Chaos Computer Club analysiert staatlichen Trojaner

Es freut mich, Mitglied in einem Club zu sein, der sich so intensiv dem Quellen-Studium widmet. Aus wissenschaftlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht: Prädikat außerordentlich wertvoll!

Hier die offizielle Mitteilung des Clubs zum Nachvollziehen.

Das Thema beschäftigt mich schon einige Jahre. Da war das Urteil des Bundesgerichtshofes, der festgestellt hat, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen: Meine Festplatte gehört mir! Ein paar Tage später beschwerte sich der damalige Innenminister Schäuble über die massive Kritik an der Online-Durchsuchung – wohingegen der CCC schon damals (Mitte 2007) nicht davon ausging, dass es sich bei Bundesinnenministerium um eine Behörde handelt, die in der Lage ist, sicherheitsrelevante Software unfallfrei zu betreiben resp. überhaupt auf den eigenen Regierungsrechnern zu erkennen, da sie ja die China-Trojaner im Bundeskanzleramt nicht hat verhindern können.

Apropos Vorratsdatenspeicherung…

Oliver Welke heute abend in der “heute-show”: “Das nehme ich den Terroristen wirklich übel: Dass sie mich zwingen, mit der FDP einer Meinung zu sein.”

Ich bin deswegen auch richtig sauer auf die Terroristen.

Verfassungsgericht löscht Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.

In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. “Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.”

Allerdings: “Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.” Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.

Zitat: “Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.”

Hier die Pressemitteilung.

Hier die ausführliche Urteilsbegründung.

PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs

CDU will Zentralregister für alle Bürger

Nachdem ich gestern schon den Kopf geschüttelt habe, als der neue Referententwurf zum Bundesmeldegesetz bekannt wurde, der eine zentrale Erfassung aller Bundesbürger will, wird heute klar, dass nicht Schäuble einsam und allein diesen Kurs fährt, sondern die gesamte Union. Der CDU-Innenpolitiker Binninger sagte der Taz: “Das Zentralregister ist für uns alternativlos.”

Laut Süddeutscher Zeitung “müssen alle 5300 Meldebehörden künftig eine Liste von etwa 30 Angaben an das Bundesmelderegister übermitteln, darunter aktuelle und frühere Adressen, die Religionszugehörigkeit und die Angabe, ob jemand einen Waffenschein besitzt. Auch Staatsangehörigkeiten, Passnummern und Steuerklassen sollen aufgenommen werden.”

Wenn die gegenwärtig schlechte Datenqualität von Geburts- und Adressdaten eine der Begründungen für die zentrale Erfassung ist, warum dann Steuerklassen und Religionszugehörigkeit? Wieder mal der Versuch des Schäuble-Ministeriums, die eigene Paranoia zu füttern, dem Datensammelwahn Zucker zu geben? Oder einfach nur maximal fordern, damit am Ende wenigstens die zentrale Erfassung beschlossen wird?

Was bisher geschah:

Schäubles Plan für ein Bundesmelderegister entzweit die Koalition (heise.de 27.06.08)
Innenministerium forciert Pläne für zentrales Melderegister (heise.de 07.02.08)
Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister (heise.de 16.04.07)

Verfassungsgericht begrenzt staatliche Überwachung

Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den vergangenen Wochen die Grundrechte gegen den Datensammel- und Überwachungstrieb des Staates abgewogen und abgegrenzt: Gegenstand richterlicher Entscheidungen waren Online-Durchsuchungen von Computern, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die Vorratsdatenspeicherung.

Dreimal machte das BVerfG dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie die beanstandeten Gesetze zu gestalten seien. Irritierend an der Angelegenheit ist die Arbeitsteilung zwischen Gericht und den gesetzgebenden Körperschaften. Die eine Seite entwirft maximale Forderungen und versucht den ermittelnden Behörden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu schaffen. Die andere Seite beschneidet anschließend den größten Wildwuchs, die unpräzisesten Formulierungen, die eklatantesten Verirrungen, in die hinein sich die jeweiligen Gesetzgeber gestürzt haben.

Das BVerfG beruhigt mich also. Es greift als Korrektiv in die gesellschaftlichen Prozesse ein, schützt die Bürger gegen den alles kontrollierenden Staat. Und doch finde ich die Entwicklung zugleich auch merkwürdig. Warum treiben es die Politiker so weit, dass sie sich von den Richtern in Karlsruhe zurück pfeifen lassen müssen? Ist es die Angst ähnlich der des Arztes vor dem Haftungsprozess? Haben die Politiker Angst davor, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden, wenn es zu einer Attacke auf das Gemeinwesen kommt, die mittels Überwachung womöglich hätte verhindert werden können?

Oder ist es einfach nur die übliche Fahrlässigkeit, die heiße Nadel, der übliche halbinformierte Abgeordnete, der mal beschließt, wovon er selber keine Ahnung hat? Technik in den Alltag geholt von schlecht beratenen Leuten, die schon bei den Überschriften keine Peilung mehr haben, worum es geht – so wie hier in Hamburg bei der Geschichte mit dem Wahlstift?

So fördern die Gerichtsentscheidungen einen traurigen Zustand der parlamentarischen Demokratie zutage: Die Abgeordneten scheinen wenig in der Lage zu sein, ihren Job gescheit zu erledigen.

Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherung auf Vorrat

Zur Erinnerung: Morgen tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Alle Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverbindungsdaten werden ab sofort durch den jeweiligen Anbieter für 6 Monate gespeichert – auf Vorrat, für den Fall, jemand lässt sich in dieser Zeit etwas zu Schulde kommen…

Ob all das grundgesetzkonform ist sehr umstritten. Deswegen haben Gegner der Massenspeicherung heute beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde dagegen eingereicht.

Daten werden auf Vorrat gespeichert

Auch Bundespräsident Köhler findet, Telekommunikationsdaten sollten zukünftig auf Vorrat gespeichert werden. Er unterzeichnete heute das Gesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft treten kann. Der paranoide, präventiv handelnde Staat, der in allen seinen Bürgern potentielle Gefährder sieht, nimmt Gestalt an, mittels Methoden, von denen die DDR-Staatssicherheit nur träumen konnte. Deswegen Stasi 2.0.

Demonstrieren gegen Überwachungswahn?

Übermorgen (22.09.) steigt in Berlin eine Demo mit dem Motto “Freiheit statt Angst – stoppt den Überwachungswahn“. Ich habe lange überlegt, ob ich daran teilnehme oder nicht – und mich nun dagegen entschieden.

Nachdenklich gemacht hat mich bspw. dieser Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: Die Datenspäher und das Unbehagen, der mit einem Hinweis auf die Demo und folgendem Satz endet: “Ein berechtigtes Anliegen, doch die Verhältnisse, sie sind nicht mehr so.”

Doch geht das Anliegen der Demo nicht an unserer Lebenswirklichkeit vorbei? Müßte das Motto der Demo nicht sein: Freiheit und Angst? Es geht doch nicht wirklich um einen Gegensatz, sondern um friedliche Koexistenz zwischen den Beiden. Wir brauchen die Freiheit für unser Leben, wie wir die Angst brauchen, um zu überleben. Ein bedachter Umgang mit Angstgefühlen ist lebenserhaltend, weil er der Sorglosigkeit einen Riegel vorschiebt. Was wir nicht brauchen sind Windmacher, Aufputscher, Psycho-Drangsalierer vom Schlage Schäuble und Jung.

Schließlich: Überwachungswahn. Ein Phänomen gegen das sich schwerlich demonstrieren lässt – zumal es in der Natur des Wahnes liegt, dass der Wahnbesessene nichts von seinem Wahn weiß bzw. dessen Existenz aufs heftigste bestreitet.

Schäuble! Wegrollen!

Ist das Betreiben einer Webseite, die Schäuble! Wegtreten! heißt, eigentlich diskriminierend?

Wäre es nicht wahrhaftiger, “Schäuble! Wegrollen!” zu sagen? Doch diese Webseite gibt es noch nicht…

Nach dem Aufwärmen des Atomschlagszenarios durch den Innenminister letzten Sonntag in der FAS ist es nun an der Zeit, ihm seinen Posten zu entziehen.

Warum?

Es ist nicht länger zu tolerieren, dass er seine Ängste auf diese Weise über uns ausgießt. Er will uns zum Teil seiner Angstwirklichkeit machen. Und das sollten wir uns verbeten! Er soll damit zum Therapeuten gehen, nicht zur Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Er schüchtert uns damit ein. Wir sollen uns klein fühlen gegenüber den wahnsinnigen Mächten, die hier am Werk sind und von denen er weiß.

Schäuble sagt, wir sollten uns an den Engländern ein Beispiel nehmen – und tut selbst alles dafür, diese Versuche mit seinen Ausbrüchen den Erfolg zu versagen.

Untolerierbar! Gefährlich für das Land und seine Zukunft.
Deswegen: Abdanken und in Pension. Oder: Innenminister in einem Schurkenstaat seiner Wahl!

Piloten ungehorsam

Immerhin: Sowohl der Bundeswehrverband als auch der Verband der Jetpiloten empfehlen den Piloten, den Befehl zu verweigern, wenn Sie aufgefordert würden, ein entführtes Flugzeug abzuschießen. Des Verteidigungsministers Vorstoß, notfalls auch gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Abschussbefehl zu erteilen, bleibt neben Schäubles Atomschlagszenario der Aufreger des Tages.

Gegen alle Kritik verteidigt Jung heute seine Ansicht – und erhält für seine Rechtsauffassung Unterstützung aus dem Bundesinnenministerium. Was dafür spricht, dass hier eine CDU-Strategie ihr häßliches Gesicht zeigt. Ziel: Mit einer Angstkampagne vor allem die SPD vor sich her zu treiben, um diese zu weit reichenden Gesetzesveränderungen zu nötigen.

Sehr unappetitlich, das alles.