Chaos Computer Club analysiert staatlichen Trojaner

Es freut mich, Mitglied in einem Club zu sein, der sich so intensiv dem Quellen-Studium widmet. Aus wissenschaftlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht: Prädikat außerordentlich wertvoll!

Hier die offizielle Mitteilung des Clubs zum Nachvollziehen.

Das Thema beschäftigt mich schon einige Jahre. Da war das Urteil des Bundesgerichtshofes, der festgestellt hat, die Strafprozessordnung erlaube es nicht, dass die Ermittlungsbehörden heimlich übers Internet private Computer durchsuchen: Meine Festplatte gehört mir! Ein paar Tage später beschwerte sich der damalige Innenminister Schäuble über die massive Kritik an der Online-Durchsuchung – wohingegen der CCC schon damals (Mitte 2007) nicht davon ausging, dass es sich bei Bundesinnenministerium um eine Behörde handelt, die in der Lage ist, sicherheitsrelevante Software unfallfrei zu betreiben resp. überhaupt auf den eigenen Regierungsrechnern zu erkennen, da sie ja die China-Trojaner im Bundeskanzleramt nicht hat verhindern können.

Apropos Vorratsdatenspeicherung…

Oliver Welke heute abend in der „heute-show“: „Das nehme ich den Terroristen wirklich übel: Dass sie mich zwingen, mit der FDP einer Meinung zu sein.“

Ich bin deswegen auch richtig sauer auf die Terroristen.

Black Hat-Konferenz: Geldautomat spuckt Scheine, ferngesteuert

Mein neues Lieblingsvideo auf Youtube.com: Barnaby Jack demonstriert auf der Hacker-Konferenz Black Hat, wie er einen Geldautomaten mittels Handy dazu bringt, Geld auszusprucken wie ein einarmiger Bandit…

Delicious Hack!

Versorgung durch den Hausarzt nach §73b SGB 5

Aus den Reihen der CDU-Gesundheitspolitiker (Spahn und Koschorrek) ist in den letzten Tagen zu vernehmen, dass sie für die Abschaffung der geschiedsten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung plädieren. Noch ist diese Idee nicht offiziell im Sparmaßnahmenkatalog gelandet – und vermutlich wird sie das auch nicht, weil die CSU schon Widerstand angekündigt hat.

Dennoch bietet es sich an, darauf hinzuweisen, wie wenig manche Politiker verstanden haben, wie notwendig solche Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem sind, wie sie die Hausärztverträge nach §73b darstellen:

  • Stichwort Einzelleistungsvergütung nach EBM als Steckenpferd und Existenzsicherung der KVen – dagegen stehen die pauschalen Vergütungen in den HA-Verträgen. Das ist ein erster Schritt, die sprechende Medizin zurück in die Praxen zu bringen, denn befreit vom Gedanken an mögliche Abrechnungsziffern, sind womöglich neue Dynamiken zwischen Hausärztin und Patientin möglich.
  • Unterrepräsentanz der Hausärzte in den Vertreterversammlungen der KVen – deswegen haben die Hausärzt/innen angefangen, Ihre Belange in die eigenen Hände zu nehmen.
  • Durch diese andere Art der Vergütung besteht erstmals die Möglichkeit, aus dem Hamsterrad auszusteigen, dass die Hausärzte zwingt, immer mehr Patienten einzubestellen, um für diese immer weniger Vergütung zu erlösen. Die hohe Arztkontaktrate in Deutschland ist doch ein Symptom eines absurden Systems, das wir hinter uns lassen müssen. Diese Verträge sind ein erster Schritt, etwas mehr Vernunft ins Versorgungsspiel zu bringen.
  • Eindämmen der Selbstüberweisung durch die Patienten: Patienten, die meinen, sie wüssten schon selber, welchen Facharzt sie brauchen, liegen damit meist nicht richtig. Zumal Studien (schon vor zehn Jahren und mehr) zeigten, dass dieselbe Patientengruppe mit unspezifischen Symptomen beim Rheumatologen eine Fibromyalgie und beim Gastroenterologen eben einen Reizdarm angedichtet bekommt (Aaron LA, Buchwald D 2001: A Review of the Evidence for Overlap among unexplained Clinical Conditions. Ann Intern Med. 134: 868 – 881. Aktuell: Lahmann, Henningsen, Noll-Hussong, Dinkel 2010: Somatoforme Störungen, Psychother Psych Med 2010; 60: 227–236)
  • Wenn es denn politisch gewollt ist, die hausärztliche Versorgung zu erhalten, dann müssen die strukturellen Bedingungen der Arbeit eines Hausarztes oder einer Hausärztin verbessert werden, die Vergütung ist wichtig, aber sicherlich nicht die zentrale Hürde dafür, den Facharzttitel AfA zu erwerben und sich niederzulassen.

Niemand, schon gar nicht die Hausärzte, die ein politisches Rollback fürchten, sollten die politischen Vorstöße falsch verstehen: Hier geht es nicht darum, etwas einzusparen. Die Verträge nach §73b unterliegen der Gesamtbereinigung und entziehen nur dem KV-System das Geld, das ansonsten über die üblichen Ausschüttungsmechanismen verteilt würde.

Bei solchen Vorstößen geht es vielmehr darum, einen drohenden Macht- und Bedeutungsverlust abzuwenden – und eine dringend notwendige Renovierung des Systems, bei dem es Gewinner und Verlierer geben wird, zu unterlaufen. Willfährige Politiker verkleiden das dann in einen Sparvorschlag. Dass mit der hausarztzentrierten Versorgung keine Monopole geschaffen wurden, kann man schon daran sehen, dass bspw. die KV Meck-Pomm gemeinsam mit dem Hausärzteverband Meck-Pomm die Verträge abwickelt. Den KVen steht es ja frei, eigene Verträge nach §73b abzuschließen, wenn Gemeinschaften von Leistungserbringern, die auch hausärztlich tätig sein können (nach §73 Satz 1a), sie dazu ermächtigen.

Allerdings kommt der meiste Widerstand nicht einmal von der KV-Seite. Die gesetzlichen Krankenkassen blockieren und verlangsamen diese Entwicklung, seit §73b 2004 das erste Mal ins SGB 5 geschrieben wurde. Beispielsweise werden bei der TK (meine Versicherung, Vertragsstart für mich als Versichertem laut Auskunft Call-Center 01.01.11) keinerlei Anreize mehr für die Patientenseite in Aussicht gestellt. Ja, die TK weist in Ihrem Informationsblatt explizit darauf hin, entgegen landläufiger Meinung sei es eben nicht der Fall sei, dass die Praxisgebühr im Hausarzt-Vertrag entfiele. D.h., die Kassen werden zwar vom Gesetzgeber gezwungen, solche Verträge zu machen, aber gerade die großen Kassen werden sie nicht offensiv bewerben bzw. werden sie ihren Versicherten nicht schmackhaft machen. Nach dem Motto: Wenn keiner die Hausarztzentrierte Versorgung (HAZV) in Anspruch nimmt, lässt sich am Ende gut argumentieren, die Patienten wollten das ja gar nicht.

Und da bin ich bei Bertelsmann und dieser seltsamen Studie von 2008, die von interessierten Kreisen leider immer noch gegen die Hausarzt-Modelle ins Feld geführt wird. Ich verweise auf einen früheren Eintrag im Weblog, in dem ich mich mit dieser Art von „Untersuchung“ beschäftigt habe: Hausarztmodelle teuer und ohne Nutzen – und an dieser Stelle vermisse ich als statistisch-methodisch arbeitender Wissenschaftler schmerzlich ein Korrekturverfahren für politischen Bias, :-).

Verfassungsgericht löscht Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Wieder einmal zeigt das Verfassungsgericht dem Präventionsstaat die Grenzen auf. Nach den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung von Computern und zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen beanstandet das Gericht heute ein weiteres so genanntes Anti-Terror-Gesetz, eingeführt mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21.12.2007.

In einem sehr ausgewogenen Urteilsspruch schließt das Gericht nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Staates aus, die Verkehrsdaten von Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS sechs Monate durch die privaten Anbieter speichern zu lassen. „Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der
Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.“

Allerdings: „Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.“ Und diese Regelungen vermisst das Gericht in der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift komplett.

Zitat: „Die angegriffenen Vorschriften genügen diesen Anforderungen nicht.“

Hier die Pressemitteilung.

Hier die ausführliche Urteilsbegründung.

PS.: Immerhin zwei der acht Richter haben in einem Sondervotum mitgeteilt, sie hielten die jetzige Regelung für keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Ein paar Linx:
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Intiative gegen Vorratsdatenspeicherung
Data Retention is no Solution
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs

SPIEGEL-TV bedient sich ohne nachzufragen bei Blogger

Der Blogger Matt Wagner („Die Rückseite der Reeperbahn“) berichtet von einem Polizeieinsatz, den er vor dem Zimmerfenster seiner Wohnung in der Hamburger Seilerstraße gefilmt – und online gestellt hatte: „Hinlegen! Oder ich schiesse!“

Einen Tag später erhält er die Mitteilung, dass sein YouTube-Video von SPIEGEL-TV gezeigt wird – allerdings ohne Quellenangabe, ohne Nachfrage beim Autor und erst recht ohne Honorarangebot. Doch: In einem werbefinanzierten Umfeld wie SPIEGEL-TV ist das Honorar eine Selbstverständlichkeit.

Offenbar bedienten sich die SPIEGEL-TV-Leute einer sehr freien und unkonventionellen Auslegung des Open-Source-Gedankens.

Jetzt kümmert sich der Lawblog-Macher Udo Vetter um eine Nachhonorierung.

Verändern neue Medien tatsächlich die Welt?

Die Süddeutsche Zeitung hat ein nachdenkenswertes Interview mit dem Programmierer und Literaturwissenschaftler David Golumbia veröffentlicht. Er spricht zur Rolle von Twitter im Iran und anderswo, über das globale Machtgefüge angesichts der digitalen Technik und über die Ideologie, alles in der Welt in computerisierten Einheiten zu denken, Computationalismus, wie er das nennt.

Golumbia kritisiert die simple, technophile Sicht der Dinge, dass die neuen Medien an sich die Welt verändern. Er behauptet, vielmehr zementiere die digitale Technik althergebrachte Strukturen. Zwar würden die Ohnmächtigen etwas weniger ohnmächtig, die Mächtigen gewännen aber ebenso an Macht. Es sei also keine Annäherung zwischen den beiden Kräftepolen zu beobachten.

Unterstützung für Somalia! Wählt Piraten!

Ein wenig bizarr scheint mir die Welt gegenwärtig schon, u.a. auch wegen der Piraten hier und dort: Da werden auf der einen Seite (im Golf von Aden) Piraten bekämpft, mit militärischen Mitteln. Auf der anderen Seite, in Europa, werden sie ins Europäische Parlament gewählt…

Mein großer Sohn fährt voll ab auf den alten Mythos der Piraten. Regalmeter von Kinderbüchern verherrlichen die Freibeuter der Meere – in der Wirklichkeit jedoch gelten sie als Verbrecher, die gejagt und vor Gericht gestellt werden – obwohl sie wiederum nichts anderes tun, als eine ziemliche erfolgreiche Geschäftsidee zu vergolden.

Wer soll eine Welt mit solchen Widersprüchen verstehen?

Hat das ZDF bei der Auswahl für die Kanzler-Show getrickst?

Den Initiatoren von „Mensch macht Politik“ ist aus Kanzler-Show-nahen Kreisen mitgeteilt worden, dass es bei der Bewerberauswahl zu einer Verletzung der selbst gesetzten Regeln gekommen sei: Aus Show-organisatorischen Gründen sei es bereits vor Bewerbungsschluss zu einer Auswahl derjenigen gekommen, die nun in die nächste Runde gelangt sind.

Das heißt: Jene Bewerber, die in den letzten Bewerbungstagen (bis zum 27.03.09) die eigene Bewerbung eingestellt, überarbeitet bzw. fertig gestellt haben, sind von den auswählenden Gremien gar nicht berücksichtigt worden.

Das ist ein ziemlich starkes Stück, passt aber zum Eindruck, dass die Show mit ganz heißer Nadel gestrickt ist und unter großem Zeitdruck produziert wird: Zunächst sagte Genscher als Juror ab. Auf der Webseite war nicht erkennbar, welches Videoformat der Bewerbungsfilm haben sollte. Das ausgelobte Bundeskanzlergehalt für den Gewinner war nicht als Monats- oder Jahresgage erkennbar.

Wenn die ZDF-Leute so weiter machen, fliegt ihnen das Format noch um die Ohren.