Gesundheitsfonds

Was verbirgt sich eigentlich hinter dem öminösen Gesundheitsfonds über den dieser Tage wieder so heftig debattiert wird? (Quelle: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (pdf))

  • Die Krankenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) und ein geringer staatlicher Anteil werden in einen großen Gesundheits-Topf geschüttet.
  • Das Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet den Fonds als Sondervermögen.
  • Daraus erfolgt die Zuweisung einer Grundpauschale pro Versichertem sowie von alters-, geschlechts- und krankheitsadjustierten Zu- und Abschlägen an die Krankenkassen.
  • Mit den Zuweisungen werden die standardisierten Leistungsausgaben (Regelversorgungskatalog laut GBA) abgegolten.
  • Der Fonds muss Liquiditäts- bzw. Schwankungsreserve bilden. Reicht die nicht aus: Bund gibt zinsloses Darlehen.
  • Ist Zuweisung durch den Fonds nicht ausreichend, kann die Kasse individuellen Zusatzbeitrag erheben (entweder 1% vom Brutto oder €8).
  • Schätzerkreis beim BVA legt erstmals zum 01.11.2008 den Beitragssatz für alle GKV-Versicherten fest.

Der Fonds ist ein Hybridwesen der Großkoalition: Vorne kommt die Bürgerversicherung rein, hinten kommt die Kopfpauschale wieder raus. SPD und CDU haben sich darauf verständigt, weil damit je nach Wahlausgang 2009 beide Parteien weiter an den eigenen Modellen basteln können.

Der Fonds wird der gesundheitspolitische Dauerbrenner im Vorwahljahr 2008.