Wissenschaft, menschliche Natur und Erkenntnis

Patrick Illinger, Leiter des Ressorts Wissen der Süddeutschen Zeitung, kommentiert in der Pfingstausgabe die Zubereitung embryonaler Stammzellen:

„Hat die Wissenschaft gelernt, mit der öffentlichen Befindlichkeit umzugehen? Eher nicht. Im wissenschaftlichen Alltag ist von Zurückhaltung nichts zu erkennen. Weltweit wird geforscht, was das Zeug hält, an Zellen, Embryonen und mutierten Viren. Auf der anderen Seite wird kritisiert, oft reflexartig und oft ohne angemessenen Sachverstand. Dazwischen liegt ein breites Feld der Verunsicherung.“

Trefflicher lässt sich das Unbehagen über die andauernde Verschiebung immer weiterer Grenzen durch den Wissenschaftsbetrieb nicht ausdrücken. Allerdings: Ist nicht die Grenzüberschreitung unmittelbar an den Erkenntnisgewinn gekoppelt? Schon Archimedes Ausruf „Heureka“ ist damit verbunden, dass der Grieche Grenzen überwand, als er mit seinem eigenen Körpergewicht einen Wasserbehälter zum Überlaufen brachte und daraus die Wasserverdrängung berechnen lernte. Wie das einfache Experiment mit dem eigenen Körper gehören bspw. grenzenüberwindende Reisen zum Methodenkanon der Wissenschaften: Über kontinentale Grenzen hinweg brachen Forscher zu anderen, neuen Ufern auf genauso wie sie mittels kosmischer Ausflüge in der jüngeren Menschenheitsgeschichte die Erde aus der Ferne betrachten konnten.

Das Überwinden von (Erkenntnis)-Grenzen ist grundlegend für wissenschaftliches Tun überhaupt, egal ob im Labor, mittels Raumschiff oder am Schreibtisch.

Die Forscher aus Oregon, die nun embryonale Stammzellen zubereitet haben, überwinden also zunächst einmal nur jene Grenzen, die der Erkenntnis im Wege stehen. Erkenntnis, die gewonnen werden kann, wird nicht unerkannt bleiben, früher oder später – und keine Moral, keine Ethik, kein Glaubenssystem oder keine Theologie wird die forschenden Geister daran hindern, die Dinge weiterzudenken und weitere Experimente zu wagen. Zu reizvoll und zu spektakulär ist die Aussicht, die grundlegenden Mechanismen des Leben zu verstehen und nachzubauen – und die Erkenntnisgrenzen weiter zu verschieben.

So weit so verständlich aus Sicht der Forscher_innen. Doch die wissenschaftliche Erkenntnis ist nur eine Seite. Eine weitere sind die daran gekoppelten Heilsversprechen und die dadurch erzeugten Heilserwartungen. Hinzu kommen Fragen der kommerziellen Verwertbarkeit der Erkenntnisse, die Patente, die Kapitalinteressen und die Aussichten auf ewigen wissenschaftlichen Ruhm bspw. durch eine Nobelpreis-Ehrung, die ebenfalls Motive für derlei Grenzverschiebungen sein können.

Deswegen gebe ich mich keiner Illusion hin: So wie wir die menschliche Natur bereits seit tausenden Generationen verändern, nachbessern, sozialisieren, kultivieren, in diesem Sinne: verwissenschaftlichen – so wird auch zukünftige Erkenntnis zur weiteren Veränderung des Menschen beitragen. Das wird sich nicht aufhalten lassen, weil die Verschiebung der (Erkenntnis)-Grenzen selbst inzwischen Teil der menschlichen Natur geworden ist.

Die Verunsicherung von der Illinger schreibt ist dabei notwendiger Teil der Erkenntnis. Und wir müssen immer wieder neu bestimmen, wer wir sind, was unsere (jeweils aktuelle) Natur ist, welches Selbstverständnis wir von uns selbst haben.

Novartis verliert Patentschutzstreit in Indien

In einem wegweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof Indiens eine Patentklage des Schweizer Arzneimittel-Herstellers Novartis zurückgewiesen. Damit ermöglicht das Gericht indischen Generika-Herstellern, das Medikament Glivec zu einem weit geringeren Preis zu vertreiben als das Original-Präparat – laut BBC News liegt der Unterschied zwischen $2600 für das Original und $175 für die Kopie.

Auch 175 Dollar (pro Monat) sind in Indien ein großer Haufen Geld – und Novartis behauptet tapfer in der eigenen Pressemitteilung als Reaktion auf das Urteil, über 9 von 10 Patienten mit entsprechender Indikation (bestimmte Leukämie-Formen) würden weiterhin im Rahmen eines speziellen Programms kostenfrei mit dem Medikament versorgt.

So sehr das Urteil ärmeren Patienten helfen mag, so sehr könnte es das Selbstverständnis der Industrie erschüttern: Hier wird nämlich ein Geschäftsmodell in seine Schranken gewiesen, das wegen seiner Scheininnovationen auch in Deutschland sehr umstritten ist. Das Patent für die Substanz, die Glivec zugrunde liegt (Imatinib), verlor 2005 den indischen Patentschutz. 2006 brachte Novartis das Medikament in kristalline Form und beanspruchte dafür ein neues Patent. Zugleich behauptete die Firma, die Substanz sei nun besser absorbierbar, ein Zusatznutzen sei erkennbar. Diese Behauptung wies das höchste indische Gericht in seiner ausführlichen Begründung zurück:

„There is, however, no material in the subject application or in the supporting affidavits to make any comparison of efficacy, or even solubility, between the beta crystalline form of Imatinib Mesylate and Imatinib Mesylate (non-crystalline).“

Dieses Urteil stärkt meine Hoffnung, dass auch die Zulassungsbehörden in Deutschland bzw. Europa mehr Interesse daran entwickeln, das Blendwerk der pharmazeutischen Industrie zu entlarven. Es muss das Bestreben der Kontrollbehörden werden, Scheininnovationen den Zugang in die solidarisch finanzierten Gesundheitskassen zu verwehren. Es ist nicht zu tolerieren, wenn das solidarische System der Krankenversicherung dazu missbraucht wird, die Renditeerwartungen der Pharma-Kapitalbesitzer zu erfüllen.

PS.: Laut Roter Liste kostet das Medikament in Deutschland gegenwärtig rund €3400 (nach aktuellem Kurs $4350).

Pflegegesetz 2013 tritt in Kraft, Teil 3

  • Belange pflegender Angehöriger
  • In § 44 SGB XI ist nun geregelt, welche Pflegezeit (14 Stunden wöchentlich) der Gesetzgeber erwartet, um der Pflegeperson Beiträge für die Rentenversicherung anzurechnen. Falls die 14 Stunden unterschritten werden, können die Ansprüche auch durch die Pflege mehrerer Bedürftiger erworben werden.

    In den § 42 wurde ein Absatz eingefügt, der es nun ermöglicht, dass ein Pflegebedürftiger, dessen Pflegeperson selbst eine stationäre Maßnahme zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Anspruch nimmt, Anspruch auf Kurzzeitpflegegeld für diese statioäre Einrichtung hat, wenn eine gleichzeitige Unterbringung erforderlich ist.

  • § 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
  • „Je Versicherten werden 0,10 Euro je Kalenderjahr verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.“

  • Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
  • Die Pflegekassen können 2013/14 Modellvorhaben unterstützen, die Leistungen für Demenzkranke erproben, die von Betreuungsdiensten erbracht werden. Die jeweiligen Modellvorhaben sollen prüfen, wie gut der Betreuungsdienst hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Qualität, Inhalt der erbrachten Leistungen, Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen abschneidet. Die Modellvorhaben müssen wissenschaftliche evaluiert werden. Dafür stellen die Pflegekassen bis zu € 5 Mio zur Verfügung.

    Für teilnehmende Betreuungsdienste gelten dieselben Vorschriften des SGB XI wie für die Pflegedienste.

  • Neue Vergütungsregelungen
  • „Die Vergütungen sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 nach Zeitaufwand und unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen je nach Art und Umfang der Pflegeleistung zu bemessen; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden.“

    Nach Zeit oder unabhängig von Zeit? Diese Frage hat Auswirkungen auf den Pflegevertrag. Der Pflegedienst muss nun – am besten tabellarisch nebeneinander gestellt – Vergleiche der Vergütungsformen ermöglichen. Der Versicherte kann entscheiden, welchen Vergütungsmix er in den Vertrag mit dem Pflegedienst aufnehmen möchte. Im Vertrag wird diese Entscheidung dokumentiert.

    Der Pflegevertrag kann im übrigen jederzeit und ohne Frist durch den Pflegebedürftigen gekündigt werden.

Neues Pflegegesetz 2013 Teil 1
Neues Pflegegesetz 2013 Teil 2

CDU-Spahn offensiv gegen Korruption in der ambulanten Versorgung

Manchmal sind mir selbst die Unionschrstlichen sympathisch. Im Gegensatz zu den Sozen, die schwer damit beschäftigt sind, ihren Steinbrück zu kontrollieren, steigt die CDU gleich mal mit einem deftigen wie-reize-ich-die-FDP-Thema ins Wahljahr ein: Korruption bei Vertragsärzten in der ambulanten Versorgung.

Das nenne ich mal frisch voran und mutig ausgeteilt, wenn die F.A.Z. den jungen Wilden Jens Spahn sprechen lässt: „Spahn sagte, wahrscheinlich müsste erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt.

Klar, auch die SPD hatte im Zug des Urteils durch den Bundesgerichtshof vorgeschlagen, Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen. Der BGH hatte zugunsten eines Vertragsarztes den Beschluss einer Vorinstanz ungültig erklärt: Ein Vertragsarzt sei weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen. Deswegen könne er auch nicht wegen „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ (StGB §299) verurteilt werden.

Die SPD unterschlug allerdings, dass die Hebel für die Bestrafung von Bestechlichkeit bereits in den Händen der Selbstverwaltung und der ärztlichen Standesorganisationen liegen, Stichwort Berufsrecht.

Da bisher allerdings nix passiert ist, berufsrechtlich bzw. von Seiten der Standesorganisationen, geht nun Jens Spahn in die Offensive. Die FDP wird das sicherlich nicht freuen. Das Publikum wird gespannt verfolgen, ob die Spahn’sche Attackelust beim Thema Korruption in der ambulanten Versorgung die Bundestagswahl überdauert.

Pflegegesetz 2013 tritt in Kraft, Teil 2

Zu den wesentlichen Elementen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zählen eine Reihe von Leistungsverbesserungen, die vor allem Demenzkranken zu Gute kommen sollen. Zudem legt der Gesetzgeber ein „Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen“ auf.

  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Pflegebedürftige, die in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung (ambulant betreute Wohngruppen) leben, erhalten eine Pauschale von € 200 im Monat, wenn sie eine Sachleistung, Pflegegeld oder eine Kombination von beidem bekommen.

    Dazu muss in der Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, „die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet„. Außerdem müssen mindestens drei Pflegebedürftige gemeinschaftlich Wohnen und die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen muss gewährleistet sein. Die Pauschale gibt es also in einem Pflegeheim nicht.

  • verbesserte Pflegeleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Demenzkranke, die bisher € 100 Betreuungsgeld bekommen haben (erhöhter Bedarf: € 200), erhalten ab sofort €120 zusätzlich von der Pflegekasse, wenn sie von ihren Angehörigen betreut werden. Nimmt sich ein Pflegedienst dieser Patienten an, stehen nunmehr € 225 Pflegegeld zur Verfügung. Dies ist als Übergangsregelung im Gesetz verankert – bis ein neuer Pflegebedürftigkeitesbegriff in einem weiteren Gesetz bestimmt wird.

    Und weiter steht im Gesetz:
    Pflegebedürftige mit Pflegestufe I bekommen € 70 mehr Pflegegeld (also € 305) oder aber bis zu € 215 mehr (zusammen bis zu € 685), wenn Sachleistungen, also ein ambulanter Pflegedienst, in Anspruch genommen werden.
    Pflegebedürftige der Pflegestufe II bekommen € 85 mehr Pflegegeld (also € 525) oder aber bis zu € 150 mehr (zusammen bis zu € 1250), wenn Sachleistungen, also ein ambulanter Pflegedienst, in Anspruch genommen werden.

  • Häusliche Betreuung
  • Eine weitere Übergangsregelung sind erweiterte Betreuungsleistungen insbesondere für Demenzkranke, die von ambulanten Pflegediensten angeboten werden können. Diese zusätzlichen Leistungen (neben Grundpflege und Hauswirtschaftshilfe) umfassen endlich die lange vernachlässigte Kommunikation, ja sogar die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Außerdem geht es darum, die Patienten bei der Gestaltung des häuslichen Alltags zu unterstützen. Sie können nun von den Pflegekassen finanzierte Hilfe bei der Strukturierung des Tages bekommen und können bei Beschäftigungen angeleitet werden. Angebote zur Einhaltung eines Tag-/Nacht-Rhythmus gehören ebenfalls in dieses Leistungsspektrum.

    Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen: Von O (eingeschränkte Alltagskompetenz, Menschen mit Demenz) bis zu den bekannten Stufen 1-3. Alle Bedürftigen können von dieser Betreuungsregelung profitieren.

  • „Pflege-Bahr“ – Pflegevorsorgezulage
  • Jeder Versicherte, der eine zusätzliche private Pflegeversicherung in einer Höhe von mindestens € 10 abschließt, erhält € 5 als Zuschuss on top.

    Gilt Kritikern weithin als Beleg für versicherungsrechtliche Klientelpolitik. Die Unternehmen wird es freuen, wenn ihnen durch die Gesetzeslage viele Kunden an die Ufer gespült werden.

Neues Pflegegesetz 2013 Teil 1
Neues Pflegegesetz 2013 Teil 3

Pflegegesetz 2013 tritt in Kraft

Nachdem erste Teile der Pflegereform bereits im Herbst 2012 in Kraft traten, wird nun zum 01.01.2013 das gesamte „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ wirksam.
Das Gesetz verändert im Wesentlichen das 11. Buch des Sozialversicherungsgesetzes (SGB XI).

  • Beitragssatz
  • Zum 01.01.2013 steigt der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern von 1,95% des Bruttoeinkommens auf 2,05% (Grenze der Bemessung 2013: 3937,50 Euro). Versicherten ohne Kinder wird der Beitragssatz ebenfalls um 0,1% angehoben. Sie zahlen nun 2,3%.

  • Beratungsgutscheine
  • Die Pflegekassen müssen sicherstellen, dass innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein Beratungstermin vereinbart werden kann. Falls die Versicherung dazu nicht in der Lage sein sollte, muss Sie Beratungsgutscheine ausgeben, damit ein externer Anbieter hier zum Zuge kommen kann. Schafft es die Pflegekasse nicht, dem Versicherten innerhalb einer Frist von fünf Wochen einen Bescheid auszuhändigen, wird die Pflegekasse mit einer Strafzahlung von € 70 an den Versicherten pro angefangener Woche belegt.

  • Begutachtung durch unabhängige Gutachter
  • Neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die bisher allein die Pflegebedürftigkeit einschätzen konnten und damit quasi ein Monopol innehatten, müssen die Kassen nun auch mit unabhängigen Anbietern kooperieren. Diese müssen selbstverständlich entsprechende Qualifikationen nachweisen – was wiederum von den Pflegekassen geprüft wird…

    Konkret ist hier beabsichtigt, die Pflegekassen unter Druck zu setzen. Wenn es den Kassen ab dem 01.06.2013 nicht gelingt, innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eine Begutachtung durchzuführen, müssen dem Versicherten mindestens drei unabhängige Gutachter genannt werden.

  • Berichtspflicht
  • Der Antragssteller hat Anspruch auf den Bericht des MDK oder des begutachtenden Dienstleisters – und ist darüber vorab zu informieren. Außerdem ist die Pflegekasse verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren, wenn bei der Begutachtung erkennbar wird, dass eine Rehabilitationsmaßnahme (nach SGB IX) notwendig ist. Motto hier: Reha vor Pflege.

  • Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige versorgt werden, haben ambulante Wohngruppen Anspruch auf eine einmaligen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Höhe von € 2500 pro Versichertem, maximal aber in einer Höhe von € 10000. Dafür stellen die Pflegekassen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Es können also ungefähr 3000 ambulant betreute Wohngruppen damit gefördert werden.

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Schon jetzt kann die Pflegekasse einen Zuschuss für die Verbesserung des häusliches Wohnumfeldes gewähren (bis zu € 2557), um die Pflege zu erleichtern oder die selbständige Lebensführung zu erhalten. Ab sofort können auch ambulant betreute Wohngruppen diesen Zuschuss erhalten, maximal bis € 10228. Werden mehr als vier Pflegebedürftige betreut, werden die Kosten anteilig aufgeteilt.

Neues Pflegegesetz 2013 Teil 2
Neues Pflegegesetz 2013 Teil 3

2. Tag der Allgemeinmedizin in Hamburg

Morgen, am 10. November 2012 findet in Hamburg das zweite Mal der „Tag der Allgemeinmedizin“ (TdA) statt.

Der Klick auf den Plakat-Link führt zu weiteren Informationen vom Institut für Allgemeinmedizin am UKE. Das Institut veranstaltet den TdA, der dieses Jahr auch noch in München, Jena und Göttingen stattfindet.

Der Tag der Allgemeinmedizin ist eine bundesweit etablierte Veranstaltung der „Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ (DEGAM) und der universitären Institute für Allgemeinmedizin. Im Kern geht es darum, niedergelassene Hausärzte und Hausärztinnen sowie deren Medizinische Fachangestellte einen Tag lang zu praxisorientierten, interaktiv ausgelegten Workshops einzuladen, sich zu vernetzen, Forschungsideen und Erfahrungen auszutauschen.

Einen guten Überblick über das Konzept gibt der Artikel (pdf) von Szecsenyi J, Wiesemann A, Stutzke O, Mahler C. „Tag der Allgemeinmedizin“ – Ein Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen regionalen Plattform zwischen Hausarztpraxen und einer Universitätsabteilung. Z Allg Med 2006; 86: 449-455.

Ist die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem am Ende?

Was ist los in der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Kassenärztlche Bundesvereinigung (KBV) will ab heute mehr Sand ins bürokratische Getriebe streuen – ganz so, als fiele das noch sonderlich ins Gewicht, nach allem was die Krankenkassen und das KV-System selbst an Bürokratie für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit halten.

Die KBV ruft den Gesundheitsminister an, er solle eingreifen, um die Krankenkassen zu zwingen, mehr Honorar auszuschütten.

Die Gesetzlichen Krankenkassen blockieren aber nicht nur beim Honorar.

In einer Wutrede auf der Sondersitzung der KBV hat der baden-württembergische KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke darauf aufmerksam gemacht, wo die Kassen in erster Linie blockieren – und was im Streit um die Kohle letztlich gut verdeckt wird: Die gesetzlich vorgesehenen Verbesserungen der Patientenversorgung bspw. zur geriatrischen Rehabilitation werden von den Kassen noch immer nicht finanziert. Ein weiteres Streitthema, die Heilmittelverordnungen für Chroniker und Schwerstkranke, sollen nicht mehr budgetär gedeckelt werden und von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen werden. Dazu liegen von der GKV-Seite noch keine Vorschläge vor – obwohl der Bundestag bereits vor einem Jahr darüber abgestimmt hat.

Allerdings steht im Versorgungsstrukturgesetz, auf das Metke sich bezieht auch erst der 30.09.2012 als der Termin, an dem ein Vorschlag für Praxisbesonderheiten bzgl. der Heilmittelverordnungen auf dem Tisch liegen muss.

Am Ende bitte Metke „flehentlich“ um ein Eingreifen der Politik.

Da reibe ich mir doch die Augen. Was ist da los? Sonst wird die Politik immer vor die Tür gesetzt. Jetzt wird sie eingeladen. Und warum brandmarken die KV-Fürsten die Blockaden der Kassen erst jetzt so vehement und öffentlich, nachdem sie ihre 3500 Millionen Euro-Forderung nicht erfüllt kriegen? Alles ganz merkwürdig…

Führt sich die so genannte Selbstverwaltung selbst ad absurdum? Brauchen wir doch eine stärkere staatliche Regulierung bspw. durch das Bundesversicherungsamt? Oder gleich eine Nationale Krankenversicherung für alle?

Die KBV, die Selbstverwaltung und ihre Selbstzerstörung

Die Honorarverhandlungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind mit einer Erhöhung der Gesamtvergütung um 270 Millionen Euro, also mit rund 0,9% Honorarsteigerung für alle ärztlichen Disziplinen von der Allgemeinmedizin bis zur Radiologie, zu Ende gegangen.

Da eine Forderung von 3500 Millionen im Raum stand, ist die oberste Vertreterin der Niedergelassenen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), extrem unzufrieden – und winselt ob des angeblich so ungerechten Verhandlungsergebnisses, schreit Zeter und Mordio. Die KBV ist sich sogar nicht zu blöd, die Grenzen der Selbstverwaltung zu verlassen, und den Minister Bahr aufzufordern, zu handeln, „wenn Sie ein Interesse an der ambulanten Versorgung haben.“

Durch den Ruf nach der Politik zerstört die KBV die eigenen Grundlagen, das, worauf sie immerzu beharrt: Die Selbstverwaltung.

Entweder es gibt Regeln für Verhandlungen zwischen den Spielern in der Selbstverwaltung (Ärzte und Ärztinnen, Krankenkassen) oder aber die Politik schlichtet und entscheidet. Die KBV spielt Selbstverwaltung nach dem Willkürmodell: Wenn es mir passt, beharre ich auf eine absolute Nicht-Einmischung der Politik. Wenn es mir nicht passt, dann schmolle ich in der Ecke und rufe den großen Gesundheitsminister an. Ein größeres Arnutszeugnis hätten sich die KBV und ihr Chef, Andreas Köhler, nicht ausstellen können.

Inzwischen hat die KBV einen Protest-Aufruf verschickt, der an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist. Hier machen die KBVler Protest-Vorschläge wie: Formlose Briefe an die Krankenkassen nicht zu beantworten, mit den Kassen nur vor morgens 8 und nach abends 8 zu sprechen, keine Bonushefte auszufüllen.

Mehr Schwachfug von Seiten einer überforderten KBV-Führung ist kaum denkbar – Welcher Niedergelassene kann für diese Sachen unter normalen Umständen Zeit erübrigen? Außer für das Bonusheft, für das es Extra-Vergütung gibt…

Mir hat jedenfalls bisher niemand plausibel machen können, wie sich durch ein Mehrhonorar von 3500 Millionen Euro die Qualität der ambulanten Versorgung verbessern lässt, wenn doch die Ärztinnen und Ärzte schon heute klagen, sie hätten zu wenig Zeit für ihre Patienten. Wie kann es angehen, dass mehr Geld gefordert wird, obwohl dafür nicht mehr Leistung erbracht werden kann, weil sämtliche zeitlichen Ressourcen bereits erschöpft sind.

Nochmal: Vergiss Alzheimer!

Ich habe die Rezension dieses Buches von Cornelia Stolze schon einmal angefangen, kann sie aber nun erst verbessern und vervollständigen:

Endlich ein aufklärerisches Werk zu Alzheimer, das sich wunderbar ergänzt mit meinen Erfahrungen als Untersucher im Kompetenznetz Degenerative Demenzen (KNDD). Ein Buch, wie ich es gerne selber geschrieben hätte, :-). Ich wünsche mir, es öffnet vielen Leuten die Augen, lässt Ängste kleiner werden und hilft, die Dinge des Alterns gelassener zu nehmen. Schön wäre auch, wenn dadurch die Versprechungen von Industrie, Wissenschaft und denen, die sich als Mietmäuler zur Verfügung stellen, an jenen abperlen, die insbesondere als Angehörige mit dem Phänomen der nachlassenden Gedächtnisleistung und der nachfolgend eingeschränkten Alltagskompetenz ihrer Lieben zu tun haben.

Ich habe in der AgeCoDe-Kohorte des KNDD bisher ca. 1500 Interviews zur Erkennung von Alzheimer und anderen Demenzen gemacht. Ich besuche alte Menschen (seit 2003, damals >75 Jahre alt) zu Hause, inzwischen das 6. Mal – und ich schließe, nach all den neuropsychologischen Tests, den Gesprächen und Eindrücken aus dem Umfeld der Menschen: Es kann sich bei Alzheimer kaum um eine „richtige“ Erkrankung handeln, gut abgrenzbar von anderen Zuständen bspw. Allenfalls handelt es sich um einen Komplex von Symptomen: Entweder gehören sie zum normalen (Hirn)-Alterungsprozess oder sie treten als sekundäre Phänomene auf, verursacht vielleicht durch einen oder viele kleine Schlaganfälle, eine Depression, eine Schilddrüsenunterfunktion oder durch schlichten Wassermangel, weil alten Menschen das Durstgefühl abhanden kommt. Dass die halbe Welt Angst hat vor Alzheimer, ist ein gelungener Fall von Wissenschaftsmarketing – und darüber schreibt Stolze.

Wertvoll ist dieses Buch auch deswegen, weil die Journalistin nicht davor zurückschreckt, Namen und Adressen der ins Geschäft verwickelten zu nennen. Wiltfang, Hampel, Möller, Bayreuther – einschlägig bekannte Größen der Alzheimer-Forschung in Deutschland werden zitiert und direkt befragt, und entlarven sich dabei häufig selber. So wird öffentlich (auf der Webseite des KNDD) und in anderen Patientenmitteilungen beschönigt, wie gut die Erkrankung inzwischen diagnostiziert werden kann und wie Medikamente bspw. die Heimeinweisung verzögern. Aber in den Forschungsanträgen wird immerzu geklagt, wie wenig wir doch noch über die Ursachen wissen, wie unsicher die bisherigen diagnostischen Verfahren seien, wie wenig wirksam die bisher zur Verfügung stehenden Medikamente…

Insgesamt fasst Frau Stolze das Thema Alzheimer angenehm weit, schaut sich die Sache mit den Alzheiner-Medikamenten an, analysiert die Lobbyarbeit der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und benennt Unsauberkeiten hinsichtlich der Verwendung und Vermarktung von Blutproben, die den Patienten im Rahmen wissenschaftlicher Studien abgenommen werden. Wie gesagt: Wertvoll!

Schließlich ein paar kritische Anmerkungen: Das Buch hätte ein etwas besseres Lektorat verdient. Die Autorin wiederholt sich an manchen Stellen. Das scheint ohne Absicht zu geschehen, denn die verschiedenen Stellen sind nicht bezogen aufeinander. Schließlich hätten ein Glossar, ein Stichwort- und ein Namensregister dem Buch zu noch mehr Wert verholfen.

Insgesamt ein wichtiges Buch, denn der Bedarf, die Hintergründe in diesem Bereich etwas auszuleuchten, ist groß.