#32c3 – best of chaos communication congress (part 8)

Predicting Crime in a Big Data World

Talk by Whitney Merrill

Extract from the program:

„Yearly, the world is inundated with news about government data collection programs. In addition to these programs, governments collect data from third party sources to gather information about individuals. This data in conjunction with machine learning aids governments in determining where crime will be committed and who has committed a crime. Could this data serve as a method by which governments predict whether or not the individual will commit a crime? This talk will examine the use of big data in the context of predictive policing. Specifically, how does the data collected inform suspicion about a particular individual? In the context of U.S. law, can big data alone establish reasonable suspicion or should it just factor into the totality of the circumstances? How do we mitigate the biases that might exist in large data sets?“

Full video stream:

My Manifesto: Why I don’t fear the NSA

Dear NSA,

my name is Thomas Zimmermann. If you read my Stasi record you’ll get to know my birth name.

I was born in 1964 in Eastern-Germany, formerly known as GDR, German Democratic Republic.

As the old saying goes: The GDR was reigned by a supreme party and leadership supported by a secret service, Stasi.

I had some quarrels with them, the Stasi. You can easily discover that here. Your translators will accurately figure out the key message: Don’t bother with me. I am here, the Stasi isn’t.

Beware of me. I’am dangerous.

Read my lips again: You’ll fail, epically fail.

Was ist ein Überwachungsstaat?

Der Medienkünstler manniac mind aus Berlin erklärt in 10:48 min, was ein Überwachungsstaat ist. Er belegt extrem anschaulich, warum es ziemlich dämlich ist, staatliche Überwachungssysteme zu ignorieren.

PRISM, Tempora, NSA, BND, Verfassungsschutz, Stasi 2.0 gehen mich nichts an – ich habe ja nichts zu verbergen, denn ich lasse mir ja nichts zuschulden kommen? Das Video öffnet die Augen, wie weit entfernt von der Wirklichkeit eine solche Haltung ist.

Chaos Computer Club analysiert staatlichen Trojaner

Es freut mich, Mitglied in einem Club zu sein, der sich so intensiv dem Quellen-Studium widmet. Aus wissenschaftlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht: Prädikat außerordentlich wertvoll!

Hier die offizielle Mitteilung des Clubs zum Nachvollziehen.

Das Thema beschäftigt mich schon einige Jahre. Da war das Urteil des Bundesgerichtshofes, der festgestellt hat, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen: Meine Festplatte gehört mir! Ein paar Tage später beschwerte sich der damalige Innenminister Schäuble über die massive Kritik an der Online-Durchsuchung – wohingegen der CCC schon damals (Mitte 2007) nicht davon ausging, dass es sich bei Bundesinnenministerium um eine Behörde handelt, die in der Lage ist, sicherheitsrelevante Software unfallfrei zu betreiben resp. überhaupt auf den eigenen Regierungsrechnern zu erkennen, da sie ja die China-Trojaner im Bundeskanzleramt nicht hat verhindern können.

Apropos Vorratsdatenspeicherung…

Oliver Welke heute abend in der „heute-show“: „Das nehme ich den Terroristen wirklich übel: Dass sie mich zwingen, mit der FDP einer Meinung zu sein.“

Ich bin deswegen auch richtig sauer auf die Terroristen.

Verfassungsgericht löscht Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.

In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. „Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.“

Allerdings: „Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.“ Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.

Zitat: „Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.“

Hier die Pressemitteilung.

Hier die ausführliche Urteilsbegründung.

PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs

CDU will Zentralregister für alle Bürger

Nachdem ich gestern schon den Kopf geschüttelt habe, als der neue Referententwurf zum Bundesmeldegesetz bekannt wurde, der eine zentrale Erfassung aller Bundesbürger will, wird heute klar, dass nicht Schäuble einsam und allein diesen Kurs fährt, sondern die gesamte Union. Der CDU-Innenpolitiker Binninger sagte der Taz: “Das Zentralregister ist für uns alternativlos.”

Laut Süddeutscher Zeitung “müssen alle 5300 Meldebehörden künftig eine Liste von etwa 30 Angaben an das Bundesmelderegister übermitteln, darunter aktuelle und frühere Adressen, die Religionszugehörigkeit und die Angabe, ob jemand einen Waffenschein besitzt. Auch Staatsangehörigkeiten, Passnummern und Steuerklassen sollen aufgenommen werden.”

Wenn die gegenwärtig schlechte Datenqualität von Geburts- und Adressdaten eine der Begründungen für die zentrale Erfassung ist, warum dann Steuerklassen und Religionszugehörigkeit? Wieder mal der Versuch des Schäuble-Ministeriums, die eigene Paranoia zu füttern, dem Datensammelwahn Zucker zu geben? Oder einfach nur maximal fordern, damit am Ende wenigstens die zentrale Erfassung beschlossen wird?

Was bisher geschah:

Schäubles Plan für ein Bundesmelderegister entzweit die Koalition (heise.de 27.06.08)
Innenministerium forciert Pläne für zentrales Melderegister (heise.de 07.02.08)
Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister (heise.de 16.04.07)

Verfassungsgericht begrenzt staatliche Überwachung

Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den vergangenen Wochen die Grundrechte gegen den Datensammel- und Überwachungstrieb des Staates abgewogen und abgegrenzt: Gegenstand richterlicher Entscheidungen waren Online-Durchsuchungen von Computern, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die Vorratsdatenspeicherung.

Dreimal machte das BVerfG dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie die beanstandeten Gesetze zu gestalten seien. Irritierend an der Angelegenheit ist die Arbeitsteilung zwischen Gericht und den gesetzgebenden Körperschaften. Die eine Seite entwirft maximale Forderungen und versucht den ermittelnden Behörden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu schaffen. Die andere Seite beschneidet anschließend den größten Wildwuchs, die unpräzisesten Formulierungen, die eklatantesten Verirrungen, in die hinein sich die jeweiligen Gesetzgeber gestürzt haben.

Das BVerfG beruhigt mich also. Es greift als Korrektiv in die gesellschaftlichen Prozesse ein, schützt die Bürger gegen den alles kontrollierenden Staat. Und doch finde ich die Entwicklung zugleich auch merkwürdig. Warum treiben es die Politiker so weit, dass sie sich von den Richtern in Karlsruhe zurück pfeifen lassen müssen? Ist es die Angst ähnlich der des Arztes vor dem Haftungsprozess? Haben die Politiker Angst davor, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden, wenn es zu einer Attacke auf das Gemeinwesen kommt, die mittels Überwachung womöglich hätte verhindert werden können?

Oder ist es einfach nur die übliche Fahrlässigkeit, die heiße Nadel, der übliche halbinformierte Abgeordnete, der mal beschließt, wovon er selber keine Ahnung hat? Technik in den Alltag geholt von schlecht beratenen Leuten, die schon bei den Überschriften keine Peilung mehr haben, worum es geht – so wie hier in Hamburg bei der Geschichte mit dem Wahlstift?

So fördern die Gerichtsentscheidungen einen traurigen Zustand der parlamentarischen Demokratie zutage: Die Abgeordneten scheinen wenig in der Lage zu sein, ihren Job gescheit zu erledigen.

Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherung auf Vorrat

Zur Erinnerung: Morgen tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Alle Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverbindungsdaten werden ab sofort durch den jeweiligen Anbieter für 6 Monate gespeichert – auf Vorrat, für den Fall, jemand lässt sich in dieser Zeit etwas zu Schulde kommen…

Ob all das grundgesetzkonform ist sehr umstritten. Deswegen haben Gegner der Massenspeicherung heute beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde dagegen eingereicht.

Daten werden auf Vorrat gespeichert

Auch Bundespräsident Köhler findet, Telekommunikationsdaten sollten zukünftig auf Vorrat gespeichert werden. Er unterzeichnete heute das Gesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft treten kann. Der paranoide, präventiv handelnde Staat, der in allen seinen Bürgern potentielle Gefährder sieht, nimmt Gestalt an, mittels Methoden, von denen die DDR-Staatssicherheit nur träumen konnte. Deswegen Stasi 2.0.