Spontanheilung beim Kind

Als Angestellter im Gesundheitswesen weiß ich wie wichtig es ist, möglichst jeden offiziellen Arztkontakt zu vermeiden – aus finanziellen Gründen für die Solidargemeinschaft und aus gesundheitlichen Gründen für den eigenen Körper. Denn wo viel untersucht wird, wird naturgemäß auch viel Krankheit gefunden. Und das ist nicht in meinem Interesse.

Der jüngere meiner Söhne (2 Jahre alt) hat dieses Prinzip wohl bereits verinnerlicht: Er stürzte gestern mit dem Laufrad, fuhr damit noch nach Hause. Allerdings benutzte er beim Abendessen seinen linken Arm nicht mehr. Auch nach Aufforderung wollte er ihn nicht heben, sich nicht damit abstützen, etc. Als er heute morgen aufwachte, lag der Arm noch immer schlaff neben ihm.

Ausgekugelt? Verrenkt? Verstaucht?

Zunächst schüttelte er den Kopf als ich ihn bat, den Arm zu heben. Er schüttelte auch den Kopf, als ich ihn fragte, ob ihm etwas weh täte. Dann kam mir die rettende Idee: „Dann müssen wir eben zur Ärztin, Frau R., gehen, wenn du den Arm nicht bewegen kannst.“

Er guckte kurz und streckte dann ohne weiteres Zögern den Arm in die Höhe. Seitdem sind keine weiteren Beschwerden augenfällig geworden.

Hallo, besserverdienende Familie P. in Hamburg,

betroffen, ja, erschüttert habe ich heute in der Mopo Ihren herzerweichenden Bericht gelesen, im dem Sie trotz 4700 Euro netto im Monat (inkl. Kindergeld) mit dem aufwühlenden Satz zitiert werden, den Sie sogar in einen Brief an Ole von Beust geschrieben haben: „Schon jetzt gehen wir jeden Monat an unser Erspartes.“

Ja mei, Familie P., wollen Sie nicht einen Termin mit Peter Zwegat (RTL) vereinbaren? Allerdings glaube ich, Psychotherapie wäre angemessener. (Fern)-Diagnose: Selbstsucht, Verarmungswahn, seelisch-moralische Unreife.

Ich habe mir die Augen gerieben und mir Fragen gestellt:
1) Sind Sie noch ganz bei Trost, sich öffentlich auf so peinliche Weise selbst darzustellen?
2) Will die Mopo auf diese Weise den Protest gegen die Gebührenerhöhung des Schwarz-Grünen Senats sabotieren?
3) Haben Sie Geld gekriegt für das, was Sie dort von sich geben?
4) Sind Sie wirklich so unfähig, mit dem Haufen Kohle umzugehen, den Sie Monat für Monat vor sich liegen haben?
5) Sind Sie politisch wirklich so verspult, dass Sie sich nicht entblöden, mit Ihrem eigenen Portemonnaie zu argumentieren?

Hier geht es doch nicht um Ihr Einkommen. Herr Wersich hat sich auf die Schenkel geklopft, heute morgen, nachdem dieser Bericht auf seinem Tisch lag. Wer, wenn nicht Sie, ist denn in der Lage, eine deftige Gebührenerhöhung zu verkraften?

Haben Sie nicht verstanden, dass sich der Protest gegen die dahinter stehende Politik richtet? Gegen das Ausgeben von Geld ohne Sinn und Verstand und das Einsammeln bei denen, die es sich eben leisten können? Ohne dass unsere Kinder etwas davon haben? Ohne dass die Kita-Betreuerinnen zu einer Lohnerhöhung von 27% kommen, die die meisten von ihnen durchaus verdient hätten? Ohne dass der Senat Vorschläge unterbreitet bzw. Ideen entwickelt, an welchen Stellen Projekte komplett gestrichen werden und die dafür eingeplanten Haushaltsmittel umgewidmet werden könnten. In welcher Blase leben Sie eigentlich?

Ist Ihnen Ihre Einlassung in der Mopo heute nicht inzwischen selber peinlich?

Fragt sich, hoffnungsfroh, der Zettmann.

Protest gegen Kitapolitik von Schwarz-Grün in Hamburg

Seit der Schwarz-Grüne Senat in Hamburg vor wenigen Tagen beschlossen hat, die Kita-Gebühren drastisch zu erhöhen, formiert sich Widerstand in der Stadt.

Eine Facebook-Gruppe hat inzwischen fast 2000 Mitglieder – und es scheint so zu sein, als würden sich auch Leute ohne Kinder (endlich!) gegen eine Politik zur Wehr setzen, die mit der linken Hand das Geld zum Fenster rausschmeißt, was sie den Menschen mit der rechten Hand aus der Tasche zieht.

Für den kommenden Montag, den 26.04.2010, 17 Uhr, ruft die Kita-Protest-Ini zu einer Demo auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz (Innenstadt) auf.

Vätermonate ausweiten?

Familienministerin Kristina Schröder will die Ausweitung der Vätermonate – und die Kommentare überschlagen sich: Die Familienministerin wird gelobt für ihren mutigen Schritt, endlich den Erfolg des Elterngeldes zu nutzen, um weitere Maßnahmen umzusetzen. Die Väterfreunde unter den Bloggern und manche Zeitungsredaktion (bspw. die TAZ) sehen den richtigen Ansatz in der Ausweitung der Vätermonate.

Ich reibe mir irritiert die Augen. Wie? Vätermonate erweitern? Von zwei auf vier?

Das könnte jeder Vater doch heute schon, wenn er will – und wenn die Mutter des Kindes es „erlaubt“. Es steht ja in keinem Gesetz, dass die väterliche Elternzeit gegenwärtig auf zwei Monate zu beschränken sei. Vier, sechs, acht Monate – heute schon alles drin.

Mit welcher Selbstverständlichkeit gehen denn die Verhaltensmotivatoren im Ministerium und in den Redaktionen davon aus, dass die bisherige Regelung besagt: Das erste Jahr bleibt die Frau zuhause und dann hängt der Papa nochmal zwei Monate dran. Wer will hier die klassisches Rollenaufteilung zementieren? Und, schlimmer noch: Selbst wenn die Männer vielleicht statt zwei jetzt vier Monate daheim blieben, um das Kind zu (mit)zubetreuen – im familiären Alltag stellt sich die Verteilung der Pflichten und Aufgaben oft so dar: Beide sorgen für das Einkommen. Sie sorgt für den Haushalt. Er bringt den Müll runter.

Wenn also die Familienministerin die Steuerungswirkung des Elterngeldes verbessern will, braucht sie einfach nur ins Gesetz zu schreiben: Ab sofort gibt es nur Geld für die gesamte Elterngeldzeit, wenn ein Elternteil mindestens vier Monate Elternzeit nimmt und der andere den Rest. Danach wird die Zahl der Väter, die vier Monate Elternzeit nehmen, deutlich steigen. Die Maßnahme könnte dann als weiterer Erfolg gefeiert werden, die Väter in die Kinderbetreuung einzubinden.

Und Finanzminister Schäuble hätte nix dagegen…

Pflegegesetz hilft bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Ich besuche seit über sieben Jahren alte Menschen zu Hause, um Sie zu Ihrem Gedächtnis zu befragen. Da ich seit sieben Jahren alle 1,5 Jahre immer zu denselben Leuten gehe, kriege ich natürlich mit, wenn sie – zunächst einmal aus meiner Sicht – in die Hilfsbedürftigkeit rutschen. Bei den Hausbesuchen fällt mir auf, wie wenig das Pflegesystem von den Betroffenen genutzt wird. Obwohl gerade das neue Pflegegesetz aus dem Jahr 2008 viele Möglichkeiten, für Betroffene und Angehörige, bietet, Hilfe zu organisieren. Doch das Wissen darüber ist nicht allzuweit verbreitet.

Das beginnt mit der Unwissenheit über die neutrale Beratung zu Pflegefragen durch die Pflegestützpunkte. Und es setzt sich fort mit der Unwissenheit über die Chancen, Pflegegeld für einen Familienangehörigen zu bekommen, dessen Alltagkompetenz durch einen deutlichen Gedächtnisabbau stark beeinträchtigt ist.

Um vielleicht etwas Licht in das Dunkel zu bringen, schreibe ich mal die Fragen auf, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei der Begutachtung beantwortet, wenn es darum geht, den Betreuungsbedarf bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (bspw. Demenzkranke) einzuschätzen. Der Katalog steht so in §45a SGB XI:

1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährlichen Substanzen
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Im zitierten Paragrafen steht zu den Bewertungsrichtlinien: „Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.“

Zu den berechtigten Personen zählen einerseits Menschen, die sowieso schon die Pflegestufen 1, 2 oder 3 attestiert bekommen haben. Zudem aber auch jene Menschen, „die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht“, Menschen also mit „demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen“.

Viele Anspruchsberechtigte verzichten bis heute auf Unterstützung, weil Sie von diesen Möglichkeiten gar nicht wissen. Die schon erwähnten Pflegestützpunkte sind die ersten Anlaufstellen, um sich beraten zu lassen, unabhängig und neutral.

Link:
Informationen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Pflegestützpunkten in Hamburg

Gesundheitsausgaben in Deutschland 2008

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland 2008 veröffentlicht. Demnach gaben wir im Referenzjahr rund 263 Milliarden Euro für Gesundheit aus, davon rund 131 Milliarden für die ambulante und rund 95 Milliarden für die stationäre Versorgung. Der Pro-Kopf-Anteil stieg von 3080 Euro im Jahre 2007 auf 3210 Euro.

Die Zahlen basieren auf „dem Konzept des „System of Health Accounts“, welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird.“

Deswegen unterscheiden sich die Zahlen beispielsweise von denen, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. OECD-gemäß gehen „sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens“ in die Rechnung ein. „Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen, sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden nachrichtlich nachgewiesen.“