jahren und mehr) zeigten, dass dieselbe Patientengruppe mit unspezifischen Symptomen beim Rheumatologen eine Fibromyalgie und beim Gastroenterologen eben einen Reizdarm angedichtet bekommt (Aaron LA, Buchwald D 2001: A Review of the Evidence for Overlap among unexplained Clinical Conditions. Ann Intern Med. 134: 868 – 881. Aktuell: Lahmann, Henningsen, Noll-Hussong, Dinkel 2010: Somatoforme Störungen, Psychother Psych Med 2010; 60: 227–236)
  • Wenn es denn politisch gewollt ist, die hausärztliche Versorgung zu erhalten, dann müssen die strukturellen Bedingungen der Arbeit eines Hausarztes oder einer Hausärztin verbessert werden, die Vergütung ist wichtig, aber sicherlich nicht die zentrale Hürde dafür, den Facharzttitel AfA zu erwerben und sich niederzulassen.

Niemand, schon gar nicht die Hausärzte, die ein politisches Rollback fürchten, sollten die politischen Vorstöße falsch verstehen: Hier geht es nicht darum, etwas einzusparen. Die Verträge nach §73b unterliegen der Gesamtbereinigung und entziehen nur dem KV-System das Geld, das ansonsten über die üblichen Ausschüttungsmechanismen verteilt würde.

Bei solchen Vorstößen geht es vielmehr darum, einen drohenden Macht- und Bedeutungsverlust abzuwenden – und eine dringend notwendige Renovierung des Systems, bei dem es Gewinner und Verlierer geben wird, zu unterlaufen. Willfährige Politiker verkleiden das dann in einen Sparvorschlag. Dass mit der hausarztzentrierten Versorgung keine Monopole geschaffen wurden, kann man schon daran sehen, dass bspw. die KV Meck-Pomm gemeinsam mit dem Hausärzteverband Meck-Pomm die Verträge abwickelt. Den KVen steht es ja frei, eigene Verträge nach §73b abzuschließen, wenn Gemeinschaften von Leistungserbringern, die auch hausärztlich tätig sein können (nach §73 Satz 1a), sie dazu ermächtigen.

Allerdings kommt der meiste Widerstand nicht einmal von der KV-Seite. Die gesetzlichen Krankenkassen blockieren und verlangsamen diese Entwicklung, seit §73b 2004 das erste Mal ins SGB 5 geschrieben wurde. Beispielsweise werden bei der TK (meine Versicherung, Vertragsstart für mich als Versichertem laut Auskunft Call-Center 01.01.11) keinerlei Anreize mehr für die Patientenseite in Aussicht gestellt. Ja, die TK weist in Ihrem Informationsblatt explizit darauf hin, entgegen landläufiger Meinung sei es eben nicht der Fall sei, dass die Praxisgebühr im Hausarzt-Vertrag entfiele. D.h., die Kassen werden zwar vom Gesetzgeber gezwungen, solche Verträge zu machen, aber gerade die großen Kassen werden sie nicht offensiv bewerben bzw. werden sie ihren Versicherten nicht schmackhaft machen. Nach dem Motto: Wenn keiner die Hausarztzentrierte Versorgung (HAZV) in Anspruch nimmt, lässt sich am Ende gut argumentieren, die Patienten wollten das ja gar nicht.

Und da bin ich bei Bertelsmann und dieser seltsamen Studie von 2008, die von interessierten Kreisen leider immer noch gegen die Hausarzt-Modelle ins Feld geführt wird. Ich verweise auf einen früheren Eintrag im Weblog, in dem ich mich mit dieser Art von “Untersuchung” beschäftigt habe: Hausarztmodelle teuer und ohne Nutzen – und an dieser Stelle vermisse ich als statistisch-methodisch arbeitender Wissenschaftler schmerzlich ein Korrekturverfahren für politischen Bias, :-) .

Vätermonate ausweiten?

Familienministerin Kristina Schröder will die Ausweitung der Vätermonate – und die Kommentare überschlagen sich: Die Familienministerin wird gelobt für ihren mutigen Schritt, endlich den Erfolg des Elterngeldes zu nutzen, um weitere Maßnahmen umzusetzen. Die Väterfreunde unter den Bloggern und manche Zeitungsredaktion (bspw. die TAZ) sehen den richtigen Ansatz in der Ausweitung der Vätermonate.

Ich reibe mir irritiert die Augen. Wie? Vätermonate erweitern? Von zwei auf vier?

Das könnte jeder Vater doch heute schon, wenn er will – und wenn die Mutter des Kindes es “erlaubt”. Es steht ja in keinem Gesetz, dass die väterliche Elternzeit gegenwärtig auf zwei Monate zu beschränken sei. Vier, sechs, acht Monate – heute schon alles drin.

Mit welcher Selbstverständlichkeit gehen denn die Verhaltensmotivatoren im Ministerium und in den Redaktionen davon aus, dass die bisherige Regelung besagt: Das erste Jahr bleibt die Frau zuhause und dann hängt der Papa nochmal zwei Monate dran. Wer will hier die klassisches Rollenaufteilung zementieren? Und, schlimmer noch: Selbst wenn die Männer vielleicht statt zwei jetzt vier Monate daheim blieben, um das Kind zu (mit)zubetreuen – im familiären Alltag stellt sich die Verteilung der Pflichten und Aufgaben oft so dar: Beide sorgen für das Einkommen. Sie sorgt für den Haushalt. Er bringt den Müll runter.

Wenn also die Familienministerin die Steuerungswirkung des Elterngeldes verbessern will, braucht sie einfach nur ins Gesetz zu schreiben: Ab sofort gibt es nur Geld für die gesamte Elterngeldzeit, wenn ein Elternteil mindestens vier Monate Elternzeit nimmt und der andere den Rest. Danach wird die Zahl der Väter, die vier Monate Elternzeit nehmen, deutlich steigen. Die Maßnahme könnte dann als weiterer Erfolg gefeiert werden, die Väter in die Kinderbetreuung einzubinden.

Und Finanzminister Schäuble hätte nix dagegen…

Pflegegesetz hilft bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Ich besuche seit über sieben Jahren alte Menschen zu Hause, um Sie zu Ihrem Gedächtnis zu befragen. Da ich seit sieben Jahren alle 1,5 Jahre immer zu denselben Leuten gehe, kriege ich natürlich mit, wenn sie – zunächst einmal aus meiner Sicht – in die Hilfsbedürftigkeit rutschen. Bei den Hausbesuchen fällt mir auf, wie wenig das Pflegesystem von den Betroffenen genutzt wird. Obwohl gerade das neue Pflegegesetz aus dem Jahr 2008 viele Möglichkeiten, für Betroffene und Angehörige, bietet, Hilfe zu organisieren. Doch das Wissen darüber ist nicht allzuweit verbreitet.

Das beginnt mit der Unwissenheit über die neutrale Beratung zu Pflegefragen durch die Pflegestützpunkte. Und es setzt sich fort mit der Unwissenheit über die Chancen, Pflegegeld für einen Familienangehörigen zu bekommen, dessen Alltagkompetenz durch einen deutlichen Gedächtnisabbau stark beeinträchtigt ist.

Um vielleicht etwas Licht in das Dunkel zu bringen, schreibe ich mal die Fragen auf, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei der Begutachtung beantwortet, wenn es darum geht, den Betreuungsbedarf bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (bspw. Demenzkranke) einzuschätzen. Der Katalog steht so in §45a SGB XI:

1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährlichen Substanzen
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Im zitierten Paragrafen steht zu den Bewertungsrichtlinien: “Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.”

Zu den berechtigten Personen zählen einerseits Menschen, die sowieso schon die Pflegestufen 1, 2 oder 3 attestiert bekommen haben. Zudem aber auch jene Menschen, “die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht”, Menschen also mit “demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen”.

Viele Anspruchsberechtigte verzichten bis heute auf Unterstützung, weil Sie von diesen Möglichkeiten gar nicht wissen. Die schon erwähnten Pflegestützpunkte sind die ersten Anlaufstellen, um sich beraten zu lassen, unabhängig und neutral.

Link:
Informationen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Pflegestützpunkten in Hamburg

Gesundheitsausgaben in Deutschland 2008

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland 2008 veröffentlicht. Demnach gaben wir im Referenzjahr rund 263 Milliarden Euro für Gesundheit aus, davon rund 131 Milliarden für die ambulante und rund 95 Milliarden für die stationäre Versorgung. Der Pro-Kopf-Anteil stieg von 3080 Euro im Jahre 2007 auf 3210 Euro.

Die Zahlen basieren auf “dem Konzept des “System of Health Accounts”, welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird.”

Deswegen unterscheiden sich die Zahlen beispielsweise von denen, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. OECD-gemäß gehen “sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens” in die Rechnung ein. “Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen, sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden nachrichtlich nachgewiesen.”

Kopenhagen, Klima, Konferenz – kein Ergebnis ist besser als irgendein Ergebnis

Ich finde es gut und begrüße es sehr, dass bei der Klimashow in Kopenhagen nix herausgekommen ist. Endlich zeigen die versammelten Staaten der Welt, dass Sie überfordert sind, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Damit könnten solche Mammutveranstaltungen zukünftig unterbleiben. Dem Klima täte es sowieso besser.

Es gibt noch andere Gründe, warum ich froh bin:

    Das Zwei-Grad-Ziel, also die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen bis 2100, ist eine Schimäre. Eine Größe, die allenfalls den Durchschnitt einer Bandbreite einfängt. Mit so einer Schätzgröße das Verhalten von Milliarden Menschen beeinflussen, ja steuern zu wollen, erscheint absurd.
    Das Scheitern kann neue Energien freisetzen. Wir sind jetzt frei zu akzeptieren, dass sich das Klima dramatisch verändern wird. Jetzt können wir Szenarien entwerfen, um mit dem Klimawandel klar zu kommen. Hunderttausende Menschen werden einen neuen Lebensraum suchen. Andere werden sich damit arrangieren müssen, diese Leute unterzubringen.
    Die US-Amerikaner haben Zeit gewonnen. Dürren und andere schwere Wetterereignisse vor den eigenen Haustüren werden es Ihnen dramatisch vor Augen führen: Auch Sie sind Teil einer globalen Gemengelage. Und die Chinesen und die Inder haben auch Zeit gewonnen, mit neuen Technologien ihre großen Bevölkerungen nach vorn zu bringen – ohne den Weg der alten Industriestaaten gehen zu müssen.

Alles in allem: Gute Nachrichten für die Welt. Niemand kann sich jetzt der Illusion hingeben, die Dinge hätten sich in eine gute Richtung bewegt.

Schweinegrippe, das Beweisfoto

Der Indexpatient ist identifiziert. Hier begann die Pandemie:

Gefunden auf der Grippe-Seite von Medienanalyse International, geschwärzt von mir.

Zentrum für Demenzforschung eröffnet

Jetzt ist es so weit. Frau Schavan hat rechtzeitig vor der Bundestagswahl eines ihrer Bilanzprunkstücke offiziell eröffnet, das Deutsche Zentrum für Neurodegenrative Erkrankungen.

Angekündigt zunächst als Nationales Demenzforschungszentrum, dann aus dem Hut gezaubert als Zentrum für alle neurodegenerativen Erkrankungen.

Ankündigung und Beschluss haben einige Fragen aufgeworfen. Mit denen habe ich mich in diesem Beitrag beschäftigt: Wenn Frau Schavan Forschungsgeld verteilt….

Grundeinkommen, bedingungslos

1500 Euro für alle, ohne Vor-, Gegen-, Kompensationsleistung? Geht das?

Im Bundestag ist eine Petition anhängig, die das Parlament auffordert, diese Grundsicherung für alle (1500 € für Erwachsene, 1000 € pro Kind) einzuführen. Rund 53000 Menschen haben die Petition unterzeichnet.

Das Grundeinkommen, wie es von der Initiative Grundeinkommen oder das Netzwerk Grundeinkommen propagieren, ginge einher mit einer radikalen Vereinfachung des Steuersystems: Der Abschaffung aller anderen Transferleistungen, Subventionen und Steuern sowie der Einführung einer Konsumsteuer von bis zu 50% auf die höchsten Einkommen.

Hier ist der Link zum Film, der für die Sache wirbt und durch Argumente überzeugt. Seit ich den Film gesehen habe, halte ich das bedingungslose Grundeinkommen für eine zwangsläufige Maßnahme, an der wir zukünftig nicht vorbei kommen. Arbeitsplätze wird es ja durch den technischen Fortschritt und andere Rationalisierungstechniken immer weniger gehen. Auch der Deutschland-Fonds ist irgendwann erschöpft. Und warum sollte Firmen gerettet werden, deren Produkte nicht nachgefragt werden?

Der technische Fortschritt befreit uns von der Arbeit – das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht uns, die Arbeit zu machen, die wir wollen.

Lug und Trug in der Wissenschaft

Ich arbeite als Wissenschaftler vor allem mit biomedizinischen Daten. Und ich lese Aufsätze, die ihrerseits meist quantitative Daten enthalten. Zudem analysiere ich selbst Daten, die in anderen Aufsätzen stehen und fasse sie zusammen.

Eine Meta-Analyse in PLoS Online nimmt sich nun der Frage an, wie verbreitet das Fälschen, das Erfinden und Zurechtbiegen von Ergebnissen in der Wissenschaft ist. Dazu verwendet die Autorin 21 Studien mit Befragungsdaten.

Im Schnitt rund zwei Prozent der befragten Forscherinnen und Forscher räumen ein, schon einmal an der Manipulation von Daten beteiligt zu sein. Zwölf der Studien erkundigen sich danach, ob die Befragten von anderen Forschern wissen, die betrogen haben. Das wollen zwischen 5 und 33 Prozent schon einmal beobachtet haben.

Diese zweite Zahl wirkt allerdings künstlich aufgebläht und damit gewichtiger als sie eigentlich ist. Wahrscheinlich ein Phänomen abhängiger Daten: Wenn in einer Abteilung zehn Leute nach wissenschaftlichem Fehlverhalten gefragt werden, antworten drei, ja, davon wüssten sie etwas. Alle drei gehen mit ihren Angaben in die Gesamtzählung ein, meinen aber womöglich ein und dasselbe Fehlverhalten von ein und derselben Person. Ihre Angaben sind also abhängig – und blähen das Gesamtergebnis auf.