Aufstand der Hausärzte

Es steht gerade (wieder einmal) schlecht um den Ruf der Hausärzte in diesem Land: Von TAZ über FAZ bis zum unsäglichen Beitrag von Report Mainz prangern einige Journalisten sie diese Woche als unfähige, gierhalsige Abzocker an, die ihre Patienten instrumentalisieren, um die eigenen Interessen durchzusetzen.

Dabei übersehen die gesundheitspolitischen Kommentatoren, dass sie sich selber von den Lobbyisten der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) instrumentalisieren lassen und dem PR-Gesäusel des FDP-Ministers auf den Leim gehen, wenn sie behaupten, die Hausärzte gehörten doch sowieso zu den besonders Privilegierten, denen man allenfalls die Honorarzuwächse kürzen möchte, der Zuwachs an sich aber gar nicht in Frage gestellt würde.

Wie sehr hier brutaler, gesundheitsökonomischer Verteilungskampf inszeniert wird, bei der ärztliche Standesverbände, Kassenärztlichen Vereinigungen und (vor allen anderen) die Ersatzkassen um die Marktführerin BarmerGEK und die Pleitekandidatin DAK in seltener Eintracht gesundheitspolitisch geisterfahren, um sinnvolle Reformen im System zu blockieren, entgeht den hausarztkritischen Betrachtern in der schreibenden Zunft komplett.

Mit einigem Aufwand proben die Hausärzte nun den Aufstand: Röslerol & co werden in Stellung gebracht – allein die Botschaft ist schwer zu vermitteln.

Die Feinheiten des Versorgungssystems zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag, die Honorarkämpfe zwischen Allgemein- und Gebietsärzten, die ungleichen Machtverhältnisse in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung, die Weigerung der großen Krankenkassen, Ihrer gesetzlichen Pflicht zur hausarztzentrierten Versorgung nachzukommen, der Nachwuchsmangel in der hausärztlichen Medizin, den selbst Herr Rösler einräumt – all das geht unter im Geklingel der Worte um Geld und Angst.

Die Ängste der Allgemeinärzte vor dem Existenz- und Bedeutungsverlust und die mit der jetzigen Kampagne erneuerten Ängste wegen eines möglichen Zusammenbruchs der wohnortnahen Versorgung, dem Wegbrechen der Versorgung insbesondere alter, chronischer kranker Menschen bis hin zur Warnung vor dem Verlust von Menschenleben, die der Geschäftsführer des Hausärzteverbandes, Eberhard Mehl, unter die Leute bringt.

Am Ende bleibt leider der fatale Eindruck: Nicht der Erhalt sinnvoller Reformstrukturen und ein weiterer Ausbau einer neuen Versorgungsqualität ist das Ziel der Allgemeinmediziner, sondern die bloße Besitzstandswahrung. Breite gesellschaftliche Unterstützung für ein womöglich berechtigtes Anliegen kommt auf diese Weise leider nicht zustande.

Pflegegesetz hilft bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Ich besuche seit über sieben Jahren alte Menschen zu Hause, um Sie zu Ihrem Gedächtnis zu befragen. Da ich seit sieben Jahren alle 1,5 Jahre immer zu denselben Leuten gehe, kriege ich natürlich mit, wenn sie – zunächst einmal aus meiner Sicht – in die Hilfsbedürftigkeit rutschen. Bei den Hausbesuchen fällt mir auf, wie wenig das Pflegesystem von den Betroffenen genutzt wird. Obwohl gerade das neue Pflegegesetz aus dem Jahr 2008 viele Möglichkeiten, für Betroffene und Angehörige, bietet, Hilfe zu organisieren. Doch das Wissen darüber ist nicht allzuweit verbreitet.

Das beginnt mit der Unwissenheit über die neutrale Beratung zu Pflegefragen durch die Pflegestützpunkte. Und es setzt sich fort mit der Unwissenheit über die Chancen, Pflegegeld für einen Familienangehörigen zu bekommen, dessen Alltagkompetenz durch einen deutlichen Gedächtnisabbau stark beeinträchtigt ist.

Um vielleicht etwas Licht in das Dunkel zu bringen, schreibe ich mal die Fragen auf, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei der Begutachtung beantwortet, wenn es darum geht, den Betreuungsbedarf bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (bspw. Demenzkranke) einzuschätzen. Der Katalog steht so in §45a SGB XI:

1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährlichen Substanzen
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Im zitierten Paragrafen steht zu den Bewertungsrichtlinien: „Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.“

Zu den berechtigten Personen zählen einerseits Menschen, die sowieso schon die Pflegestufen 1, 2 oder 3 attestiert bekommen haben. Zudem aber auch jene Menschen, „die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht“, Menschen also mit „demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen“.

Viele Anspruchsberechtigte verzichten bis heute auf Unterstützung, weil Sie von diesen Möglichkeiten gar nicht wissen. Die schon erwähnten Pflegestützpunkte sind die ersten Anlaufstellen, um sich beraten zu lassen, unabhängig und neutral.

Link:
Informationen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Pflegestützpunkten in Hamburg

Regierungskommission Gesundheitswesen

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, eine „Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens“ einzusetzen.

In der Kommission sitzt das halbe Kabinett:

Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler (Vorsitzender)
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière
Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen.
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder

Was soll das? Was will uns die Regierung damit bedeuten? Warum ist der Innenminister dabei, wenn es um die Finanzierung des Gesundheitssystems geht? Was steht denn dann bei so einem Treffen (1. Sitzung am 17.03.10) auf der Tagesordnung?

Ich wette, alle werden nach dem ersten Treffen erklären, sich für ein solidarisches Gesundheitssystem einzusetzen. Den Rest kann sich der Interessierte dann denken: Die einen wollen das jetztige Beitragssystem erhalten, die anderen wollen auf eine Gesundheitsprämie aka Kopfpauschale aka Kopfprämie umstellen. Die CDU/CSU sichert sich eine 5:3-Mehrheit in der Kommission.

Politischer Stillstand, hochkarätig inszeniert, Potemkinsche Dörfer vom Feinsten, Deutschland 2010.

Gesundheitspolitik Gelbschwarz

Endlich hauen die Gelbschwarzen mal richtig auf die Pauke: Der neue Stern am FDP-Himmel, Philipp Rösler, soll Gesundheitsminister werden! Nicht nur soll ein Arzt endlich mal die Aufgabe übernehmen, die massiven Interessenskonflikte im System auszugleichen. Die wahrscheinlich mehrheitlich zur FDP übergelaufenen Doktores kriegen gleich einen eigenen Minister!

Welche Sensation! Das ist mal angewandte Klientel-Politik! Nun wird es spannend sein zu beobachten, wie der neue Mann mit den anderen im System umgeht, die nicht zu seiner Kundschaft gehören – und auch seine Wellenlänge nicht teilen…

Die ersten Töne der neuen, gelbschwarzen Gesundheitsmusik klingen allerdings eher bedrohlich, zumindest für abhängig Beitragspflichtige: Arbeitgeberbetrag einfrieren. Kopfprämie für die Arbeitnehmer einführen. Weitere Beitragssteigerungen ausschließlich bei den Arbeitnehmern belassen. Über Steuergelder einen Sozialausgleich für die niedrigen Einkommensgruppen organisieren.

Von einer Verbesserung der Versorgung, einer entschiedenen Entflechtung von Strukturen habe ich nix gehört. Weiterhin sollen sich alle bedienen können – nur sollen die Versicherten möglichst alleine dafür aufkommen. Besten Dank, FDP!

Gleichwohl: Noch ist nichts beschlossen. 2010 soll erstmal alles bleiben wie es ist – außer dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag ausschließlich zu Lasten der Versicherten einführen, 1% vom Brutto, maximal 37 Euro. Für 2011 und die avisierten Veränderungen wird eine Kommission die Details erarbeiten.

Wie gesagt: Für Spannung ist damit auf jeden Fall gesorgt. Politisch gesehen jedoch wedelt bei der ganzen Angelegenheit der FDP-Schwanz mit dem CDU-Hund. Oder die CDU will in der günstigen Position sein, die FDP verantwortlich machen zu können, wenn die Sache doch in die Grütze geht.

Neues Pflegegesetz – was sind Pflegestützpunkte?

Nach § 92c SGB XI sind die Pflege- und Krankenkassen aufgefordert, Pflegestützpunkte einzurichten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde es so bestimmt.

Diese Pflegestützpunkte sollen:

1. umfassend und unabhängig über alle vorgesehenen Sozialleistungen und die sonstigen Hilfsangebote beraten und informieren, egal ob sie vom jeweiligen Land, der Kommune oder dem Bund angeboten werden.

2. alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren. Sie sollen den Bedürftigen bei der Inanspruchnahme der Leistungen unterstützen.

3. die pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote aufeinander abstimmen und vernetzen.

Seit Ende 2007 laufen Modellprojekte, die das Gesundheitsministerium finanziert, und die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe begleitet werden. Einen Zuwendungsbescheid für einen Pilot-Pflegestützpunkt bekamen: Mönchengladbach, Moers (beide NRW), Flensburg (Schleswig-Holstein), Hettstedt (Sachsen-Anhalt), St. Wendel (Saarland), Ingelheim (Rheinland-Pfalz), Nürnberg (Bayern), Hannover (Niedersachsen), Marburg-Biedenkopf (Hessen), Wismar (Meck-Pomm), Denkendorf/Landkreis Esslingen (Ba-Wü), Jena (Thüringen), Plauen (Sachsen), Erkner (Brandenburg), Berlin, Hamburg.

Ein erster Zwischenbericht (pdf) des Kuratoriums ist erschienen. Die Mehrheit der Pflegestützpunkte nützt bereits vorhandene, stützpunktähnliche Angebote und baut sie aus. Die Koordination der beteiligten Leistungsanbieter ist aufwändig. Die Dienstleister müssen sich erst mit der Stützpunktidee vertraut machen. Sie beharren dabei auf den eigenen Sichtweisen und Kompetenzen und müssen gleichzeitig einen Konsens mit den anderen Stützpunktpartnern finden.

Trotz der vom Bund finanzierten Pilotprojekte ist noch unklar, welche Wege die einzelnen Bundesländer gehen. Rheinland-Pfalz hat sich entschieden und wird bis Ende des Jahres 135 vorhandene Beratungs- und Koordinierungsstellen in Pflegestützpunkte umwandeln.

In Sachsen-Anhalt gibt es Kritik: Der Kreisseniorenrat von Mansfeld-Südharz lehnt Pflegestützpunkte ab. Schon die Bezeichnung sei irreführend, denn dort werde niemand gepflegt, sondern nur eine neue Bürokratie aufgebaut.

Neues Pflegegesetz – ab morgen gültig

Hier noch einmal zum Auffrischen meine Mini-Serie zum neuen Pflegegesetz, das ab 01.07.2008 gilt:

Neues Pflegegesetz auf dem Weg – Eckpunkte der Reform (17.10.2007)

Neues Pflegegesetz – was haben Demenzkranke davon? (09.04.2008)

Neues Pflegegesetz – was haben pflegende Angehörige davon? (13.04.2008)

Neues Pflegegesetz – was ändert sich für Pflegeheime? (15.05.08)

Zu den umstrittensten Neuerungen gehören Pflegestützpunkte und das Bewertungssystem für die Qualität von Pflegeheimen. Die (wohnortnahen) Pflegestützpunkte sollen von den Bundesländern initiiert und von den Pflegekassen betrieben werden. Doch noch sind keineswegs alle Länder bereit, die neue Struktur auf den Weg zu bringen. Unklar ist bspw., wie die Kooperation zwischen neuen und alten Strukturen der wohnortnahen Hilfen aussehen soll, welche Angebote bestehen, welche Konzepte sinnvoll und vor allem angesichts knapp bemessener Mittel umsetzbar sind.

Richtig spannend wird das Thema Qualitätsbewertung von Pflegeheimen. Allein die Frage, was abgebildet und damit zwischen den Einrichtungen verglichen werden soll, dürfte manche Debatte auslösen: Das Essen? Das Unterhaltungsangebot? Die durchschnittliche Überlebensdauer nach Heimeinweisung? Welche Indikatoren taugen? Und wie fließen sie in ein Bewertungssystem ein, egal ob eines mit Sternen oder eines mit Ampelfarben. Ende des Jahres sollen sich die Spitzenverbände der Pflegekassen, der Einrichtungsträger, der Sozialhilfeträger und einige andere mehr, die an diesem Geschäft Anteil haben, einig geworden sein.

Neues Pflegegesetz – was ändert sich für Pflegeheime

Ab 01.07.2008 gilt das “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“. In verschiedenen Beiträgen habe ich zusammengefasst, was sich für Angehörige und speziell für Menschen mit Demenz ändert.

Heute trage ich stichwortartig zusammen, was sich für Pflegeeinrichtungen verändert.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Dauer und Kurzzeit) haben einen Anspruch darauf, Personal speziell für Demenz-Kranke bzw. Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf einzustellen. Diese Betreuungsassistenzen sind von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen zu finanzieren.

Pflegeheime können ab Juli 2008 wieder Heimärzte anstellen, wenn die Versorgung nicht mit einer Kooperation von niedergelassenen Ärzten gewährleistet werden kann. Das wird vor allem in Regionen notwendig sein, in denen die niedergelassenen (Haus)-Ärzte gerade mal die ambulante Versorgung der Patienten in ihren Praxen sicherstellen können.

Pflegeeinrichtungen haben sich zukünftig einer Regelprüfung zu unterziehen. Ab 2011 werden sie einmal jährlich unangemeldet geprüft. Bis 2010 müssen alle Pflegeheime mindestens einmal durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet worden sein. Werden aufgrund festgestellter Mängel Wiederholungsprüfungen notwendig, gehen die Kosten dafür zu Lasten der Pflegeeinrichtung.

Die Prüfberichte werden veröffentlicht, verständlich und verbraucherfreundlich. Ein Ampel-Schema (rot-gelb-grün) oder eine Sterne-System, in den Einrichtungen prominent platziert, soll das Bewertungssystem für die Kunden und ihre Angehörigen transparenter machen. Die verantwortlichen Verbänden der gesetzlichen und der privaten Pflegekassen sowie alle anderen Beteiligten sollen bis 31.12.2008 dafür ein Modell entwickeln.

Gerade für die letztgenannten Punkte fehlen die Durchführungsbestimmungen. Auch die entsprechenden Qualitätsstandards, nach denen Einrichtungen zu bewerten sind, müssen in den kommenden Monaten erst erarbeitet werden. Das große Problem dabei: Welche Qualitätskriterien halten einer wissenschaftlichen Überprüfung stand? Wie lässt sich Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen herstellen, wenn deren Ausgangs- und Rahmenbedingungen sehr verschieden sind bspw. durch ganz unterschiedliche Bewohnerstrukturen, mal kränker, mal gesünder?

Oder auch am Beispiel Sturzprophylaxe: Eine Einrichtung hat null Stürze, weil in ihr alle Menschen fixiert werden. Ist die Sturzhäufigkeit ein Qualitätsmerkmal, schneidet die Einrichtung hervorragend ab. Aber wäre dies eine menschenwürdige Art der Betreuung?

All das wird noch für erheblichen Diskussionsstoff sorgen.

Neues Pflegegesetz – was haben pflegende Angehörige davon?

Am 14.03.08 verabschiedete der Bundestag ein neues Pflegegesetz – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Eckpunkte habe ich hier zusammengefasst. Ausführlich stellt das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungen in diesem Dokument dar.

Vorgestern habe ich beschrieben, was sich für Menschen mit Demenz ändert. Heute fasse ich zusammen, was pflegende Angehörige vom Gesetz erwarten können.

1. In einem akuten Versorgungsfall eines Angehörigen, gewährt das Gesetz einem Arbeitnehmer eine kurzzeitige Freistellung von bis zehn Tagen, um die nötigsten Dinge in die Wege zu leiten. Das soll dazu dienen, entweder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die Versorgung mit Pflege einfach nur selbst sicherzustellen.

2. Darüber hinaus gewährt das neue Gesetz pflegenden Angehörigen den Rechtsanspruch, für bis zu 6 Monaten befristet von der Arbeit freigestellt zu werden, um selbst die Pflege des Angehörigen zu übernehmen – in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Pflegt der Angehörige mehr als 14 Stunden wöchentlich ist schon jetzt geltendes Recht, dass die Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge zu übernehmen hat. Im Falle einer gesetzlichen Familienversicherung bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz gewährt.

Liegt keine Familienversicherung vor, muss sich der Arbeitnehmer freiwillig in der Krankenversicherung weiterversichern. Dafür zahlt er den Mindestbeitrag. Damit ist auch die Pflegeversicherung abgedeckt. Auf Antrag erstattet die Pflegekasse den Mindestbeitrag zurück. In der Arbeitslosenversicherung bleibt der Arbeitnehmer weiter versichert, die Beiträge erstattet ebenfalls die Pflegekasse.

Innerhalb einer Frist von zwei Wochen (Notsituation) muss die Pflegekasse über den Antrag auf Pflegezeit befinden.

3. Anspruch auf Verhinderungspflege. Wer einen Angehörigen pflegt, hat auch bisher schon Anspruch auf Erholungsurlaub. In der fraglichen Zeit wird dem Angehörigen eine Pflegevertretung zur Verfügung gestellt. Im neuen Gesetz wird die Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme einer Pflegevertretung von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Zudem wird die Zeit des Erholungsurlaubs der Pflegeperson zukünftig bei der Rentenversicherung gutgeschrieben.

4. Das Pflegegeld, also die Geldleistung für Pflegepersonen, wird schrittweise erhöht. Bei Pflegestufe 1 in 10-Euro-Schritten von derzeit 205 Euro auf 235 Euro im Jahr 2012. Bei Stufe 2 von 410 Euro in 10-Euro-Schritten auf 440 Euro. Und bei Stufe 3 von derzeit 665 Euro über 675 (2008) und 685 (2010) bis auf 700 Euro im Jahr 2012.

Neues Pflegegesetz – was haben Demenzkranke davon?

Am 14.03.08 verabschiedete der Bundestag ein neues Pflegegesetz – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Eckpunkte habe ich hier zusammengefasst. Ausführlich stellt das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungen in diesem Dokument dar.

Heute fasse ich zusammen, wie sich die Versorgungssituation für Menschen mit Demenz zukünftig verändert.

1. Zu Beginn einer Demenzerkrankung erfüllen die betroffenen Menschen meist die Kriterien nicht, die an die Vergabe einer qualifizierten Pflegestufe (1-3) verbunden sind. Häufig ist zunächst die Alltagskompetenz beeinträchtigt. Dafür ist die Pflegestufe 0 vorgesehen. Für den damit verbundenen, erhöhten Betreuungsaufwand stehen ab 01.07.08 jährlich bis zu 2400 Euro zur Verfügung. Je nach Aufwand schüttet die Pflegekasse einen Betreuungsbetrag von 100 oder 200 Euro monatlich aus.

2. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben halbjährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst bzw. eine neutrale, unabhängige Beratungsstelle zu Lasten ihrer Pflegeversicherung.

3. In den letzten Jahren haben sich neue Wohnformen etabliert. Demenz-Wohngemeinschaften sind entstanden. Menschen, die sich für diese Art des Zusammenlebens entscheiden, können nunmehr ihre Leistungsansprüche „poolen“. D.h., mehrere Versicherte nehmen gemeinsam bspw. eine oder mehrere Pflegekräfte in Anspruch, die sich um sie kümmern. So lassen sich Ansprüche auf grundpflegerische und vor allem auf hauswirtschaftliche Versorgung bündeln.

4. Pflegeheime mit vielen Demenz-Erkrankten können nun Personal einstellen, um für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Angebote, so genannte Betreuungsassistenzen anzubieten. Die Finanzierungspflicht liegt in vollem Umfang bei den gesetzlichen und den privaten Pflegekassen.

Allerdings: Die Leistungsverbesserung und -ausweitung in der Pflegeversicherung hat ihren Preis. Der allgemeine Beitrag steigt deswegen um 0,25% des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose von 1,95% auf 2,2%, für alle anderen von 1,7% auf 1,95%.

Pflegeversicherung reformiert

Der Bundestag hat heute mit der Mehrheit von CDU und SPD das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (pdf) verabschiedet:

Zentrale Elemente (laut Gesetzesvorlage):

– Schaffung von Pflegestützpunkten
– Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement)
– Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen
– erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte
– schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen
– Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten Pflegestufe 0
– Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nachtpflege
– Leistungsdynamisierung
– Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich
– Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
– Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
– Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
– Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
– Abbau von Schnittstellenproblemen, Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
– Stärkung der Eigenvorsorge
– Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte
– Portabilität der Alterungsrückstellungen auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung.