Passfotofahndung

Die TAZ berichtete gestern, dass die Regierung das Passgesetz ändern will, um der Polizei zu ermöglichen, automatisiert auf die digitalen Passfotos der neuen biometrischen Reisepässe zuzugreifen, die bei den Passbehörden erfasst sind. Heute legt die tageszeitung nach: Auch ältere Personalausweis- und Passbilder sollen auf diese Weise für die Polizei zugänglich gemacht werden.

Das widerspricht den Verlautbarungen und Beteuerungen, vor allem denen des damaligen Innenministers Otto Schily, rund um die Einführung des biometrischen Reisepasses im Herbst 2005. Damals behaupteten die Verantwortlichen, die digitalen Fotos würden ausschließlich zur Feststellung der Identität des Passinhabers verwendet. Im aktuellen Passgesetz steht in §16, Absatz 6: „Im Pass enthaltene verschlüsselte Merkmale und Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Echtheit des Dokumentes und zur Identitätsprüfung des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden.“

Hier greift die bewährte Salamitaktik: Erstmal einführen, Gefahren und Risiken abwiegeln, Grenzen setzen. Ein bisschen später dann erweitern, vergrößern, ergänzen, Grenzen wieder abschaffen. Da ab 01.11.2007 auch digitale Fingerabdrücke in die Pässe eingefügt werden, sind zumindest die technischen Möglichkeiten für den Überwachungsstaat schon sehr edel. Es müssen nur noch die Gesetze angepasst werden. Dafür ist nun Herr Schäuble unser Gewährsmann.

Ein Gedanke zu „Passfotofahndung

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