Gesundheitskiosk in Solingen eröffnet

Ende September 2023 wurde in der Stadt Solingen in NRW ein weiterer Gesundheitskiosk eröffnet. Hier haben sich die Stadt Solingen, die AOK Rheinland-Hamburg, die Bergische Krankenkasse sowie das lokale Ärztenetz solimed zusammengetan, um im früheren Impfzentrum niedrigschwellig zu beraten, zu lotsen, zu begleiten – oder im besten Fall Krankheit zu verhindern.

Inzwischen sind vier Standorte in NRW (Köln, Aachen, Essen und nun Solingen) und drei Standorte in Hamburg (Billstedt, Horn, Mümmelmannsberg) aktiv – vorangetrieben und kofinanziert vor allem durch die AOK Rheinland-Hamburg.

Gesundheitskioske in Essen eröffnet

In NRW wurden weitere Gesundheitskioske eröffnet.

Diesmal gelang es in Essen, gleich mit zwei Standorten in Altenessen (Alte Badeanstalt) und in Katernberg zu starten.

Die AOK Rheinland/Hamburg, der Caritas-SkF-Essen gGmbH (cse) sowie das Sport- und Gesundheitszentrum Altenessen e.V. und das Ärztenetz Essen Nord-West e.V. haben eine gemeinsame Betreibergesellschaft gegründet, um ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Gesundheits- und Präventionsthemen sowie die Begleitung innerhalb des komplexen Versorgungssystems zu ermöglichen.

Gesundheitskiosk in Aachen eröffnet

In Aachen ganz im Westen der Republik hat eine Kooperation der Städteregion Aachen, zu der weiterere zehn Kommunen gehören, und der AOK Rheinland/Hamburg zur Eröffnung eines weiteren Gesundheitskiosks geführt.

Ab sofort können in den Arkaden Aachen niedrigschwellige Beratungsangebote wahrgenommen werden.

Geplant ist, Möglichkeiten der Begleitung und Lotsung in die gesamte Städteregion auszuweiten – um auch die Menschen im regionalen Umfeld Aachens daran teilhaben zu lassen.

Positive Beschlussempfehlung: Gemeinsamer Bundesausschuss zum Gesundheitskiosk Billstedt/Horn

Es gibt nun endlich eine Stellungnahme und einen Beschliuss des G-BA zum Innovationsfondsprojekt Gesundheitskiosk Billstedt/Horn.

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/138/2022-02-16_INVEST_Billstedt.Horn.pdf

Der Beschlusstext des G-BA liest sich verhalten, lässt aber dennoch hoffen, dass die Kostenträger (Gesetzliche Krankenversicherungen) sich einen Ruck geben und diese wohnortnahen Versorgungsangebote in deprivierten großstädtischen Regionen zukünftig unterstützen werden.

Im Beschlusstext ist viel von prüfen, bitten und empfehlen die Rede. Am Ende ist die Stellungnahme aber dennoch wohlwollend genug ausgefallen, um das Format mit Kostenträgern und Kommunen weiterentwickeln zu können.

Unter dem Link zur G-BA Seite sind auch der Evaluations- und der Abschlussbericht einsehbar.

https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/invest-billstedt-horn-hamburg-billstedt-horn-als-prototyp-fuer-eine-integrierte-gesundheitliche-vollversorgung-in-deprivierten-grossstaedtischen-regionen.59

Zwar haben sich die meisten Patient:innen-relevanten Outcomes und Indikatoren als eher unverändert erwiesen, was aber womöglich a) dem insgesamt sehr kurzen Evaluationszeitraum und b) der beginnenden Pandemie im Evaluationsjahr 2020 geschuldet ist. Die Arbeitsbelastung der beteiligten Ärzt:innen ist nicht gesunken, und deren Arbeitszufriedenheit ist nicht gestiegen. Dennoch nun diese positive Stellungnahme.

Es gibt ein Reihe von anderen Aspekten, die hier wohl den Ausschlag geben. So war die Aufnahme in den Stadtteilen Billstedt, Horn und Mümmelmannsberg sehr positiv. Von der Bevölkerung und den Betroffenen wurde das Projekt stark getragen. Zudem hat sich die Vernetzungsarbeit im Stadtteil ebenfalls als sehr wertvoll erwiesen. Diese wichtige Komponente zielte u.a. darauf ab, im sozialen Hilfesystem auf keinen Fall doppelte Strukturen entstehen zu lassen und enge Kooperationsstrukturen aufzubauen.

Lehrbuch Allgemeinmedizin erschienen

Dieser Tage ist ein neues Lehrwerk für das Fach Allgemeinmedizin erschienen. Da ich in einer allgemeinmedizinischen Abteilung arbeite, dessen Chef Mitherausgebender des Werkes ist, hatte ich die Gelegenheit, zwei Kapitel beizutragen.

In Kapitel 9 stelle ich gemeinsam mit Martin Scherer das Gesundheitssystem in Deutschland dar – mit speziellem Blick auf die ambulante, und darunter die hausärztliche Versorgung. Von Strukturmerkmalen über die Selbstverwaltung der beteiligten Akteur:innen (Kassenärztliche Vereinigung KV; Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA) bis zu hausarztzentrierten Versorgungsmodellen spannen wir den Bogen

In Kapitel 10 geht es um die konkrete Anwendung von Maßnahmen und Methoden, die das Selbstmanagement fördern helfen. Meine Kollegin Sarah Porzelt und ich beschreiben Interventionen, die im Alltag einer hausärztlichen Praxis hilfreich sein können: Vom Ansatz, motivierend Gespräche zu führen, über die 5 A’s (Ask, Advise, Agree, Assist, Arrange) bis zur Anwendung von Zielerreichungsskalen.

Insgesamt bringt das gewichtige Werk 2,75 kg auf die Waage, enthält 932 Druckseiten in insgesamt 112 Kapiteln. Allein das Register umfasst 27 Seiten. Der allgemeinmedizinische Hauptteil verlässt die klassische Darstellung von Erkrankungen entlang von Organssystemen. Vielmehr rücken hier Leitsymptome, oftmals zunächst unspezifische Beschwerden ins Zentrum, die häufige Beratungsanlässe in der allgemeinmedizinisch-internistisch-hausärztlichen Versorgung sind: Halsschmerzen, Beinschmerzen, Schluckbeschwerden, Hautirritationen – oder ein auffälliges Labor wie es bei erhöhten Leberwerten der Fall ist.

Das Lehrbuch kostet €119, und ist bei den einschlägigen Buchhändlern zu beziehen, um die Ecke genauso wie auf der Verlagswebseite.

Refugee-First-Response-Centers zur medizinischen Versorgung – die Dokumentation

Als im Herbst letzten Jahres Menschen aus Dutzenden Nationen Zuflucht in Deutschland und eben auch in Hamburg suchten, entstand die Idee, einen Ersthilfe-Versorgungscontainer zu entwickeln. Der sollte erste Anlaufstelle für die medizische Versorgung in den Erstaufnahmestellen sein – und gleichzeitig über eine Internetverbindung die Möglichkeit schaffen, online so genannte Videodolmetscher hinzuzuschalten, um das ärztliche Gespräch sofort auf eine Weise zu unterstützen, dass Vertrauen aufgebaut, Verständnis hergestellt und eine Lösung für das medizinische Problem gefunden werden konnte.

Nun ist die filmische Dokumentation dieses Leuchtturm-Projekts fertiggestellt und online verfügbar.

Wenn die Kassenärztin Kasse macht

Immer wieder kommt es vor, dass niedergelassene ÄrztInnen ihre PatientInnen dazu drängen, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, für die dann eine Privatrechnung ausgestellt wird.

Da sind zum einen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), gerne angeboten von UrologInnen (PSA-Test zur Früherkennung von Prostata-Krebs bei beschwerde-freien Männern mittleren Alters), AugenärztInnen (Augeninnendruck-Messung zur Früherkennung des Grünen Stars). Auch ein 3D-Farbfoto des Embryos im Bauch der werdenden Mutter ist eine solche Leistung – im Angebot in Frauenarzt-Praxen.

Ärztliche Waren dieser Art können angeboten werden. PatientInnen zahlen ja auch für Reiki-Heiler, HeilpraktikerInnen oder OsteopathInnen.

Nur ließe sich von einer funktionierenden, weil vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung erwarten, dass Sinn und Unsinn beim Namen genannt werden. Dann wüssten PatientInnen, dass diese Untersuchungen nicht ohne Grund so nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen stehen: Hätten Männer Beschwerden bspw. beim Wasserlassen, wird der PSA-Test von der Kasse bezahlt. Doch warum sollte die Kasse bei Beschwerdefreiheit zahlen?

Der Augeninnendruck kann in Kombination mit anderen Untersuchungen (Sehnerv, Gesichtsfeld) ein sinnvoller diagnostischer Parameter sein. Aber für sich genommen ist die Messung nur Geldschneiderei. Schließlich: Die Krankenkassen zahlen das 2D-Schwarzweiß-Ultraschall-Foto des Embryos. Wer dennoch ein buntes Bildchen des Nachwuchses in 3D haben möchte, der möge es extra bezahlen, sagen die Kassen zurecht. Wer aber 3D bezahlt, ohne darüber aufgeklärt sein, dass es das 2D-Bild inklusive gibt, wird über den Tisch gezogen.

Genauso verhält es sich bei einer so genannten „Komfortsprechstunde“ oder auch „Selbstzahlersprechstunde“. Hier verticken KassenärztInnen ihre Zeit an GKV-PatientInnen für 40, 50 oder 60 Euro, denen sie zuvor gesagt haben, dass sie reguläre, kostenfreie Termine erst in sechs Wochen wieder anbieten können. Das mag am Budget und sämtlichen anderen Ungerechtigkeiten liegen, die das KV-System den ambulanten ÄrztInnen auferlegt. Dafür bei Kassen-PatientInnen zu kassieren, ist dreist. Schnellerer Zugang zum Arzt für Kohle – das ist Abzocke von Schutzbefohlenen.

Um zu wissen, woran wir bei alledem sind, lohnt es sich, ins Sozialgesetzbuch 5 zu schauen. Dort steht in § 128, Satz 5a: „Vertragsärzte, die unzulässige Zuwendungen fordern oder annehmen oder Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.“

PolitikerInnen sollten diesen Geschäftsmodellen bald dicke Riegel vorschieben. PatientInnen sollten hellhörig werden, wenn ÄrztInnen etwas verkaufen wollen – und nicht sofort einem Geschäft zustimmen, in das sie mit süßer Stimme hineingelockt werden.

Pflegegesetz 2013 tritt in Kraft, Teil 3

  • Belange pflegender Angehöriger
  • In § 44 SGB XI ist nun geregelt, welche Pflegezeit (14 Stunden wöchentlich) der Gesetzgeber erwartet, um der Pflegeperson Beiträge für die Rentenversicherung anzurechnen. Falls die 14 Stunden unterschritten werden, können die Ansprüche auch durch die Pflege mehrerer Bedürftiger erworben werden.

    In den § 42 wurde ein Absatz eingefügt, der es nun ermöglicht, dass ein Pflegebedürftiger, dessen Pflegeperson selbst eine stationäre Maßnahme zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Anspruch nimmt, Anspruch auf Kurzzeitpflegegeld für diese statioäre Einrichtung hat, wenn eine gleichzeitige Unterbringung erforderlich ist.

  • § 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
  • „Je Versicherten werden 0,10 Euro je Kalenderjahr verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.“

  • Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
  • Die Pflegekassen können 2013/14 Modellvorhaben unterstützen, die Leistungen für Demenzkranke erproben, die von Betreuungsdiensten erbracht werden. Die jeweiligen Modellvorhaben sollen prüfen, wie gut der Betreuungsdienst hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Qualität, Inhalt der erbrachten Leistungen, Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen abschneidet. Die Modellvorhaben müssen wissenschaftliche evaluiert werden. Dafür stellen die Pflegekassen bis zu € 5 Mio zur Verfügung.

    Für teilnehmende Betreuungsdienste gelten dieselben Vorschriften des SGB XI wie für die Pflegedienste.

  • Neue Vergütungsregelungen
  • „Die Vergütungen sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 nach Zeitaufwand und unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen je nach Art und Umfang der Pflegeleistung zu bemessen; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden.“

    Nach Zeit oder unabhängig von Zeit? Diese Frage hat Auswirkungen auf den Pflegevertrag. Der Pflegedienst muss nun – am besten tabellarisch nebeneinander gestellt – Vergleiche der Vergütungsformen ermöglichen. Der Versicherte kann entscheiden, welchen Vergütungsmix er in den Vertrag mit dem Pflegedienst aufnehmen möchte. Im Vertrag wird diese Entscheidung dokumentiert.

    Der Pflegevertrag kann im übrigen jederzeit und ohne Frist durch den Pflegebedürftigen gekündigt werden.

Neues Pflegegesetz 2013 Teil 1
Neues Pflegegesetz 2013 Teil 2

CDU-Spahn offensiv gegen Korruption in der ambulanten Versorgung

Manchmal sind mir selbst die Unionschrstlichen sympathisch. Im Gegensatz zu den Sozen, die schwer damit beschäftigt sind, ihren Steinbrück zu kontrollieren, steigt die CDU gleich mal mit einem deftigen wie-reize-ich-die-FDP-Thema ins Wahljahr ein: Korruption bei Vertragsärzten in der ambulanten Versorgung.

Das nenne ich mal frisch voran und mutig ausgeteilt, wenn die F.A.Z. den jungen Wilden Jens Spahn sprechen lässt: „Spahn sagte, wahrscheinlich müsste erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt.

Klar, auch die SPD hatte im Zug des Urteils durch den Bundesgerichtshof vorgeschlagen, Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen. Der BGH hatte zugunsten eines Vertragsarztes den Beschluss einer Vorinstanz ungültig erklärt: Ein Vertragsarzt sei weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen. Deswegen könne er auch nicht wegen „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ (StGB §299) verurteilt werden.

Die SPD unterschlug allerdings, dass die Hebel für die Bestrafung von Bestechlichkeit bereits in den Händen der Selbstverwaltung und der ärztlichen Standesorganisationen liegen, Stichwort Berufsrecht.

Da bisher allerdings nix passiert ist, berufsrechtlich bzw. von Seiten der Standesorganisationen, geht nun Jens Spahn in die Offensive. Die FDP wird das sicherlich nicht freuen. Das Publikum wird gespannt verfolgen, ob die Spahn’sche Attackelust beim Thema Korruption in der ambulanten Versorgung die Bundestagswahl überdauert.