Erst heute schaffe ich es, hier ein paar Zeilen zur Veranstaltung „Wie sicher ist elektronisches Wählen?“ zu schreiben.
Zur Erinnerung: Die Hamburger sollen am 24.02.2008 als erstes Wahlvolk der Welt ihr Parlament mit einem digitalen Wahlstift bestimmen. Geht es nach der CDU und der Verwaltung, personifiziert durch den Hamburger Landeswahlleiter Willi Beiß soll auch nur die mittels digitalem Stift erzeugte Stimme als gültige Stimme anerkannt werden.
Soll heißen: Wer mit einem regulären Kuli sein Kreuzchen macht, wird aussortiert. Soll aber auch heißen: Wer per Brief wählt, dessen Stimmen werden anschließend nicht nur einfach ausgezählt. Vielmehr zeichnet ein Helfer die Stimmen nach, um sie zu digitalisieren. All das heißt schließlich: Die Papierstimme wird faktisch abgeschafft. Nachzählen der Stimmzettel und eine resultierende Ergebnisabweichung (wie in einem Testwahllokal in Mainz) haben dann keinen Einfluss mehr auf das Endergebnis.
Verabschiedet die Hamburger Bürgerschaft ein Wahlgesetz, das die elektronischen Stimmen, nicht die Papierstimmen das Endergebnis bestimmen, wird die Möglichkeit einer Gegenprobe faktisch ausgeschlossen. Das Papier, auf dem sich die Stimmen befinden, wird entwertet. Ein Nachzählen wird nämlich dann per Wahlgesetz für sinnlos erklärt.
Das gesamte Wahlstiftsystem wirft weit reichende Fragen auf: Verfassung? Sicherheit? Finanzen? Interessen? Die will ich hier in den kommenden Tagen etwas näher beleuchten.
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