Heute verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, pdf). Laut dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit enthält die Gesetzesinitiative folgende Eckpunkte:
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
4. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
5. Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
6. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
7. Abbau von Schnittstellenproblemen
8. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
9. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegepflichtversicherung an die Regeln des GKV-WSG
10. Finanzierung: Die Beitragssätze werden ab 01.07.2008 um 0,25% steigen, von jetzt 1,7% auf 1,95% (mit Kindern), ohne Kinder von jetzt 1,95% auf 2,2%.
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