Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sich mit Telefonüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen beschäftigt. Zum Entwurf gehört auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Pressemitteilung des Justizministeriums stellt selbstverständlich den Schutz der Privatsphäre in den Mittelpunkt: „Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen„.
Dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie so widerstandslos umsetzt (ganz im Gegensatz zu anderen Richtlinien, wie jene zum CO2-Verbrauch von Neuwagen), zeugt von einem ausgeprägten Datensammel- und Kontrollwahn der politisch Verantwortlichen. Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist heftig, weil er ALLE Bürger/innen unter Generalverdacht stellt. Die Verbindungsdaten (Mobilfunk, Internet) kombiniert mit den Standortdaten (Mobilfunk) laden dazu ein, Bewegungsprofile zu erstellen, Kommunikationen nachzuzeichnen, die Mediennutzung (SMS) zu dokumentieren. Wer also zukünftig seine Privatsphäre schützen möchte, sollte wieder auf die gute, alte Schneckenpost zurückgreifen. Der Adressat eines Briefes wird nämlich (noch) nicht 6 Monate lang in einer Datenbank gespeichert.
Sich auf dem Kinderspielplatz zu verabreden, ist eine weitere Möglichkeit, subversive Gedanken auszutauschen…
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