Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den vergangenen Wochen die Grundrechte gegen den Datensammel- und Überwachungstrieb des Staates abgewogen und abgegrenzt: Gegenstand richterlicher Entscheidungen waren Online-Durchsuchungen von Computern, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die Vorratsdatenspeicherung.
Dreimal machte das BVerfG dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie die beanstandeten Gesetze zu gestalten seien. Irritierend an der Angelegenheit ist die Arbeitsteilung zwischen Gericht und den gesetzgebenden Körperschaften. Die eine Seite entwirft maximale Forderungen und versucht den ermittelnden Behörden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu schaffen. Die andere Seite beschneidet anschließend den größten Wildwuchs, die unpräzisesten Formulierungen, die eklatantesten Verirrungen, in die hinein sich die jeweiligen Gesetzgeber gestürzt haben.
Das BVerfG beruhigt mich also. Es greift als Korrektiv in die gesellschaftlichen Prozesse ein, schützt die Bürger gegen den alles kontrollierenden Staat. Und doch finde ich die Entwicklung zugleich auch merkwürdig. Warum treiben es die Politiker so weit, dass sie sich von den Richtern in Karlsruhe zurück pfeifen lassen müssen? Ist es die Angst ähnlich der des Arztes vor dem Haftungsprozess? Haben die Politiker Angst davor, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden, wenn es zu einer Attacke auf das Gemeinwesen kommt, die mittels Überwachung womöglich hätte verhindert werden können?
Oder ist es einfach nur die übliche Fahrlässigkeit, die heiße Nadel, der übliche halbinformierte Abgeordnete, der mal beschließt, wovon er selber keine Ahnung hat? Technik in den Alltag geholt von schlecht beratenen Leuten, die schon bei den Überschriften keine Peilung mehr haben, worum es geht – so wie hier in Hamburg bei der Geschichte mit dem Wahlstift?
So fördern die Gerichtsentscheidungen einen traurigen Zustand der parlamentarischen Demokratie zutage: Die Abgeordneten scheinen wenig in der Lage zu sein, ihren Job gescheit zu erledigen.
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