Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute beschlossen, die Beschwerde der Stadt Dresden gegen den Entscheid des Oberverwaltungsgerichts zu verwerfen. Somit muss Dresden nun beginnen, Bauaufträge für die inzwischen mächtig umstrittene Waldschlösschenbrücke zu vergeben.
Letzte Woche noch verbreitete sich durch eine Entscheidung des Stadtrates die Hoffnung, Dresden könne eventuell über neue Architekten-Vorschläge den Welterbestatus retten. Wenn diese bis zum 23. Juni, dem Sitzungstag des Welterbe-Komitees, vorlägen, stimmte das vielleicht die UNESCO-Entscheider milder.
Das Verfassungsgericht erteilt dieser Strategie heute eine Absage – oder ist es möglich, quasi on the fly, von einem Brückenbauplan zu einem anderen zu wechseln? Unklar bleibt, wie die Geldgeber, Bund und Land, reagieren. Das Land hat zumindest einmal 96 Millionen für den Bau vorgesehene Euro eingefroren.
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