In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof heute festgestellt, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen. Es fehle die notwendige Ermächtigungsgrundlage, um auf diese Weise in den Datenverkehr einzugreifen. Durchsuchungen sind per se offene Ermittlungsmaßnahmen. Heimliches Schnüffeln auf den Festplatten anderer verstößt gegen dieses Offenheitsprinzip.
So sehr der Beschluss zunächst meine Festplatte schützt, so wenig wird er Bundesinnenminister Schäuble daran hindern, sich die entsprechenden Gesetzesänderungen zu besorgen, die er braucht, um Online-Durchsuchungen zu legalisieren. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt den Innenminister dabei.
Was bleibt ist die Notwendigkeit, wachsam gegenüber dem Innenminister zu sein. Außerdem möge der Benutzer Betriebssysteme verwenden, die weniger anfällig für „Bundestrojaner“ sind. Lässt sich das nicht ganz vermeiden, empfiehlt es sich erst recht, Email-Anhänge nicht zu öffnen, schon gar nicht jene, in denen das BKA im Betreff steht, :-).