Die Barmer Ersatzkasse (BEK) lässt das vor Gericht gescheiterte Vertragsmodell zur hausarztzentrierten Versorgung zum Ende des Jahres 2008 auslaufen. Der Deutsche Hausärzteverband informierte seine Mitglieder per Rundschreiben über die bevorstehenden Veränderungen.
Die BEK beschloss auch, dass die eingeschriebenen Patienten ab dem 3. Quartal (01.07.08) die Praxisgebühr nicht mehr erlassen bekommen. Wie die Ärztezeitung berichtet, plant die Barmer allerdings eine Neuausschreibung dieser Art der Versorgung nach dem dafür vorgesehenen Paragrafen (§73b) im Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Das Bundessozialgericht verwarf im Februar die Vertragskonstruktion der BEK, der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und des Apothekerverbandes. Sie erfüllte nicht die Kriterien, um die Leistungen der Hausärzte nach §140d SGB V Anschub zu finanzieren.
So scheitert ein Versuch der Beteiligten, die Gesetzeslage im SGB V kreativ zum eigenen Vorteil zu nutzen – und nährt den sowieso schlechten Ruf von Hausarztmodellen. Ob die Barmer und der Hausärzteverband mit einem neuen Versuch verloren gegangenes Vertrauen, insbesondere bei den Patienten, zurück gewinnen kann, bleibt dahingestellt.