Es freut mich, Mitglied in einem Club zu sein, der sich so intensiv dem Quellen-Studium widmet. Aus wissenschaftlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht: Prädikat außerordentlich wertvoll!
Hier die offizielle Mitteilung des Clubs zum Nachvollziehen.
Das Thema beschäftigt mich schon einige Jahre. Da war das Urteil des Bundesgerichtshofes, der festgestellt hat, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen: Meine Festplatte gehört mir! Ein paar Tage später beschwerte sich der damalige Innenminister Schäuble über die massive Kritik an der Online-Durchsuchung – wohingegen der CCC schon damals (Mitte 2007) nicht davon ausging, dass es sich bei Bundesinnenministerium um eine Behörde handelt, die in der Lage ist, sicherheitsrelevante Software unfallfrei zu betreiben resp. überhaupt auf den eigenen Regierungsrechnern zu erkennen, da sie ja die China-Trojaner im Bundeskanzleramt nicht hat verhindern können.