Wahlcomputer tot

Nachdem der Hamburger Wahlstift Ende des Jahres 2007 spektakulär verstarb, erklärt nun heute das Bundesverfassungsgericht Wahlcomputer für tot. Ihr Einsatz bei der Bundestagswahl 2005 hat gegen das Gebot der öffentlichen Wahl verstoßen und war deswegen verfassungswidrig.

Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

Das ist bei den heute verwendeten Wahlcomputern nicht möglich. Die Bundestagswahl 2009 findet also wieder ausschließlich auf Papier und mit farbechtem Stift statt.

Ich bin glücklich, in dem Land, in dem ich wähle, so ein Verfassungsgericht zu haben. Ein Dank an alle, die an der Vorbereitung und Umsetzung der Verfassungsbeschwerde mitgearbeitet haben.

Das Gericht schließt die Wahl mittels elektronischer Geräte allerdings nicht grundsätzlich aus. Es weist zudem die Wahlanfechtung der Wahl 2005 zurück und erklärt deren Ergebnis für gültig. Das trübt jedoch meine große Freude nicht.

Zum Schluss ein paar Links zum Thema:

Wahlmaschinen bei Hessenwahl
Hamburger Wahlstift im ZDF
Wahlstift – Nachbetrachtung
Wahlstift tot
Hallo Wahlstift!
Wahlstift vor dem Ende?
Holland wählt Papier
Hamburger Wahlstift
Wie sicher ist elektronisches Wählen?
Wahlmaschinen: Nein, danke!

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