Verfassungsgericht löscht Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.

In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. „Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.“

Allerdings: „Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.“ Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.

Zitat: „Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.“

Hier die Pressemitteilung.

Hier die ausführliche Urteilsbegründung.

PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs

„Ich kann Kanzler“ – morgen Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist für die ZDF-Show geht morgen zu Ende.

Gemeinsam mit dem Kandidaten aus Hamburg-Eimsbüttel, Marco Scheffler, erarbeiten ein paar Leute, die sich ebenso politisch heimatlos fühlen wie er, am ersten Entwurf eines Parteiprogramms. Zu gegebener Zeit wird es einen Gründungsaufruf für diese neue politische Bewegung geben.

Altkanzler Helmut Schmidt sagte vor vielen Jahren, wer Visionen hat, der solle zum Arzt gehen. Wir wenden uns mit unseren Visionen an die Bevölkerung Deutschlands.

Das Video für die „Ich kann Kanzler“-Bewerbung befindet sich in der Postproduction.

Auf YouTube wird ab morgen das Making-Of des Videos zu sehen sein.

Mehr erfährt die Welt auf dieser Seite: Mensch-Macht-Politik.de

Bewerbung beim ZDF: „Ich kann Kanzler“

Ich begleite ab sofort die Bewerbung von Marco Scheffler, Unternehmer aus Hamburg-Eimsbüttel, für die ZDF-Polittalentshow „Ich kann Kanzler„.

Die Zeit ist reif: Mitgestalten. Teilhaben. Verändern.

Mehr von der Kampagne ist in wenigen Tagen hier zu lesen. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 27.03.09.

Schäuble lehrt Telekom Datenschutz

Dass nun ausgerechnet der oberste Vorratsdatenspeicherer der Republik, Innenminister Schäuble, die Telekommunikationsbranche zum Gespräch nach Berlin einlädt, um sie über den Umgang mit sensiblen (Kunden)-Daten zu belehren, ist an Ironie kaum zu überbieten.

Was wird er der Branche mit auf den Weg geben? Eventuell die Beachtung des auch im Fall Telekom verletzten, elften Gebots: Du sollst dich nicht erwischen lassen!

Schäubles Fingerabdruck veröffentlicht

Der Chaos Computer Club veröffentlicht in der aktuellen Nummer seiner Mitgliederzeitschrift „Die Datenschleuder“ den Fingerabdruck des Bundesinnenministers Dr. Wolfgang Schäuble.

Da nach Auskunft des Ministeriums und aller anderen Befürwörter biometrischer Daten in Ausweisdokumenten niemand, der unbescholten ist, etwas von der routinemäßigen Erfassung zu befürchten habe, sollte Herr Schäuble auch nichts zu befürchten haben, wenn sein Fingerabdruck öffentlich wird. Zitat aus der Pressemitteilung des CCC: „Wenn unsere Überwachungspolitiker auch privat meinen, was sie öffentlich vertreten, sollten sie kein Problem damit haben, ihre biometrischen Daten publiziert zu sehen.“

Digitaler Nachbau eines Schäuble-Fingerabdrucks

Blogeinträge zum Thema:

Falsche Fingerabdrücke funktionieren
Biometrischer Reisepass
Deutsche Reisepässe sicher
Ein Grundgesetz für Schäuble!
Stasi 2.0
Fingerabdrücke in Reisepässen
Der Innenminister im Datensammelwahn

Verfassungsgericht begrenzt staatliche Überwachung

Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den vergangenen Wochen die Grundrechte gegen den Datensammel- und Überwachungstrieb des Staates abgewogen und abgegrenzt: Gegenstand richterlicher Entscheidungen waren Online-Durchsuchungen von Computern, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die Vorratsdatenspeicherung.

Dreimal machte das BVerfG dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie die beanstandeten Gesetze zu gestalten seien. Irritierend an der Angelegenheit ist die Arbeitsteilung zwischen Gericht und den gesetzgebenden Körperschaften. Die eine Seite entwirft maximale Forderungen und versucht den ermittelnden Behörden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu schaffen. Die andere Seite beschneidet anschließend den größten Wildwuchs, die unpräzisesten Formulierungen, die eklatantesten Verirrungen, in die hinein sich die jeweiligen Gesetzgeber gestürzt haben.

Das BVerfG beruhigt mich also. Es greift als Korrektiv in die gesellschaftlichen Prozesse ein, schützt die Bürger gegen den alles kontrollierenden Staat. Und doch finde ich die Entwicklung zugleich auch merkwürdig. Warum treiben es die Politiker so weit, dass sie sich von den Richtern in Karlsruhe zurück pfeifen lassen müssen? Ist es die Angst ähnlich der des Arztes vor dem Haftungsprozess? Haben die Politiker Angst davor, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden, wenn es zu einer Attacke auf das Gemeinwesen kommt, die mittels Überwachung womöglich hätte verhindert werden können?

Oder ist es einfach nur die übliche Fahrlässigkeit, die heiße Nadel, der übliche halbinformierte Abgeordnete, der mal beschließt, wovon er selber keine Ahnung hat? Technik in den Alltag geholt von schlecht beratenen Leuten, die schon bei den Überschriften keine Peilung mehr haben, worum es geht – so wie hier in Hamburg bei der Geschichte mit dem Wahlstift?

So fördern die Gerichtsentscheidungen einen traurigen Zustand der parlamentarischen Demokratie zutage: Die Abgeordneten scheinen wenig in der Lage zu sein, ihren Job gescheit zu erledigen.

Schriftstellerin Zeh beschwert sich über biometrische Pässe

DIE ZEIT ist diese Woche vor allem durch den Abdruck eines Briefes von einigen CDU-Größen im Gespräch.

Doch eine ganz andere Geschichte der Wochenzeitung könnte sich langfristig als viel spannender erweisen: Juli Zeh, Schriftstellerin und Rechtsassessorin, hat Verfassungsbeschwerde (Dokument als pdf-Datei) eingelegt. Sie wehrt sich gegen die Fingerabdrücke in den neuen biometrischen Reisepässen und beschuldigt den früheren Innenminister Otto Schily, möglicherweise befangen zu sein.

Seine (erwartbare) Reaktion im Antwortbrief: „Grotesk.“ (pdf)

Wahlmaschinen bei Hessen-Wahl

Der Chaos Computer Club, der die Landtagswahlen in Hessen und vor allem den Einsatz der Wahlmaschinen beobachtet hat, berichtet vom fahrlässigen Umgang mit den NEDAP-Computern:

„In zwei Wahllokalen waren Wahlbeobachter des CCC für längere Zeit alleine mit den bereits angelieferten Wahlcomputern, bevor der Wahlvorstand eintraf. Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können.“

Die Erklärung des CCC in vollem Umfang: Schwerwiegende Wahlcomputer-Probleme bei der Hessenwahl – Wahleinsprüche und Nachwahlen erwartet.