Die Republik redet sich heiß über das Für und Wider einer frühzeitigen Haftentlassung bzw. Begnadigung der beiden Terroristen Mohnhaupt und Klar, Führungsfiguren der 2. RAF-Generation.
Meine Antwort ist ziemlich staatstragend (und ich bemerke, was die Lebensjahre so anrichten können): Der Staat sollte gerade diejenigen begnadigen und entlassen, die ihn am meisten bekämpft haben. Nach zweieinhalb Jahrzehnten den Uneinsichtigen und wenig Reuemütigen Haftentlassung zu gewähren, beschämt die Betroffenen. Die wären nämlich nur dann wirklich knallhart und ohne innere Regung, wenn sie darauf beharrten, ihre durch diesen Staat verhängte Strafe auch bis zum letzten Tag auszukosten. Warum sollten sie sonst dem Staat entgegen kommen, der sich selbst mit dieser Geste im besten Licht erstrahlen lässt?
Keine Reue zu zeigen, sich nicht zu entschuldigen, ist die beste Voraussetzung für den Staat, im Gegenzug mild, vergebend und barmherzig zu reagieren. Diejenigen, die von Klar und Mohnhaupt Reue und Entschuldigung erwarten, sind auch jene, die einst von Erich Honecker erwartet haben, er könnte seinen Irrweg öffentlich bekennen. Solche Erwartungen hegen nur Leute, die nicht wissen, dass sie im Glashaus sitzen, während sie mit Steinen auf andere werfen.
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Ja, das mag alles so stimmen – wenn es denn nur den Staat als Opfer und die ehemaligen RAF-Terroristen gäbe. Worüber hier nicht gesprochen wird, sind die Opfer, die ganz konkret betroffen waren und sind: die Angehörigen der Ermordeten. Die sind Beteiligte im Spiel, denen ein zweites Mal nichts anderes bleibt, als zuzusehen, was andere entscheiden.
Ich kann deshalb gut verstehen, dass sie sich in die aktuellen Diskussion einmischen. Und etwas verlangen, das mir aus ihrer Sicht nur zu verständlich erscheint: Eine öffentliche Entschuldigung, die sich an die Betroffenen richtet. Auch wenn diese rein rechtlich nicht einzufordern ist. Wird sie verweigert, ist eine Begnadigung aus meiner Sicht schwierig.