Anfang des Jahres klagte ein betroffener Wähler gegen den Einsatz von NEDAP-Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag (27.01.08). Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat entschieden: Wahlmaschinen dürfen bei der hessischen Landtagswahl zunächst eingesetzt werden.
Aus der Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes (pdf): „Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer können daher prinzipiell erst nach der Wahl im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden. Zuständig dafür ist das Wahlprüfungsgericht. Erst gegen dessen Beschluss kann der Staatsgerichtshof angerufen werden.„