Hausärzte raus aus der GKV?

Der Verband der bayrischen Hausärzte hat auf seiner Delegiertenversammlung vergangenes Wochenende in Würzburg das einstimmige Votum der Delegierten erhalten, seine Mitglieder aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszuführen. Der Vorstand des Landesverbandes darf ab sofort damit beginnen, den Ausstieg aus dem System gesetzlicher Krankenkassen und kassenärztlicher Vereinigung zu organisieren.

Paragraf 95b und Paragraf 72a SGB V regeln den Umgang mit den Verzichtserklärungen der niedergelassenen Vertragsärzte.

Mir ist völlig unklar: Wird das geduldet? Wird das angefochten? Zahlen die Kassen widerspruchslos den einfachen GOÄ-Satz, wie von den Initiatoren des GKV-Verzichts entworfen? Pokern die Hausarztfunktionäre zu hoch? Könnte jemand feststellen, dass sich auch mit nur der Hälfte niedergelassener Hausärzte eine gute primärärztliche Versorgung aufrecht erhalten liesse? Oder handelt es sich sowieso nur um strategisches Positionieren, weil gegenwärtig die Fallpauschalen für die ambulante Versorgung verhandelt werden? Am Ende doch alles nur heiße Luft?

Fragen über Fragen. Ich warte mit Spannung auf den weiteren Verlauf dieser Auseinandersetzung.

Wahlpflichttarife der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit dem 01.04.2007 verpflichtet, ihren Versicherten Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen anzubieten:

  • Integrierte Versorgung (IV)
  • Disease-Management-Programme (DMP)
  • besondere ambulante ärztliche Versorgung
  • Modellvorhaben
  • Hausarzt-zentrierte Versorgung

Bestimmte Angebote, bei denen die Patienten bspw. die Praxisgebühr rückerstattet bekommen, haben die Krankenkassen bereits im Angebot. Gerade die Chroniker-Programme (DMP) sind für die Kassen attraktiv, da sie über den so genannten Risikostrukturausgleich und damit verbundene Ausgleichszahlungen im Pool der Kassen davon profitieren.

Einen Tarif zur Hausarzt-zentrierten Versorgung ist gegenwärtig jedoch kaum zu bekommen. Zwar bietet die Barmer Ersatzkasse ihren Versicherten einen Hausarztvertrag. Allerdings erfüllt der (eventuell) nicht die Vorgaben des Gesetzgebers. Ein Verfahren gegen diese Verträge ist vor dem Bundessozialgericht in Kassel anhängig. (update)
Aus Kostengründen ist seitens der Versicherer gegenwärtig kaum mit einem flächendeckenden Hausarzt-Tarif zu rechnen – zumal der Gesetzgeber versäumt hat, ein Datum ins Gesetz zu schreiben, bis wann die neuen Pflichttarife einzuführen sind. Wer einen Hausarzttarif von seiner Kasse will, diese aber abwiegelt oder auf später vertröstet, meldet sich am besten bei der Dienstaufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, Tel.: 0228 619-0.

Gesundheitsreform – Änderungen GKV

In zwei Beiträgen (Teil 1 und Teil 2) habe ich zusammengefasst, welche Kernelemente das am 01.04.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) enthält. Heute schiebe ich einen Zeitplan nach (Quelle: Gesundheitsministerium). In den kommenden Tagen werde ich hier Informationen zu einzelnen Aspekten der Reform veröffentlichen.

Heute weise ich auf die Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung hin. Die Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) poste ich übermorgen.

zum 01.04.2007

– Versicherungspflicht für alle, die der GKV zugeordnet sind
– Medizinische Versorgung:

    • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
    • Ausbau der Palliativversorgung
    • finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
    • Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen
    • Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
    • Betriebskostenzuschuss bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
    • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
    • Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen

– Arzneimittel:

    • Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
    • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten

– Neue Wahltarife:

    • Unter anderem für besondere Versorgungsformen wie Hausarztmodelle, Chroniker-Programm (Wahlpflichttarife der Krankenkassen)
    • Selbstbehalte, Kostenerstattung, Rückvergütung (Wahloptionstarife der Krankenkassen)

zum 01.01.2008

– Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung für Chroniker

zum 01.11.2008

– Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung

zum 01.01.2009

– Start des Gesundheitsfonds für die Gesetzlichen Krankenkassen
– Einführung des einheitlichen Beitragssatzes