Neues Pflegegesetz – was haben pflegende Angehörige davon?

Am 14.03.08 verabschiedete der Bundestag ein neues Pflegegesetz – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Eckpunkte habe ich hier zusammengefasst. Ausführlich stellt das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungen in diesem Dokument dar.

Vorgestern habe ich beschrieben, was sich für Menschen mit Demenz ändert. Heute fasse ich zusammen, was pflegende Angehörige vom Gesetz erwarten können.

1. In einem akuten Versorgungsfall eines Angehörigen, gewährt das Gesetz einem Arbeitnehmer eine kurzzeitige Freistellung von bis zehn Tagen, um die nötigsten Dinge in die Wege zu leiten. Das soll dazu dienen, entweder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die Versorgung mit Pflege einfach nur selbst sicherzustellen.

2. Darüber hinaus gewährt das neue Gesetz pflegenden Angehörigen den Rechtsanspruch, für bis zu 6 Monaten befristet von der Arbeit freigestellt zu werden, um selbst die Pflege des Angehörigen zu übernehmen – in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Pflegt der Angehörige mehr als 14 Stunden wöchentlich ist schon jetzt geltendes Recht, dass die Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge zu übernehmen hat. Im Falle einer gesetzlichen Familienversicherung bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz gewährt.

Liegt keine Familienversicherung vor, muss sich der Arbeitnehmer freiwillig in der Krankenversicherung weiterversichern. Dafür zahlt er den Mindestbeitrag. Damit ist auch die Pflegeversicherung abgedeckt. Auf Antrag erstattet die Pflegekasse den Mindestbeitrag zurück. In der Arbeitslosenversicherung bleibt der Arbeitnehmer weiter versichert, die Beiträge erstattet ebenfalls die Pflegekasse.

Innerhalb einer Frist von zwei Wochen (Notsituation) muss die Pflegekasse über den Antrag auf Pflegezeit befinden.

3. Anspruch auf Verhinderungspflege. Wer einen Angehörigen pflegt, hat auch bisher schon Anspruch auf Erholungsurlaub. In der fraglichen Zeit wird dem Angehörigen eine Pflegevertretung zur Verfügung gestellt. Im neuen Gesetz wird die Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme einer Pflegevertretung von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Zudem wird die Zeit des Erholungsurlaubs der Pflegeperson zukünftig bei der Rentenversicherung gutgeschrieben.

4. Das Pflegegeld, also die Geldleistung für Pflegepersonen, wird schrittweise erhöht. Bei Pflegestufe 1 in 10-Euro-Schritten von derzeit 205 Euro auf 235 Euro im Jahr 2012. Bei Stufe 2 von 410 Euro in 10-Euro-Schritten auf 440 Euro. Und bei Stufe 3 von derzeit 665 Euro über 675 (2008) und 685 (2010) bis auf 700 Euro im Jahr 2012.

Neues Pflegegesetz – was haben Demenzkranke davon?

Am 14.03.08 verabschiedete der Bundestag ein neues Pflegegesetz – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Eckpunkte habe ich hier zusammengefasst. Ausführlich stellt das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungen in diesem Dokument dar.

Heute fasse ich zusammen, wie sich die Versorgungssituation für Menschen mit Demenz zukünftig verändert.

1. Zu Beginn einer Demenzerkrankung erfüllen die betroffenen Menschen meist die Kriterien nicht, die an die Vergabe einer qualifizierten Pflegestufe (1-3) verbunden sind. Häufig ist zunächst die Alltagskompetenz beeinträchtigt. Dafür ist die Pflegestufe 0 vorgesehen. Für den damit verbundenen, erhöhten Betreuungsaufwand stehen ab 01.07.08 jährlich bis zu 2400 Euro zur Verfügung. Je nach Aufwand schüttet die Pflegekasse einen Betreuungsbetrag von 100 oder 200 Euro monatlich aus.

2. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben halbjährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst bzw. eine neutrale, unabhängige Beratungsstelle zu Lasten ihrer Pflegeversicherung.

3. In den letzten Jahren haben sich neue Wohnformen etabliert. Demenz-Wohngemeinschaften sind entstanden. Menschen, die sich für diese Art des Zusammenlebens entscheiden, können nunmehr ihre Leistungsansprüche „poolen“. D.h., mehrere Versicherte nehmen gemeinsam bspw. eine oder mehrere Pflegekräfte in Anspruch, die sich um sie kümmern. So lassen sich Ansprüche auf grundpflegerische und vor allem auf hauswirtschaftliche Versorgung bündeln.

4. Pflegeheime mit vielen Demenz-Erkrankten können nun Personal einstellen, um für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Angebote, so genannte Betreuungsassistenzen anzubieten. Die Finanzierungspflicht liegt in vollem Umfang bei den gesetzlichen und den privaten Pflegekassen.

Allerdings: Die Leistungsverbesserung und -ausweitung in der Pflegeversicherung hat ihren Preis. Der allgemeine Beitrag steigt deswegen um 0,25% des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose von 1,95% auf 2,2%, für alle anderen von 1,7% auf 1,95%.

Pflegeversicherung reformiert

Der Bundestag hat heute mit der Mehrheit von CDU und SPD das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (pdf) verabschiedet:

Zentrale Elemente (laut Gesetzesvorlage):

– Schaffung von Pflegestützpunkten
– Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement)
– Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen
– erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte
– schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen
– Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten Pflegestufe 0
– Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nachtpflege
– Leistungsdynamisierung
– Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich
– Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
– Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
– Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
– Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
– Abbau von Schnittstellenproblemen, Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
– Stärkung der Eigenvorsorge
– Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte
– Portabilität der Alterungsrückstellungen auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Wenn Frau Schavan Forschungsgeld verteilt…

Letzte Woche verkündete Forschungsministerin Schavan, der Bund wolle ein Art Nationales Demenzzentrum gründen.

Die Initiative beruht auf einer Ankündigung aus dem vergangenen Jahr, ein Institut ins Leben zu rufen, das die Betreuung und Versorgung der Demenzkranken im Land stärkt. Es sollte die Krankheitsursachen, Möglichkeiten der Prävention und Früherkennung, die Entwicklung wirksamer Therapien und die Untersuchung der psychosozialen Folgen von Demenzen erforschen. Frau Schavan damals: „Es geht auch um die besten Formen der Pflege und Versorgung. Die Forschung für den Menschen steht im Mittelpunkt.“

Und was ist in der vergangenen Woche daraus geworden? Ein umgetauftes Zentrum für sämtliche neurodegenerativen Erkrankungen. Eine Kommission, die ausschließlich aus Grundlagenforschern und einer Pflegewissenschaftlerin besetzt ist. Faktisch eine Kungelrunde, die (vor)-ausgewählte Forschungseinrichtungen einlädt, die 60 Millionen Euro jährlich unter sich zu verteilen.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) kritisiert die Pläne der Ministerin:

„Grundlagenforschung ist fraglos nötig und die auserwählten Wissenschaftler sicherlich qualifiziert. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Konzeption des Instituts einseitig ausgerichtet ist. Die Grundlagenforschung kann auf absehbare Zeit weder den heute Erkrankten, noch ihren Angehörigen bzw. denjenigen nutzen, die jeden Tag die Last der Versorgung tragen. Zur Lösung dieser alltäglichen Versorgungsprobleme, die gleichwertig auf der Agenda des Instituts stehen muss, kann die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder jedoch schon deswegen nicht beitragen, weil sie damit keine Erfahrungen hat.“

Leider macht das ganze Verfahren (Ankündigung, Entscheidung über Vergabe innerhalb der kommenden vier Wochen, Einladungen an vorab informierte medizinische Fakultäten, die Kommissionsbesetzung) den schlechten Eindruck, für Frau Schavan und die auserwählten Wissenschaftler stünde das Labor im Mittelpunkt, keineswegs aber der Mensch.

Impfung gegen HPV gefährlich?

Bisher war die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfung für 12 – 17jährige Mädchen gegen Humane Papillomaviren (HPV) zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs umstritten: Die Impfung ist teuer, die Zulassung wurde mit zweifelhaften, weil vorläufigen Zahlen erschlichen, ihre Langzeitwirksamkeit (Zwei Drittel aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs ereignen sich ab dem 60. Lebensjahr) ist völlig unbekannt. Die Verflechtungen zwischen Industrie und STIKO sind bekannt: Industrie impft STIKO

Nun gibt es erste Berichte, dass die Impfung eventuell sogar riskant sein könnte: Das Paul-Ehrlich-Institut diskutiert den Fall eines möglichen Impfschadens in Deutschland (und wiegelt erst einmal ab). Verschiedene Weblogs (Lob der Krankheit, Stationäre Aufnahme, Plazeboalarm) beziehen sich auf Meldungen der österreichischen Presse und die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts und schreiben über zwei womöglich impfnahe Todesfälle und mehrere impfassoziierte unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

In der Debatte wiegelt die Europäischen Zulassungsbehörde EMEA (noch) ab. Doch der Arzneimittelforscher Gerd Glaeske wirft den Wirkstoffherstellern vor, bei der Markteinführung Druck ausgeübt zu haben. Der Impfgutachter Klaus Hartmann schließlich kritisiert das Design der Zulassungsstudien: „Allerdings wurde hier keine neutrale Wasserlösung als Placebo verwendet, sondern ein Gemisch der Inhaltsstoffe der Impfung, unter anderem die erwiesen problematischen Aluminiumsalze.“ Das führt zu einer Unterschätzung des Nebenwirkungsrisikos. Ausführlich ist das Interview hier zu lesen.

So verdichten sich die Indizien, junge, gesunde Mädchen gingen ein Risiko ein, wenn sie diese vorbeugende Impfung von zweifelhaftem Nutzen in Anspruch nehmen – auch wenn die Kontrollbehörden weiterhin den Nutzen höher bewerten als den möglichen Schaden.

Forschungszentrum für Demenz und Parkinson

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant ein „Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen“. Es soll innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft entstehen. Die Forschung zu Erkrankungen wie Demenz und Parkinson soll in einem neuen Helmholtz-Zentrum gebündelt werden.

Zu den Aufgaben ein Zitat aus der Pressemitteilung: „Schwerpunkte sind die Erforschung von Krankheitsursachen, Möglichkeiten der Prävention und Früherkennung, die Entwicklung wirksamer Therapien und die besten Formen der Pflege und Versorgung.“ 50 bis 60 Millionen Euro sollen jährlich zusätzlich dafür bereit gestellt werden.

Kampagne gegen IQWiG und Sawicki?

Seit der „Dienst für Gesellschaftspolitik“ in seiner Ausgabe 47/07 behauptet hat, IQWiG-Chef Peter Sawicki bevorteile über die Auftragserteilung des IQWiG seine eigenen Seilschaften, gärt es in Berlin rund um das Gesundheitsministerium und die gemeinsame Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sind die Vorwürfe belastbar? Oder handelt es sich um den miesen Versuch, über einen Pharma-Industrie gesponsorten Nachrichtendienst, ein ungeliebtes Institut und dessen gehassten Chef zu diskreditieren?

Bald nach Erscheinen des Textes beschäftigt sich der Stiftungsvorstand des IQWiG mit den Vorwürfen. Es kommt zu einer Meldung ans Ministerium und dessen Chefin Frau Schmidt. Der G-BA beschließt daraufhin, die externe Auftragsvergabe des IQWiG gutachterlich prüfen zu lassen.

Inzwischen haben das Ärzteblatt, die Berliner Zeitung und die Ärztezeitung das Thema aufbereitet. Laut Ärzteblatt begrüßt Sawicki die Prüfung: „Ich begrüße es sehr, wenn ein externer Gutachter unsere Vergabeverfahren der vergangenen Jahre prüft. Bisher versichere nur ich, dass es darin keine Unregelmäßigkeiten gibt. Aber ein externes Gutachten würde diese Vorwürfe endgültig aus der Welt schaffen.

Fortsetzung folgt.

Neues Pflegegesetz auf dem Weg

Heute verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, pdf). Laut dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit enthält die Gesetzesinitiative folgende Eckpunkte:

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
4. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
5. Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
6. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
7. Abbau von Schnittstellenproblemen
8. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
9. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegepflichtversicherung an die Regeln des GKV-WSG
10. Finanzierung: Die Beitragssätze werden ab 01.07.2008 um 0,25% steigen, von jetzt 1,7% auf 1,95% (mit Kindern), ohne Kinder von jetzt 1,95% auf 2,2%.

Update, 09.04.08: Neues Pflegegesetz – Was haben Demenzkranke davon?
Update, 13.04.08: Neues Pflegegesetz – Was haben pflegende Angehörige davon?

Demenz – Unterversorgung mit Medikamenten

Heute, zum Weltalzheimertag, nutzen wieder all jene die Gunst der Stunde, die die Öffentlichkeit glauben machen wollen, Alzheimer-Patienten seien unterversorgt. So wiederholt die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie in schöner Regelmäßigkeit, nur soundso viele Patienten mit Alzheimer bekämen die adäquate (und sie meinen damit, medikamentöse) Therapie. In diesem Beitrag in der Ärztezeitung wird mit einem Anteil von 50% aller ambulant versorgten Alzheimer-Patienten hantiert.

Pharmaindustrieerzeugtes Geschwafel wird nicht intelligent, wenn es andauernd wiederholt wird. Niemand von denjenigen, die Webseiten wie alois.de, alzheimerinfo.de oder medizinnews.de betreiben, setzt sich dem Risiko aus, seriös zu argumentieren. Dann würden deren jämmerliche Zahlengebäude nämlich zerplatzen wie Seifenblasen. Es ist grob beleidigend für jeden Behandler im Feld, wenn er mit Nonsens-Studien konfrontiert wird, die angeblich belegen, wie unterversorgt (mit Medikamenten) Demenz-Patienten sind.

Die Beweiskette: Es gibt eine Million (wahlweise 650000) Alzheimer-Fälle in Deutschland. In den Verordnungsstatistiken werden allerdings nur Antidementiva-Tagesdosen für einen Teil dieser Patienten ausgewiesen. Deswegen ist daraus der Schluss zu ziehen, der große Rest der Leute sei unterversorgt… Ein Beispiel dafür, wie solche Fiktionen produziert werden, liefert der Gesundheitsökonom Reinhard Rychlik im Auftrag des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller.

Als ob es nicht mindestens ein halbes Dutzend Gründe gäbe, die Medikamente einem alten, wahrscheinlich auch an anderen Erkrankungen leidenden Menschen nicht zu verordnen: Patienten sprechen nicht auf die Behandlung an. Patienten sind bereits in schwerem Stadium der Erkrankung. Patienten brechen die Therapie ab, weil die Nebenwirkungen zu heftig sind. Patienten sind gar nicht in der GKV versichert – und tauchen deswegen in den Verordnungsstatistiken nicht auf. Patienten weigern sich, die Medikamente zu nehmen bzw. sich überhaupt behandeln zu lassen. Von all dem abgesehen: Auch die Zweifel am Nachweis der Wirksamkeit sind keineswegs ausgeräumt.

Die insgesamt dürftige Beweisführung wird uns nun seit mehreren Jahren immer wieder aufgetischt. Gehaltvoller sind die Beiträge nicht geworden, aber die These prägt sich ein – zumal es dieser Tage sehr en vogue ist, den schlimmen Versorgungsstand von Alzheimer-Patienten zu beklagen.

IQWiG sieht Nutzen für Alzheimer-Wirkstoffe

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte gestern seinen Abschlussbericht zur Nutzenbewertung der Alzheimer-Wirkstoffe Donepezil, Rivastigmin und Galantamin. Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass die Wirkstoffe „bei Patienten mit leichter oder mittelschwerer Alzheimer-Demenz den Abbau ihrer kognitiven Fähigkeiten geringfügig verzögern“ können.

Allerdings ist dieser Nutzen aus der Sicht unserer Arbeitsgruppe nur dann erkennbar, wenn die methodische Qualität der wissenschaftlichen Studien außen vor gelassen wird. Wie bereits im Beitrag „Alzheimer-Medikamente – Stand der Dinge“ erwähnt, bewertet das IQWiG die methodische Qualität der Studien ähnlich kritisch wie wir – kommt aber zu anderen Schlüssen.

Jetzt, im Endbericht, in der Aussage zum Nutzen, spielen methodische Mängel der Studien keine Rolle mehr. Damit entzieht sich das IQWiG leider der unbedingt notwendigen Debatte darüber, welchen Einfluss welche methodischen Mängel auf Studiendurchführung, -auswertung und -publikation haben und wie Studienergebnisse (also der vermeintliche Nutzen für die Patienten) in diesem Licht zu betrachten sind.