Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), ein Gremium, in dem Ärzte, Krankenkassen und Patienten über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, beschloss in seiner Auslegung von § 25 SGB V, der im letzten Gesundheitsreformgesetz frisch verankert wurde:
„Auch künftig soll es keine verpflichtende Teilnahme an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen.“ (Zitat Pressemitteilung GBA)
Eine sinnvolle Begrenzung der Absichten des Gesetzgebers, jene Versicherten durch erhöhte Zuzahlungen zu bestrafen, die chronisch erkranken und die nicht regelmäßig bspw. zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung gegangen sind.
Angesichts erheblicher wissenschaftlicher Zweifel an der Prognosesicherheit von Früherkennungstests und möglichen Risiken durch falsche Befunde (Brustkrebs bei sehr jungen Frauen) bzw. invasive Verfahren (Darmspiegelungen) setzt der GBA ein Zeichen gegen den Präventions- und Vorsorgewahn führender Gesundheitspolitiker.