Gesundheitsreform 2007 – Teil 1

Was immer die Abgeordneten heute im Bundestag meinen, beschlossen zu haben – der Eingriff in das sozialstaatliche System, wie wir es kennen, ist massiv. Über mögliche Folgen gehen die Meinungen weit auseinander.

Verabschiedet haben die Parlamentarier das GKV-WSG, das Gesetzliche Krankenversicherungs-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz. Mit diesem Gesetz werden erstmals alle Menschen in Deutschland krankenversichert sein. Jene, die bis heute durch das Netz fallen, werden zurückgeholt ins System. Es gibt zudem den Krankenkassen in Form von Wahltarifen mehr wettbewerbliche Elemente an die Hand.
Zukünftig werden die Finanzströme neu geregelt und die Verwaltungsstrukturen der Krankenkassen sollen sich verschlanken.

Weitere Elemente des Beschlusses:

– Der Gesundheitsfonds, ab 01.01.2009. Alle Beiträge der Versicherten fließen zunächst in einen großen Topf. Aus diesem Topf erhält jede Kasse einen nach Alter, Geschlecht und Krankheitsstatus gewichteten Anteil pro Patient. Reichen einer Kasse die Mittel aus dem Fonds nicht aus, um Kosten deckend zu arbeiten, darf sie bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag erheben. Die Arbeitgeberseite braucht diesen Extra-Obulus nicht an die Kasse zu entrichten. Die Versicherten tragen allein das Risiko eventuell steigender Kosten.

– Den Krankenkassen wird etwas Gestaltungsmacht genommen. Sie dürfen nicht mehr selber festlegen, welchen Beitrag sie erheben. Den legt zum 01.01.2009 der Gesetzgeber fest. Innerhalb dieses Rahmens allerdings haben die Kassen mehr Gestaltungsfreiheit (siehe Wahltarife).

Alle Kassen werden versuchen, einen Zusatzbeitrag zu vermeiden. Deswegen werden sie sich eng an ihren Pflichtleistungskatalog halten. Darüber hinaus gehende Angebote werden mittels Zusatzversicherungen finanziert.

Morgen geht’s weiter.