Krankenversicherung: Selbstbehalt-Tarif

Seit dem 01.04.2007 können die Gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten so genannte optionale Wahltarife anbieten.

Dadurch erhalten die Krankenkassen größere Spielräume, ihren Versicherten individuelle Angebote zu machen. Wer nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt, kann damit übers Jahr seinen Krankenkassenbeitrag reduzieren. Wer allerdings viele Leistungen benötigt, sollte sich genau überlegen, ob ein solcher Tarif sich wirklich rechnet. Die Krankenkassen haben auf jeden Fall die Pflicht, die Tarife so zu gestalten, dass sie sich selber tragen. Das heißt, innerhalb der Tarifgruppe gibt es immer auch eine Menge Verlierer, die am Ende draufzahlen bspw. weil sie eben doch unverhofft krank werden. Hinzu kommt: Der Versicherte bindet sich mit dem Wahltarif mindestens drei Jahre an die Krankenkasse.

Versicherte, die den Selbstbehalt-Tarif wählen, lassen sich darauf ein, im Krankheitsfall eine vereinbarte Höhe der Kosten selbst zu tragen, sich also selbst zu beteiligen, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wahlweise kann das ein Festbetrag oder aber ein bestimmter Anteil pro Inanspruchnahme sein. Im Gegenzug kommt der Versicherte in den Genuss einer Rückerstattung durch die Krankenkasse. Die darf aber gegenwärtig ein Fünftel des Jahresbeitrages bzw. maximal 600 Euro nicht übersteigen.

Als Beispiel die AOK-Spielart dieses Tarifes: Die Kasse schreibt einen Bonus von bis zu 500 Euro gut. Der Bonus schmilzt beim Einlösen von vier Rezepten und zwei Krankenhausaufenthalten auf Null. Das nächste Rezept oder der nächste Krankenhausaufenthalt kostet den Versicherten eine festgelegte Eigenleistung von bis zu 75 Euro.

Allen Selbstbehalt-Tarifen ist gemein: Mitversicherte Familienangehörige werden nicht einbezogen. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft und Geburt führen nicht zum Verlust der Prämie bzw. des Bonus.