10.10.2011
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Es freut mich, Mitglied in einem Club zu sein, der sich so intensiv dem Quellen-Studium widmet. Aus wissenschaftlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht: Prädikat außerordentlich wertvoll!
Hier die offizielle Mitteilung des Clubs zum Nachvollziehen.
Das Thema beschäftigt mich schon einige Jahre. Da war das Urteil des Bundesgerichtshofes, der festgestellt hat, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen: Meine Festplatte gehört mir! Ein paar Tage später beschwerte sich der damalige Innenminister Schäuble über die massive Kritik an der Online-Durchsuchung – wohingegen der CCC schon damals (Mitte 2007) nicht davon ausging, dass es sich bei Bundesinnenministerium um eine Behörde handelt, die in der Lage ist, sicherheitsrelevante Software unfallfrei zu betreiben resp. überhaupt auf den eigenen Regierungsrechnern zu erkennen, da sie ja die China-Trojaner im Bundeskanzleramt nicht hat verhindern können.
02.03.2010
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Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.
In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. “Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.”
Allerdings: “Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.” Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.
Zitat: “Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.”
Hier die Pressemitteilung.
Hier die ausführliche Urteilsbegründung.
PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.
Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs
28.06.2008
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Nachdem ich gestern schon den Kopf geschüttelt habe, als der neue Referententwurf zum Bundesmeldegesetz bekannt wurde, der eine zentrale Erfassung aller Bundesbürger will, wird heute klar, dass nicht Schäuble einsam und allein diesen Kurs fährt, sondern die gesamte Union. Der CDU-Innenpolitiker Binninger sagte der Taz: “Das Zentralregister ist für uns alternativlos.”
Laut Süddeutscher Zeitung “müssen alle 5300 Meldebehörden künftig eine Liste von etwa 30 Angaben an das Bundesmelderegister übermitteln, darunter aktuelle und frühere Adressen, die Religionszugehörigkeit und die Angabe, ob jemand einen Waffenschein besitzt. Auch Staatsangehörigkeiten, Passnummern und Steuerklassen sollen aufgenommen werden.”
Wenn die gegenwärtig schlechte Datenqualität von Geburts- und Adressdaten eine der Begründungen für die zentrale Erfassung ist, warum dann Steuerklassen und Religionszugehörigkeit? Wieder mal der Versuch des Schäuble-Ministeriums, die eigene Paranoia zu füttern, dem Datensammelwahn Zucker zu geben? Oder einfach nur maximal fordern, damit am Ende wenigstens die zentrale Erfassung beschlossen wird?
Was bisher geschah:
Schäubles Plan für ein Bundesmelderegister entzweit die Koalition (heise.de 27.06.08)
Innenministerium forciert Pläne für zentrales Melderegister (heise.de 07.02.08)
Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister (heise.de 16.04.07)
31.05.2008
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Meine Erregungskurve über die Informationsbeschaffung á la Telekom bleibt eher flach. Was soll ich mich auch aufregen, wenn doch Lidl und andere Einzelhandelsketten sogar Kameras nicht nur auf Kunden, sondern auch auf die eigenen Mitarbeiter richten?
Was soll mich noch aufregen, wenn der Staat selber Daten auf Vorrat speichert bzw. speichern lässt, nur weil sie vielleicht zukünftig einmal nützlich werden könnten.
Was soll ich mich aufregen, wenn die Verletzung der Privatsphäre so weit gediehen ist, dass mein Staat mich zwingt, eine biometrische Eigenschaft wie meinen Fingerabdruck in den Reisepass aufzunehmen?
Was soll mich aufregen, wenn selbst meine Nachbarin ihre Nachbarschaftsstreitigkeiten mit einer Überwachungsmaßnahme im öffentlichen Raum klärt: Flink eine Kamera in unserem Treppenhaus installiert, dann – angeblich mit Duldung der Polizei und deren Rat – unsere Briefkästen beobachten, um einen Verdacht gegen eine andere Nachbarin mit einem in-flagranti-Video zu belegen.
Wenn es also in diesen Tagen in dieser Republik möglich ist, einen informationellen Vorteil gegenüber einem Dritten zu erlangen, wird kaum eine Maßnahme gescheut, diesen Vorteil auch zu erlangen – egal ob es sich beim Vorteilsnehmer um den Staat, ein Unternehmen oder den einzelnen Bürger handelt. Die Techniken (kleine, überschaubare Hardware oder auch Data-Mining-Software, die Hundertausende von Datensätzen abgleichen kann) stehen zur Verfügung. Also werden sie genutzt.
Kein Grund also, sich nun staatstragend ausgerechnet über die Telekom aufzuregen.
PS.: Wen es interessiert, kann sich meine Stasi-Akte anschauen! Vielleicht trägt die DDR-Erfahrung ja auch dazu bei, dass die Erregungskurve nicht allzusehr in die Höhe schießt.
30.05.2008
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Dass nun ausgerechnet der oberste Vorratsdatenspeicherer der Republik, Innenminister Schäuble, die Telekommunikationsbranche zum Gespräch nach Berlin einlädt, um sie über den Umgang mit sensiblen (Kunden)-Daten zu belehren, ist an Ironie kaum zu überbieten.
Was wird er der Branche mit auf den Weg geben? Eventuell die Beachtung des auch im Fall Telekom verletzten, elften Gebots: Du sollst dich nicht erwischen lassen!
31.03.2008
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Der Chaos Computer Club veröffentlicht in der aktuellen Nummer seiner Mitgliederzeitschrift “Die Datenschleuder” den Fingerabdruck des Bundesinnenministers Dr. Wolfgang Schäuble.
Da nach Auskunft des Ministeriums und aller anderen Befürwörter biometrischer Daten in Ausweisdokumenten niemand, der unbescholten ist, etwas von der routinemäßigen Erfassung zu befürchten habe, sollte Herr Schäuble auch nichts zu befürchten haben, wenn sein Fingerabdruck öffentlich wird. Zitat aus der Pressemitteilung des CCC: “Wenn unsere Überwachungspolitiker auch privat meinen, was sie öffentlich vertreten, sollten sie kein Problem damit haben, ihre biometrischen Daten publiziert zu sehen.”
Blogeinträge zum Thema:
Falsche Fingerabdrücke funktionieren
Biometrischer Reisepass
Deutsche Reisepässe sicher
Ein Grundgesetz für Schäuble!Stasi 2.0
Fingerabdrücke in Reisepässen
Der Innenminister im Datensammelwahn
02.02.2008
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DIE ZEIT ist diese Woche vor allem durch den Abdruck eines Briefes von einigen CDU-Größen im Gespräch.
Doch eine ganz andere Geschichte der Wochenzeitung könnte sich langfristig als viel spannender erweisen: Juli Zeh, Schriftstellerin und Rechtsassessorin, hat Verfassungsbeschwerde (Dokument als pdf-Datei) eingelegt. Sie wehrt sich gegen die Fingerabdrücke in den neuen biometrischen Reisepässen und beschuldigt den früheren Innenminister Otto Schily, möglicherweise befangen zu sein.
Seine (erwartbare) Reaktion im Antwortbrief: “Grotesk.” (pdf)
01.11.2007
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12.10.2007
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Heute fand in Bielefeld die feierliche Gala zur Verleihung der BigBrotherAwards statt. Sie werden in Deutschland vom “Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.” (FoeBuD e.V.) vergeben.
Zu den Gewinnern gehören u.a. Datenkraken wie die Firma Novartis (Bespitzelung der im Unternehmen beschäftigten Arbeiter und Angestellten, Kategorie: Arbeitswelt), die Hyatt-Hotelkette (Sammeln von Kundendaten ohne deren Wissen, Kategorie: Verbraucherschutz) oder Bundesfinanzminister Steinbrück (Einführung einer lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer für alle Bundesbürger, Kategorie: Politik).
Auch die Hamburger Schulbehörde griff einen Preis ab:
“Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie „Regional“ geht an die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Alexandra Dinges-Dierig, Senatorin für Bildung und Sport, für die Einrichtung eines Schülerzentralregisters mit dem (Neben-) Zweck, ausländische Familien ohne Aufenthaltserlaubnis aufzuspüren.”
Alle diesjährigen Preisträger auf einen Blick
22.09.2007
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Der Verein Freie Ärzteschaft e.V. betreibt eine Seite rund um die elektronische Erfassung von Patienten-, Behandlungs- und Verordnungsdaten: Die Krankheitskarte.