Karl Lauterbach verhöhnt?

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss vergangene Woche beschlossen hat, dass zukünftig Vorsorgeleistungen nicht verpflichtend von den Patienten in Anspruch genommen werden müssen, geht Karl Lauterbach, Gesundheitsökonom und SPD-Abgeordneter im Bundestag in die mediale Offensive. Dem Kölner Stadtanzeiger gibt er zu Protokoll: „Das ist eine Verhöhnung des Gesetzgebers.

Lauterbach hält es für eine Zumutung, dass der GBA sich über die Wünsche des Gesetzgebers hinweg setzt. Der hatte nämlich in § 62 SGB V verfügt, chronisch Kranken zukünftig nur dann die ermäßigte Zuzahlung (1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) zu gewähren, wenn diese regelmäßig Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Weil der GBA nun allenfalls eine Beratung für verpflichtend erklärt, kippt das Gremium sehr zu meinem Vergnügen die beabsichtigte Bestrafung (2% Zuzahlung für chronisch Kranke statt 1%).

Beim Zahnersatz gilt diese (Vorsorge)-Regelung ja schon lange. So argumentieren auch Lauterbach & Co.: Regelmäßige Kontrollen dokumentieren den Zahnstatus und führen zu rechtzeitiger Behandlung. Im körpermedizinischen Bereich stellt sich das allerdings schnell als unangemessener staatlicher Körperkontrollzwang heraus. Zum einen sind die Tests wenig aussagekräftig und wenig verlässlich. Zum anderen sind viele Grenzwerte äußerst umstritten wie erst die jüngste Debatte um den Body-Mass-Index und die fetten Deutschen zeigt.

Fazit: Herr Lauterbach mag sich verhöhnt fühlen. Doch dem exzessiven Körperkontrollbegehren des Gesetzgebers einen Riegel vorzuschieben, ist nur zu begrüßen. So wie ich nämlich keinen Präventionsstaat im Bereich der Sicherheitspolitik möchte, kann ich auch in der Gesundheitspolitik gern auf diese Art staatlicher Organisation verzichten. Und warte nun gespannt darauf, ob Ulla Schmidt der GBA-Richtlinie zustimmen wird.