In zwei Beiträgen (Teil 1 und Teil 2) habe ich zusammengefasst, welche Kernelemente das am 01.04.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) enthält. Heute schiebe ich einen Zeitplan nach (Quelle: Gesundheitsministerium). In den kommenden Tagen werde ich hier Informationen zu einzelnen Aspekten der Reform veröffentlichen.
Heute weise ich auf die Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung hin. Die Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) poste ich übermorgen.
zum 01.04.2007
– Versicherungspflicht für alle, die der GKV zugeordnet sind
– Medizinische Versorgung:
- Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
- Ausbau der Palliativversorgung
- finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
- Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen
- Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
- Betriebskostenzuschuss bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
- Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
– Arzneimittel:
- Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
– Neue Wahltarife:
- Unter anderem für besondere Versorgungsformen wie Hausarztmodelle, Chroniker-Programm (Wahlpflichttarife der Krankenkassen)
- Selbstbehalte, Kostenerstattung, Rückvergütung (Wahloptionstarife der Krankenkassen)
zum 01.01.2008
– Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung für Chroniker
zum 01.11.2008
– Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung
zum 01.01.2009
– Start des Gesundheitsfonds für die Gesetzlichen Krankenkassen
– Einführung des einheitlichen Beitragssatzes