Vor wenigen Tagen besprach ich im Unterricht mit Medizinstudierenden im ersten Semester dieses Thema. Was es heißt, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbinden und damit passiv Sterbehilfe zu leisten. Was es bedeutet, jemanden aktiv vom Leben in den Tod zu befördern. Welche Verantwortung ein einzelner Mensch dabei übernimmt. Und in welches Dilemma gerade sie als Ärzte und Ärztinnen irgenwann geraten werden.
In der Diskussion mit den Studis machte mich der Bericht einer Studentin besonders nachdenklich: Ihr Großvater (90) war im letzten Jahr sehr lange bettlägrig. Schließlich legten die Ärzte ihm sogar eine Magensonde. Die Qual war für alle Beteiligten sehr groß. Der Opa schien sich zu quälen. Die Familie sah ihn leiden.
Alle waren sich einig, dass es doch das Beste wäre, wenn Opa nicht länger leiden müsste und sie ihn nicht länger leiden sehen müssten. Da keine Patientenverfügung existierte, beharrte der behandelnde Arzt allerdings auf der Maximaltherapie.
Irgendwann besserte sich Zustand des Patienten. Heute kann er wieder selbständig essen.
So sehr ich Wahlfreiheit und Selbstbestimmung unterstütze, diese Geschichte zeigt, wie anmaßend und unangemessen es ist, sich als Fremdbestimmer zum Entscheider über ein anderes Leben aufzuschwingen. Und genau diese Gefahr besteht, wenn es gesetzliche Regelungen gibt, die Euthanasie erlauben. Die Diskussion in den Niederlanden zeigt, dass die Indikation früher oder später ausgeweitet wird, wenn einmal der rechtliche Rahmen dafür zur Verfügung steht…
Wie reagiert eine Gesellschaft mit solchen Möglichkeiten, der irgendwann die 80- bis 90jährigen eine zu große Last werden?