Heute erschien ein trefflicher Kommentar im Hamburger Abendblatt zum Wahlstift: Digitaler Wahlstift – Schnelligkeit vor Sicherheit. Der Text formuliert sehr pointiert das Unbehagen an einer Technologie, die nicht mehr überprüfbar, zu komplex und zu wenig transparent ist – zumindest für einen so zentralen Baustein der Demokratie wie Wahlen sie darstellen. Das Prinzip einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, transparenten und geheimen Wahl, das einer Abstimmung in der repräsentativen Demokratie zugrunde liegt, ist durch den digitalen Wahlstift massiv verletzt.
Durch eine solche Technologie wird allenfalls das Misstrauen in parlamentarische Organisationsformen weiter gestärkt. Und sie ist an dieser Stelle, ich wiederhole mich, wenn ich Rop Gonggrijp zitiere, „eine Nicht-Lösung eines nicht existierenden Problems„.
Verwundert bin ich am Ende nur, dass sowohl die GAL (Parlamentsdatenbank Drucksache 18/4176), als auch die SPD gemeinsam mit der CDU (Parlamentsdatenbank Drucksache 18/4075) den Senat im Frühjahr 2006 aufgefordert haben, die Abstimmungserfassungswunderwaffe in Hamburg erstmals einzusetzen. Damals hat offensichtlich noch keiner die Tragweite erkannt und über die Konsequenzen nachgedacht. Die Abgeordneten scheint eher motiviert zu haben, noch am Wahlabend das Ergebnis zu erfahren. Doch Auszählgeschwindigkeit – neues, komplexes Hamburger Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren hin oder her – ist kein schützenswertes Gut. Die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl aber sehr wohl.
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