26.11.2010
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Oliver Welke heute abend in der “heute-show”: “Das nehme ich den Terroristen wirklich übel: Dass sie mich zwingen, mit der FDP einer Meinung zu sein.”
Ich bin deswegen auch richtig sauer auf die Terroristen.
02.03.2010
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Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.
In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. “Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.”
Allerdings: “Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.” Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.
Zitat: “Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.”
Hier die Pressemitteilung.
Hier die ausführliche Urteilsbegründung.
PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.
Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs
30.05.2008
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Dass nun ausgerechnet der oberste Vorratsdatenspeicherer der Republik, Innenminister Schäuble, die Telekommunikationsbranche zum Gespräch nach Berlin einlädt, um sie über den Umgang mit sensiblen (Kunden)-Daten zu belehren, ist an Ironie kaum zu überbieten.
Was wird er der Branche mit auf den Weg geben? Eventuell die Beachtung des auch im Fall Telekom verletzten, elften Gebots: Du sollst dich nicht erwischen lassen!
22.03.2008
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Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den vergangenen Wochen die Grundrechte gegen den Datensammel- und Überwachungstrieb des Staates abgewogen und abgegrenzt: Gegenstand richterlicher Entscheidungen waren Online-Durchsuchungen von Computern, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die Vorratsdatenspeicherung.
Dreimal machte das BVerfG dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie die beanstandeten Gesetze zu gestalten seien. Irritierend an der Angelegenheit ist die Arbeitsteilung zwischen Gericht und den gesetzgebenden Körperschaften. Die eine Seite entwirft maximale Forderungen und versucht den ermittelnden Behörden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu schaffen. Die andere Seite beschneidet anschließend den größten Wildwuchs, die unpräzisesten Formulierungen, die eklatantesten Verirrungen, in die hinein sich die jeweiligen Gesetzgeber gestürzt haben.
Das BVerfG beruhigt mich also. Es greift als Korrektiv in die gesellschaftlichen Prozesse ein, schützt die Bürger gegen den alles kontrollierenden Staat. Und doch finde ich die Entwicklung zugleich auch merkwürdig. Warum treiben es die Politiker so weit, dass sie sich von den Richtern in Karlsruhe zurück pfeifen lassen müssen? Ist es die Angst ähnlich der des Arztes vor dem Haftungsprozess? Haben die Politiker Angst davor, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden, wenn es zu einer Attacke auf das Gemeinwesen kommt, die mittels Überwachung womöglich hätte verhindert werden können?
Oder ist es einfach nur die übliche Fahrlässigkeit, die heiße Nadel, der übliche halbinformierte Abgeordnete, der mal beschließt, wovon er selber keine Ahnung hat? Technik in den Alltag geholt von schlecht beratenen Leuten, die schon bei den Überschriften keine Peilung mehr haben, worum es geht – so wie hier in Hamburg bei der Geschichte mit dem Wahlstift?
So fördern die Gerichtsentscheidungen einen traurigen Zustand der parlamentarischen Demokratie zutage: Die Abgeordneten scheinen wenig in der Lage zu sein, ihren Job gescheit zu erledigen.
31.12.2007
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Zur Erinnerung: Morgen tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Alle Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverbindungsdaten werden ab sofort durch den jeweiligen Anbieter für 6 Monate gespeichert – auf Vorrat, für den Fall, jemand lässt sich in dieser Zeit etwas zu Schulde kommen…
Ob all das grundgesetzkonform ist sehr umstritten. Deswegen haben Gegner der Massenspeicherung heute beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde dagegen eingereicht.
26.12.2007
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Auch Bundespräsident Köhler findet, Telekommunikationsdaten sollten zukünftig auf Vorrat gespeichert werden. Er unterzeichnete heute das Gesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft treten kann. Der paranoide, präventiv handelnde Staat, der in allen seinen Bürgern potentielle Gefährder sieht, nimmt Gestalt an, mittels Methoden, von denen die DDR-Staatssicherheit nur träumen konnte. Deswegen Stasi 2.0.
20.09.2007
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Übermorgen (22.09.) steigt in Berlin eine Demo mit dem Motto “Freiheit statt Angst – stoppt den Überwachungswahn“. Ich habe lange überlegt, ob ich daran teilnehme oder nicht – und mich nun dagegen entschieden.
Nachdenklich gemacht hat mich bspw. dieser Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: Die Datenspäher und das Unbehagen, der mit einem Hinweis auf die Demo und folgendem Satz endet: “Ein berechtigtes Anliegen, doch die Verhältnisse, sie sind nicht mehr so.”
Doch geht das Anliegen der Demo nicht an unserer Lebenswirklichkeit vorbei? Müßte das Motto der Demo nicht sein: Freiheit und Angst? Es geht doch nicht wirklich um einen Gegensatz, sondern um friedliche Koexistenz zwischen den Beiden. Wir brauchen die Freiheit für unser Leben, wie wir die Angst brauchen, um zu überleben. Ein bedachter Umgang mit Angstgefühlen ist lebenserhaltend, weil er der Sorglosigkeit einen Riegel vorschiebt. Was wir nicht brauchen sind Windmacher, Aufputscher, Psycho-Drangsalierer vom Schlage Schäuble und Jung.
Schließlich: Überwachungswahn. Ein Phänomen gegen das sich schwerlich demonstrieren lässt – zumal es in der Natur des Wahnes liegt, dass der Wahnbesessene nichts von seinem Wahn weiß bzw. dessen Existenz aufs heftigste bestreitet.
14.07.2007
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Plakat- und Fotoideen gegen die aktuelle Sicherheitshysterie (Stasi 2.0) in sein Wiki eingestellt. Auch Artbyte Design in Bonn hat sich Gedanken gemacht, wie sich der Widerstand gegen die Aushebelung von Freiheitsrechten visualisieren lässt.
Ich ergänze die Sammlung um einen T-Shirt-Aufdruck:
26.04.2007
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Der “Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” erfand das Kürzel “Stasi 2.0“, das nun im Netz für die neuen Sicherheitsinitiativen von Schäuble, Beckstein und Co. steht.
“Dataloo” stellte dann die grafische Aufbereitung online:
Als Betroffener der Stasi, Version 1.0, fühle ich mich dieser Zuspitzung sehr verbunden. Die Verfassung muss vor dem Verfassungsminister geschützt werden. Immerhin hat der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar nun klare Worte gewählt gegen Schäubles Phantasie, die digitalisierten Fingerabdrücke aller Bürger nach der Ausstellung eines Reisepasses aufzubewahren – und auch die SPD scheint sich langsam (in Teilen) gegen die Schäuble-Pläne zu stellen.
19.04.2007
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Die technische Entwicklung eröffnet dem Staat und seinen Sicherheitsbehörden inzwischen Möglichkeiten, von denen der Staatssicherheitsdienst in der DDR allenfalls träumen konnte: Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten, Zugriff auf privat genutzte Festplatten, biometrische Erfassung der Bevölkerung. Es bleibt, wie in allen Fällen technischer Möglichkeiten die entscheidende Frage: Ist alles, was möglich ist, auch sinnvoll? Und wenn ja, für wen?
Das Innenministerium sagt sich: Wenn wir ALLE Informationen kontrollieren, laufen auch die sicherheitsrelevanten Kommunikationen durch unsere Kanäle. Damit stellt sich die Frage, ob auch ALLE sicherheitsrelevanten Informationen durch diese Kanäle fließen?
Das bezweifle ich. Die Sicherheitsdienste schöpfen Daten ab von Quellen, die im Alltagsleben keinerlei Vorkehrungen dagegen ergreifen, von mitlauschenden Dritten abgeschöpft zu werden. Die naive Haltung, wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten, spielt diesem maßlosen Abschöpfen in die Hände.
Wer seine Informationen schützen will, damit sie vertraulich fließen können, trifft meist Maßnahmen, seine Kommunikation abzuschirmen. Das ist technisch dieser Tage keine große Herausforderung. Ansonsten bleibt der nicht-technisch vermittelte Informationsaustausch oder auch die Schneckenpost bis hin zu Kurierdiensten.
Es ist also davon auszugehen, dass Menschen, die Böses aushecken, dies bei gutem Verstand nicht mittels jener Kanäle tun, die den Sicherheitsbehörden zugänglich sind.
Was soll also das Ganze? Warum fordert der Innenminister die Verfasstheit dieses Landes heraus, die das Individuum und seine Privatsphäre mit besonderen Abwehrrechten ausstattet? Hat Schäuble nichts gelernt aus Nazismus und real-existierendem Sozialismus? Oder hat er gelernt, wie er es anders anfangen muss, um das gleiche Ziel zu erreichen: Totale Kontrolle. Immer schön an der Verfassung basteln, damit sie irgendwann passt. Wer schützt eigentlich die Verfassung vor dem obersten Verfassungsschützer?