Verband der Krankenkassen beklagt Diagnose-Doku der niedergelassenen ÄrztInnen

Dieser Tage gab es Zoff zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Krankenkassen-Spitzenverband. Die einen rechneten vor, wie viele ÄrztInnen in der ambulanten Versorgung fehlen, die anderen präsentierten u.a. Zahlen, wie viele ÄrztInnen zuviel am Tropf der GKV hängen.

Über den Zahlenspielen blieb eher verborgen, dass die GKV noch einen weiteren Stein gegen die niedergelassenen ÄrztInnen geworfen hat, indem der Verband die Qualität der Abrechnungsdiagnosen beklagt:

„Es ist völlig inakzeptabel, wenn Diagnosen übertrieben aufgeschrieben werden, um mehr Honorar für die Ärzteschaft herauszuholen. Es hat sich gezeigt, dass die von den Ärzten selbst aufgeschriebenen Diagnosen keine geeignete Basis für die Steigerung der ärztlichen Vergütung sind. Hier muss der Gesetzgeber neue Bedingungen schaffen.“

Oha. Hier wirft ein Verband mit Steinen, dessen Mitgliedsunternehmen, die Gesetzlichen Krankenkassen, selber im Glashaus sitzen. Waren es nicht die Krankenkassen, die zur Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches (vulgo: Morbi-RSA) 2009 niedergelassenen ÄrztInnen Briefe geschrieben haben, damit diese die abzurechnenden Diagnosen besser, genauer, also morbi-RSA-günstiger für Kassen kodieren? Wird nicht den Kassen auch immer wieder Upcoding vorgeworfen? Beklagt nicht das Bundesversicherungsamt immer wieder Versuche der Kassen, die Zahlen zu verbessern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu kriegen?

Den niedergelassenen ÄrztInnen vorzuwerfen, sie würden ein fehlsteuerndes Anreizsystem zu ihren Gunsten einsetzen, ist unredlich, denn das ökonomische Rational dahinter gilt für die Kassen genauso: Wer schlecht kodiert, verliert. Der Morbi-RSA ist sehr komplex und kann sowohl von den Niedergelassenen als auch von den Krankenkassen zur Optimierung der Erlöse genutzt werden. Als Mittel zur politischen Auseinandersetzung ist der Ausgleichstopf denkbar ungeeignet.

Zum Weiterlesen seien ein paar Aufsätze empfohlen, die den Morbi-RSA bewerten:

Gaßner M et. al (2010). Sind die Diagnosezahlen nach Einführung des morbiditäts­orientierten Risikostrukturausgleichs angestiegen? – Gesellschaft und Sozialpolitik (pdf).

Göpffahrt D (2012). Zweites Jahr Morbi-RSA – Stabilität und Bestätigung – Gesellschaft und Sozialpolitik (pdf).

Schäfer T (2013). Stichproben nach § 42 RSAV. Gutachten im Auftrag des Bundesversicherungsamtes (pdf).

Zu viele oder zu wenige Haus- und FachärztInnen?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) streiten sich wieder einmal darüber, ob es zu viele oder zu wenige niedergelassene Haus- und FachärztInnen in Deutschland gibt.

Auslöser ist ein Bericht der BILD-Zeitung, der sich auf KBV-Zahlen beruft und behauptet, es seien fast 4600 Arztsitze nicht besetzt, 2600 hausärztliche und 2000 spezialistische Sitze.

Bizarr daran ist zunächst einmal, dass diese Zahlen auf der KBV-Webseite nicht zu finden sind. Statt nun die Zahlen näher zu erläutern, veröffentlicht die Presseabteilung der KBV das Statement des KBV-Vorsitzenden mit dem Zitat, das er der BILD-Zeitung autorisiert hat.

Naturgemäß hat die GKV eine andere Sicht auf die Dinge: Einfach nur mehr Ärzte löst keine Versorgungsprobleme.

Das stimmt genauso, wie es stimmt, was Herr Köhler von der KBV sagt: In den kommenden Jahren werden viele Tausend niedergelassene ÄrzteInnen ihren Kassensitz zurückgeben – und sehr viele davon werden es schwer haben, eine Nachfolgeregelung zu organisieren.

Betrachte ich beide Seiten der Versorgungs-Medaille haben beide Recht: Auf der einen Seite fehlen in vielen Orten ÄrztInnen – und das inzwischen nicht mehr nur auf dem Land, auch in Hamburg-Steilshoop, in Hamburg-Horn oder Hamburg-Fischbek-Neugraben. Auf der anderen Seite bildet das Land genügend ÄrztInnen aus. Sie sind nur nicht bereit, sich auf das Risiko der ambulanten Versorgung einzulassen. Außerdem haben heutige ÄrztInnen andere Vorstellungen vom eigenen Leben, andere Ideen zur Arbeitszeit und dazu, wie sie Familie und Beruf vereinbaren wollen. Doch statt darüber ins Gespräch zu kommen, rasselt die KBV noch weiter mit dem Säbel:

„Wenn die Krankenkassen es nicht als das wichtigste Ziel ansehen, ihren Versicherten die bestmögliche Versorgung zu bieten, dann gehören sie abgeschafft.“

Was steckt hinter einer solchen Äußerung? Will die KBV eine staatliche Kostenträgerschaft für alle? Oder will sie ein teures Privatversicherungssystem, weil hier die Honorare (noch) mehr oder weniger ungedeckelt abgerechnet werden können? Oder ist das einfach krude Lobby-Arbeit, um die Politik vor sich herzutreiben? Auf Kriegskurs mit den Versicherern zu gehen, hält auf jeden Fall die eigenen Reihen zusammen – und lenkt den Blick weg von den eigenen Versäumnissen.

Klug ist auf jeden Fall anders.

Teil 2 der Auseinandersetzung zwischen Niedergelassenen und GKV-Spitzenverband.

CDU-Spahn offensiv gegen Korruption in der ambulanten Versorgung

Manchmal sind mir selbst die Unionschrstlichen sympathisch. Im Gegensatz zu den Sozen, die schwer damit beschäftigt sind, ihren Steinbrück zu kontrollieren, steigt die CDU gleich mal mit einem deftigen wie-reize-ich-die-FDP-Thema ins Wahljahr ein: Korruption bei Vertragsärzten in der ambulanten Versorgung.

Das nenne ich mal frisch voran und mutig ausgeteilt, wenn die F.A.Z. den jungen Wilden Jens Spahn sprechen lässt: „Spahn sagte, wahrscheinlich müsste erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt.

Klar, auch die SPD hatte im Zug des Urteils durch den Bundesgerichtshof vorgeschlagen, Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen. Der BGH hatte zugunsten eines Vertragsarztes den Beschluss einer Vorinstanz ungültig erklärt: Ein Vertragsarzt sei weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen. Deswegen könne er auch nicht wegen „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ (StGB §299) verurteilt werden.

Die SPD unterschlug allerdings, dass die Hebel für die Bestrafung von Bestechlichkeit bereits in den Händen der Selbstverwaltung und der ärztlichen Standesorganisationen liegen, Stichwort Berufsrecht.

Da bisher allerdings nix passiert ist, berufsrechtlich bzw. von Seiten der Standesorganisationen, geht nun Jens Spahn in die Offensive. Die FDP wird das sicherlich nicht freuen. Das Publikum wird gespannt verfolgen, ob die Spahn’sche Attackelust beim Thema Korruption in der ambulanten Versorgung die Bundestagswahl überdauert.