Pflegeversicherung reformiert

Der Bundestag hat heute mit der Mehrheit von CDU und SPD das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (pdf) verabschiedet:

Zentrale Elemente (laut Gesetzesvorlage):

– Schaffung von Pflegestützpunkten
– Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement)
– Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen
– erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte
– schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen
– Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten Pflegestufe 0
– Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nachtpflege
– Leistungsdynamisierung
– Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich
– Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
– Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
– Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
– Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
– Abbau von Schnittstellenproblemen, Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
– Stärkung der Eigenvorsorge
– Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte
– Portabilität der Alterungsrückstellungen auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung.